Abschnitt 5.3 - 5.3 Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung
Die betriebliche Unterweisung bezieht sich auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes bzw. der jeweiligen Baustelle. Daher kann sie nur im Betrieb bzw. auf der Baustelle selbst durchgeführt werden. Hierbei ist zwischen einer geräte- und einer verhaltensbezogenen Unterweisung zu unterscheiden.
Die Dauer der Unterweisung richtet sich nach Gerätetyp und Einsatzort. Die Durchführung der betrieblichen bzw. baustellenbezogenen Unterweisung ist zu dokumentieren (die Dokumentation kann auch in der Baustellenakte erfolgen).
5.3.1 Gerätebezogener Teil
Die gerätebezogene Unterweisung wird in der Regel an Bagger- und Lader-Typen durchgeführt, für die der Maschinenführer oder die Maschinenführerin eine Beauftragung zum Fahren erhalten soll. Die Unterweisung umfasst auch den Wechsel und die Bedienung der verschiedenen im Betrieb verwendeten Anbaugeräte (z. B. Greifer, Meißel, Verdichtungsgeräte).
5.3.2 Verhaltensbezogener Teil
Im verhaltensbezogenen Teil muss der Unternehmer oder die Unternehmerin den Maschinenführer oder die Maschinenführerin über die Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterweisen, die im jeweiligen Betrieb bzw. auf der jeweiligen Baustelle zu beachten sind. Hierzu zählt z. B. die Unterweisung über die Verkehrswege, Abstände zu Baugruben, Verhalten im Bereich von vorhandenen Anlagen wie erdverlegten Leitungen, Freileitungen und Kampfmitteln.