DGUV Grundsatz 301-005 - Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Theoretische Qualifizierung

Im theoretischen Teil lernen die Maschinenführer und Maschinenführerinnen die Inhalte der für sie relevanten Regelungen zur Arbeitssicherheit, zur Maschinentechnik und zum Einsatz der Maschine im Betrieb, z. B.:

Rechtliche Kenntnisse über:

  • die Betriebssicherheitsverordnung

  • Unfallverhütungsvorschriften

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit

  • Regelungen der Unfallversicherungsträger

  • die bestimmungsgemäße Handhabung

  • die tägliche In- und Außerbetriebnahme

  • die Teilnahme im öffentlichen und teilöffentlichen Verkehrsraum

Maschinenbezogene Kenntnisse über:

  • den Aufbau und Funktion von Baggern und Ladern

  • Arten von Baggern und Ladern

  • die Bedienungsanleitung

  • die Grundlagen der betreffenden Maschinentechnik wie z. B. der Aufbau von Baggern und Ladern und deren Antriebsarten

  • Sicherheitseinrichtungen (z. B. Überlastwarneinrichtung ÜWE)

  • das Erkennen und Verhalten bei Störungen und Unfällen

  • Einsatzgrenzen

  • den Umgang mit hydraulischen Komponenten

  • Elektrische Komponenten und Antriebe

  • das Heben von Lasten

  • Standsicherheit und Gefahrenbereiche

  • die Wartung und Pflege

Betriebsbezogene Kenntnisse über:

  • sicherer Zu- und Abgang zum/vom Fahrerstand

  • Umsturzgefahren

  • Bodenbeschaffenheit, Untergrund, Baugruben, Böschungen, Bodenneigung

  • Gefährdungen durch Anfahren, Überfahren, Anschwenken

  • den Gefahrbereich

  • Sichteinschränkungen: Maschine, Last, Umfeld

  • Sichthilfen, Absperrung, Einweiser, Sicherungsposten

  • den Umgang mit Lasten:

    • Herabfallen von Lasten (Gefährdung der Anschläger/in und anderer Personen)

    • Lasten nicht über Personen führen

    • geeignete Lastaufnahmemittel (nicht kraftschlüssig, sondern formschlüssig)

  • das Arbeiten in der Nähe von Frei-/Fahrleitungen

  • den Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr

  • den Betrieb im öffentlichen Verkehr (z. B. Betriebserlaubnis, Führerschein, kein Lastentransport, keine Verschmutzung der Straße)

  • die Qualifikation und Pflichten der Fahrer und Fahrerinnen:

    • Arbeitsmittel/Maschine prüfen und überwachen

    • Sicherheitseinrichtungen kennen und benutzen

    • Fahr- und Arbeitsbereiche einsehen

    • Bei Gefahr: STOPP

    • Abstände einhalten z. B. zu Baugruben, festen Begrenzungen (Quetschgefahr)

    • Arbeitsmittel/Maschine bestimmungsgemäß betreiben

  • sicheres Betreiben (insbes. fahren, schwenken)

  • den Fahrersitz (Funktion, Einstellung, Ergonomie)

  • notwendige Prüfungen des Arbeitsmittels:

    • tägliche Sicht- und Funktionsprüfung durch den Fahrer oder die Fahrerin

    • regelmäßige Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person

    • Prüfung nach besonderen Vorkommnissen

    • Prüfnachweis (Einsichtnahme durch Fahrer/Fahrerin)

    • Bedeutung der Prüfplakette

  • die sichere Durchführung der erforderlichen Wartungsarbeiten

  • das Unfallgeschehen:

    • Typische Unfälle/typische Gefährdungen

    • Unfallhergänge

    • Schutzmaßnahmen

  • Sondereinsätze:

    • Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

    • Arbeiten in ganz oder teilweise umschlossenen Räumen (u. a. Gefährdung durch Motorabgase)

    • Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z. B. Betrieb einer Anlage zur Atemluftversorgung)

  • die Auswahl und den Wechsel von Anbaugeräten, den Einsatz von Schnellwechseleinrichtungen (SWE).