DGUV Grundsatz 301-005 - Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern

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Abschnitt 2 - 2 Anwendungsbereich

Dieser DGUV Grundsatz findet Anwendung auf die Qualifizierung, Unterweisung und Beauftragung der Fahrer und Fahrerinnen von Baggern und Ladern sowie Baggerladern im Geltungsbereich der Normenreihe FprEN 474:2019 "Erdbaumaschinen - Sicherheit", mit Teil 3 Lader, Teil 4 Baggerlader und Teil 5 Bagger, sofern deren Verwendung mit besonderen Gefährdungen verbunden ist.

Dieser DGUV Grundsatz konkretisiert die Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) "Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln" 1 hinsichtlich der Anforderungen an

  • die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, so dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden,

  • die besondere Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern deren Verwendung mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und

  • die Qualifikation von Beschäftigten, die mit der Verwendung von Arbeitsmitteln beauftragt werden, sofern deren Verwendung mit besonderen Gefährdungen verbunden ist.

Die Verwendung eines Arbeitsmittels umfasst auch die Instandhaltung von Arbeitsmitteln. Mit Wartungsarbeiten und vergleichbaren Tätigkeiten sind in der Regel andere Gefährdungen als beim Betrieb des Arbeitsmittels verbunden.

In diesem DGUV Grundsatz werden Inhalte und Anforderungen für den obenstehenden Anwendungsbereich beschrieben. Für eine praxisnahe Anwendung werden diese um spezifische Beispiele für die betreffenden Maschinenkategorien ergänzt.

Maschinenführer und Maschinenführerinnen, die den Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zum "Baugeräteführer" oder zur "Baugeräteführerin" einer Industrie und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) nachweisen können oder die den Lehrgang "Geprüfter Baumaschinenführer / geprüfte Baumaschinenführerin in der Bauwirtschaft - Maschinenkategorie Bagger/Lader" gemäß den Anforderungen der ZUMBau GbR erfolgreich abgelegt haben gelten als qualifiziert. Diese Maschinenführer und Maschinenführerinnen müssen von den Unternehmern und Unternehmerinnen zum Fahren der Bagger und Lader unterwiesen und ggf. beauftragt werden.

Hinweis:

ZUMBau (www.zumbau.org) ist eine gemeinsame Qualifizierungsinitiative der Spitzenverbände der Bauwirtschaft, die Eingang in die berufsgenossenschaftlichen Regelungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gefunden hat. Das Ablegen einer Prüfung in einer der von ZUMBau zugelassenen Prüfungsstätten als "Geprüfter Baumaschinenführer/geprüfte Baumaschinenführerin in der Bauwirtschaft" bescheinigt die fachliche Qualifizierung.

Die TRBS befindet sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses DGUV Grundsatzes in Ersterarbeitung. Der Titel der TRBS kann von dem hier dargestellten abweichen.