DGUV Grundsatz 301-005 - Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern

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Abschnitt 10.2 - 10.2 Anzahl der Teilnehmenden bei der Qualifizierung

Pro Qualifizierung ist beim theoretischen Teil die Anzahl der Teilnehmenden auf ca. 16 Personen zu begrenzen.

Für die Durchführung des praktischen Teils sollte die Anzahl der Teilnehmenden auf ca. 8 Personen pro Qualifizierende bzw. Qualifizierenden begrenzt werden. Für je zwei Personen sollte dabei mindestens ein Bagger bzw. Lader zur Verfügung stehen.