DGUV Grundsatz 301-005 - Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern

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Abschnitt 10.1 - 10 Anforderungen an die Qualifizierungsstätten
10.1 Räumlichkeiten und Flächenbedarf

Je nach Qualifizierungsbedarf kann für den theoretischen Teil der Qualifizierung ein Raum mit folgenden Gegebenheiten benötigt werden:

  • Ausreichende Größe (vorzugsweise sollten die Tische in U-Form platziert sein)

  • Heizungs- und Lüftungsmöglichkeit

  • Ausreichend Beleuchtung

Je nach Qualifizierungsbedarf kann für den praktischen Teil der Qualifizierung eine Fläche mit den folgenden Gegebenheiten benötigt werden:

  • Fläche mit ausreichender Größe, die die Durchführung von Übungen ermöglicht (z. B. ist bei Baggern zusätzlicher Platz für den ausgefahrenen Ausleger zu berücksichtigen)

  • Absicherung der Fläche gegenüber dem betrieblichen/öffentlichen Verkehr

  • Möglichkeit für Aushub- und Räumarbeiten

Allgemeine Anforderungen, wie z. B.:

  • Sanitäreinrichtungen

  • Erste-Hilfe-Ausstattung