Abschnitt 10.1 - 10 Anforderungen an die Qualifizierungsstätten
10.1 Räumlichkeiten und Flächenbedarf
Je nach Qualifizierungsbedarf kann für den theoretischen Teil der Qualifizierung ein Raum mit folgenden Gegebenheiten benötigt werden:
Ausreichende Größe (vorzugsweise sollten die Tische in U-Form platziert sein)
Heizungs- und Lüftungsmöglichkeit
Ausreichend Beleuchtung
Je nach Qualifizierungsbedarf kann für den praktischen Teil der Qualifizierung eine Fläche mit den folgenden Gegebenheiten benötigt werden:
Fläche mit ausreichender Größe, die die Durchführung von Übungen ermöglicht (z. B. ist bei Baggern zusätzlicher Platz für den ausgefahrenen Ausleger zu berücksichtigen)
Absicherung der Fläche gegenüber dem betrieblichen/öffentlichen Verkehr
Möglichkeit für Aushub- und Räumarbeiten
Allgemeine Anforderungen, wie z. B.:
Sanitäreinrichtungen
Erste-Hilfe-Ausstattung