DGUV Grundsatz 301-005 - Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern

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Abschnitt 8 - 8 Beauftragung

Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Unternehmer oder die Unternehmerin dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Maschinenführern und Maschinenfahrerinnen verwendet werden. Die Beauftragung hat nachvollziehbar zu erfolgen. Dies kann z. B.

  • durch einen Fahrer- oder Bedienerausweis (z. B. gemäß ZUMBau) oder

  • durch entsprechende betriebliche Dokumentation oder

  • Organisationshandbücher erfolgen.

Die Beauftragung kann auch formlos erfolgen. Es wird empfohlen, die Beauftragung schriftlich durchzuführen.

Hinweis:

Formulare zur Beauftragung von Erdbaumaschinenführern und Erdbaumaschinenführerinnen finden Sie unter www.bgbau.de