Abschnitt 8 - 8 Beauftragung
Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Unternehmer oder die Unternehmerin dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Maschinenführern und Maschinenfahrerinnen verwendet werden. Die Beauftragung hat nachvollziehbar zu erfolgen. Dies kann z. B.
durch einen Fahrer- oder Bedienerausweis (z. B. gemäß ZUMBau) oder
durch entsprechende betriebliche Dokumentation oder
Organisationshandbücher erfolgen.
Die Beauftragung kann auch formlos erfolgen. Es wird empfohlen, die Beauftragung schriftlich durchzuführen.
Hinweis:
Formulare zur Beauftragung von Erdbaumaschinenführern und Erdbaumaschinenführerinnen finden Sie unter www.bgbau.de