DGUV Information 213-111 - Quarzhaltiger Staub in der Keramischen Industrie Branchenlösungen gemäß TRGS 559

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Abschnitt 5 - 5 Schutzmaßnahmenkonzept

Die folgenden Abschnitte enthalten eine Reihe von spezifischen Schutzmaßnahmen und Optimierungsmöglichkeiten, mit denen ein Schutzmaßnahmenkonzept gemäß TRGS 559 für die begründeten Ausnahmen in der keramischen Industrie erstellt werden kann. Ziel ist, innerhalb von drei Jahren den Beurteilungsmaßstab für Quarz (A-Staub) zu unterschreiten. Je nach den betriebsspezifischen Umständen sind aus den Abschnitten 5.1 bis 5.5 die dafür geeigneten Schutzmaßnahmen auszuwählen. Ergänzend dazu können auch die in Abschnitt 4.1 und 4.2 der TRGS 559 beschriebenen Maßnahmen herangezogen werden.

In der Regel wird es notwendig sein, eine Kombination von mehreren Schutzmaßnahmen nach der Rangfolge STOP (S = Substitution und Staubvermeidung, T = Technische, O = Organisatorische und P = Persönliche Maßnahmen) anzuwenden.

Das Schutzmaßnahmenkonzept ist in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.