DGUV Information 214-036 - Prüfinformation Fahrgastschiff (DGUV Information 214-...

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Abschnitt 3.2, 3.2 Verschiedene Prüfungen an einem Objekt
Abschnitt 3.2
Prüfinformation Fahrgastschiff (DGUV Information 214-036)
Titel: Prüfinformation Fahrgastschiff (DGUV Information 214-036)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 214-036
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.2 – 3.2 Verschiedene Prüfungen an einem Objekt

Es ist zu beachten, dass es - terminbezogen oder nutzungsbezogen - für dasselbe Objekt unterschiedliche Prüfungen gibt. So erfährt z. B. die Rettungsweste eine regelmäßige Prüfung durch eine oder einen Sachkundigen (mindestens jährlich), eine ebenfalls regelmäßige Wartung durch eine autorisierte Werkstatt (meist alle zwei Jahre) und eine anlassbezogene Kontrolle durch die Nutzerin bzw. den Nutzer unmittelbar vor dem Einsatz. Diese Tätigkeiten müssen jeweils veranlasst und ihre Durchführung kontrolliert und in geeigneter Weise protokolliert werden.