Abschnitt 9 - 9 Anhang
Rangiersignale nach Eisenbahn-Signalordnung (ESO)
Hinweis: Die Bedeutung und Beschreibung sowie die bildliche Darstellung für die Rangiersignale Ra 1 bis Ra 5 wurden aus der Richtlinie 301.0701 der DB Netz AG übernommen.
Die Bedeutung und Beschreibung der Rangiersignale in der Richtlinie 301.0701 sind identisch mit dem Text der Eisenbahn-Signalordnung (ESO) 1959 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 933-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 517 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S.1474) geändert worden ist. Die bildliche Darstellung der Rangiersignale in der Richtlinie 301.0701 weicht von der bildlichen Darstellung in der ESO ab.
Allgemeines
Die Signale sind gleichzeitig hörbar und sichtbar zu geben. Sie gelten bereits, wenn sie nur sichtbar aufgenommen werden (siehe aber Signal Ra 5).
Für das Geben der sichtbaren Zeichen wird bei Dunkelheit eine weiß leuchtende Laterne verwendet.
Wird beim Rangieren der Arm - bei Dunkelheit mit der Laterne - hochgehalten und gleichzeitig mit der Mundpfeife oder dem Horn ein langer Ton gegeben, so bedeutet dies Mäßigung der Geschwindigkeit.
Rangiersignale Ra 1 bis Ra 5
Signal Ra 1
(1) | Wegfahren. | |
---|---|---|
(2) | Mit der Mundpfeife oder mit dem Horn: | |
Ein langer Ton | ||
und mit dem Arm | ||
Tageszeichen: | ||
Senkrechte Bewegung des Arms von oben nach unten. | ||
Nachtzeichen: | ||
Senkrechte Bewegung der Laterne von oben nach unten. | ||
(3) | Das Signal bedeutet, die Rangierfahrt soll in Richtung vom Signalgeber wegfahren. | |
(4) | Wenn nach dem Standort des Signalgebers Zweifel über die beabsichtigte Bewegungsrichtung entstehen können, ist der Auftrag mündlich zu geben oder die Richtung anzuzeigen. |
Signal Ra 2
(1) | Herkommen. | |
---|---|---|
(2) | Mit der Mundpfeife oder mit dem Horn: | |
Zwei mäßig lange Töne | ||
und mit dem Arm | ||
Tageszeichen: | ||
Langsame waagerechte Bewegung des Arms hin und her. | ||
Nachtzeichen: | ||
Langsame waagerechte Bewegung der Laterne hin und her. | ||
(3) | Das Signal bedeutet, die Rangierfahrt soll in Richtung auf den Signalgeber zu fahren. | |
(4) | Wenn nach dem Standort des Signalgebers Zweifel über die beabsichtigte Bewegungsrichtung entstehen können, ist der Auftrag mündlich zu geben oder die Richtung anzuzeigen. |
Signal Ra 3
(1) | Aufdrücken. | |
---|---|---|
(2) | Mit der Mundpfeife oder mit dem Horn: | |
Zwei kurze Töne schnell nacheinander | ||
und mit dem Arm | ||
Tageszeichen: | ||
Beide Arme in Schulterhöhe nach vorn heben und die flach ausgestreckten Hände wiederholt einander nähern. | ||
Nachtzeichen: | ||
Wie am Tage, in der einen Hand eine Laterne. | ||
(3) | Das Signal bedeutet, das Triebfahrzeug soll Fahrzeuge zum An- oder Abkuppeln usw. aufdrücken. | |
(4) | Nach dem Aufdrücken ist auch ohne Haltauftrag anzuhalten. |
Signal Ra 4
(1) | Abstoßen. | |
---|---|---|
(2) | Mit der Mundpfeife oder mit dem Horn: | |
Zwei lange Töne und ein kurzer Ton | ||
und mit dem Arm | ||
Tageszeichen: | ||
Zweimal eine waagerechte Bewegung des Arms vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten. | ||
Nachtzeichen: | ||
Zweimal eine waagerechte Bewegung der Laterne vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten. | ||
(3) | Das Signal bedeutet, das Triebfahrzeug soll Fahrzeuge abstoßen. |
Signal Ra 5
(1) | Rangierhalt. | |
---|---|---|
(2) | Mit der Mundpfeife oder mit dem Horn: | |
Drei kurze Töne schnell nacheinander | ||
und mit dem Arm | ||
Tageszeichen: | ||
Kreisförmige Bewegung des Arms. | ||
Nachtzeichen: | ||
Kreisförmige Bewegung der Laterne. | ||
(3) | Das Signal gilt bereits, wenn es nur hörbar oder nur sichtbar aufgenommen wird. |
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