DGUV Information 214-089 - Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb

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Abschnitt 7.1 - 7 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
7.1 Allgemeines zu elektrischen Gefährdungen

Elektrische Anlagen, die nicht zur allgemeinen Benutzung bestimmt sind, dürfen Sie nur bedienen, wenn Sie dazu berechtigt sind. Auch im Störungsfall, insbesondere bei Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen, dürfen Sie elektrische Anlagen nur dann selbst ausschalten, wenn Sie dazu berechtigt sind und dieses für Sie gefahrlos möglich ist. In allen anderen Fällen müssen Sie die Ausschaltung der elektrischen Anlagen von den Anlagenbetreibern fordern und bestätigen lassen (z. B. bei Hochspannungsanlagen).

Betrachten Sie elektrische Anlagen und Betriebsmittel immer als unter Spannung stehend, solange nicht festgestellt ist, dass diese ausgeschaltet und geerdet oder Betriebsmittel sichtbar vom Versorgungsnetz getrennt sind.

Benutzen Sie niemals elektrische Betriebsmittel, die schadhaft sind oder bei denen die Prüffrist abgelaufen ist. Melden Sie solche Mängel Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten und verhindern Sie eine weitere Nutzung.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen grundsätzlich nur durch Elektrofachkräfte instandgesetzt oder geändert werden.

Als elektrotechnischer Laie dürfen Sie entsprechend den Vorgaben Ihres Unternehmens (z. B. in Form von Betriebsanweisungen) folgende Tätigkeiten ausführen:

  • Leuchtmitteln auswechseln (wenn vollständiger Schutz gegen direktes Berühren besteht),

  • Schraub- und Feinsicherungen wechseln

und

  • Leitungs- und Motorschutzschalter ein- und ausschalten.

Wenn Sie elektrotechnisch unterwiesene Person sind (z. B. Triebfahrzeugführer, Lokrangierführer), dürfen Sie zusätzlich entsprechend den Vorgaben Ihres Unternehmens (z. B. in Form von Betriebsanweisungen) folgende Tätigkeiten ausführen:

  • Niederspannungs-Hochleistungssicherungen wechseln

und

  • geübte und unterwiesene Tätigkeiten bei der Fehlersuche nach der Entstörungsrichtlinie des jeweiligen Fahrzeugtyps unter Beachtung der vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich der zu benutzenden PSA.

Bestehen Zweifel, ob Sie die Tätigkeiten ausführen dürfen, fragen Sie bei Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten nach.

Gegenstände, die im Störungsfall an unter Spannung stehenden Teilen anliegen, dürfen Sie nicht berühren.

Berührt eine verunglückte Person bei einem Unfall unter Spannung stehende Teile, dürfen Sie diese Person nicht berühren. Veranlassen Sie, dass die elektrische Anlage unverzüglich ausgeschaltet und geerdet wird oder das Betriebsmittel vom Stromnetz getrennt wird.

Suchen Sie nach einem Elektrounfall immer die Durchgangsärztin oder den Durchgangsarzt auf.