DGUV Information 214-089 - Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb

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Abschnitt 4.12 - 4.12 Fahrausweisprüfung/Umgang mit Bargeld

Betreuen Sie die Reisenden freundlich und zuvorkommend. Sprechen Sie diese höflich, aber bestimmt und immer von vorn an. Informieren Sie die Reisenden möglichst umfassend. Handeln Sie ruhig und besonnen.

Mit einem guten Kundendienst lassen sich aggressive Situationen vermeiden.

Erkennen Sie bei der Fahrausweisprüfung, dass ein Reisender oder eine Reisende ohne gültigen Fahrausweis zu Tätlichkeiten neigt, so lassen Sie sich unter keinen Umständen auf eine Handgreiflichkeit ein.

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Zu Tätlichkeiten können z. B. Reisende neigen,

  • die unter Einfluss von Drogen/Alkohol stehen,

  • die Verständigungsprobleme haben,

  • die aggressiv auftreten, drohen oder mit Waffen hantieren.

Machen Sie in solchen Situationen die Fahrpreisforderung oder den Ausschluss von der Weiterbeförderung - wenn möglich - gemeinsam mit einer Kollegin, einem Kollegen oder mit polizeilicher Hilfe geltend. Ist dies nicht möglich, verzichten Sie im Interesse der eigenen Sicherheit auf jegliche tätliche Auseinandersetzung.

Der Umgang mit Bargeld stellt eine erhöhte Gefährdung dar. Beachten Sie deshalb beim Umgang mit Bargeld folgende Sicherheitsmaßnahmen:

  • Vermeiden Sie Einblicke von Kundinnen und Kunden in Ihre Geldbörse.

  • Führen Sie die Abrechnung ohne Fremdbeobachtung durch.

  • Geben Sie die mitgeführten Geldbeträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt an den dafür vorgesehenen Stellen ab. Benutzen Sie die festgelegten Verkehrswege.