DGUV Information 214-089 - Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb

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Abschnitt 4.6 - 4.6 Auf dem Weg zum und vom Dienst, Dienstbeginn, Dienstende

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Ihr Dienstbeginn oder Ihr Dienstende liegt oftmals in den Tagesrandlagen. Deshalb können Sie den Weg zur und von der Tätigkeit häufig nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Mit einer defensiven Fahrweise und verkehrssicherem Verhalten können Sie viel zu Ihrer eigenen Sicherheit im Individualverkehr beitragen.

Fahren Sie nur mit verkehrssicheren Fahrzeugen und witterungsgerechter Ausrüstung, insbesondere in der Wintersaison.

Planen Sie auf dem Weg zum Dienst ausreichende Zeitreserven ein.

Tragen Sie beim Fahren mit Motorrädern eine vollständige Schutzausrüstung. Schützen Sie beim Fahren mit Fahrrädern Ihren Kopf mit einem Fahrradhelm.

Damit Sie von anderen Personen besser und frühzeitiger erkannt werden, benutzen Sie beim Fahren mit Zweirädern Kleidung mit retroreflektierenden Anteilen (z. B. eine Warnweste). Eine Alternative dazu sind auch retroreflektierende Bänder an den Armen und/oder Beinen.

Sicheres Verhalten in Gefahrensituationen können Sie im Rahmen der angebotenen Fahrsicherheitstrainings üben.

Melden Sie sich zum Dienstbeginn und Dienstende entsprechend den Vorgaben Ihres Unternehmens.

Informieren Sie sich rechtzeitig vor oder bei Dienstbeginn über aktuelle betriebliche Änderungen und dienstliche Anweisungen.

Als abzulösender Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb müssen Sie alle relevanten Unterlagen an den ablösenden Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb weitergeben.

Wenn Sie auf Ihrem Weg zum und vom Dienst den Gleisbereich betreten, beachten Sie die Regelungen in Abschnitt 5.