DGUV Information 214-090 - Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb - Regelungen für Unte...

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Anhang 1, Rangiersignale
Anhang 1
Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb - Regelungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie andere Vorgesetzte (DGUV Information 214-090)

Anhangteil

Titel: Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb - Regelungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie andere Vorgesetzte (DGUV Information 214-090)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 214-090
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Anhang 1 – Rangiersignale

Für die meisten Eisenbahnen werden die Rangiersignale im Verkehrsrecht vorgegeben (z. B. für öffentliche Eisenbahnen in der Eisenbahn-Signalordnung (ESO)).

Soweit Ihr Anwendungsfall nicht in den Geltungsbereich der ESO fällt, müssen Sie festlegen, welche Signale anzuwenden sind. Empfohlen wird, die Rangiersignale nach ESO festzulegen (siehe Anhang 1 der DGUV Information 214-089).