
Anhang 1
Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb - Regelungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie andere Vorgesetzte (DGUV Information 214-090)
Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb - Regelungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie andere Vorgesetzte (DGUV Information 214-090)
Anhangteil
Anhang 1 – Rangiersignale
Für die meisten Eisenbahnen werden die Rangiersignale im Verkehrsrecht vorgegeben (z. B. für öffentliche Eisenbahnen in der Eisenbahn-Signalordnung (ESO)).
Soweit Ihr Anwendungsfall nicht in den Geltungsbereich der ESO fällt, müssen Sie festlegen, welche Signale anzuwenden sind. Empfohlen wird, die Rangiersignale nach ESO festzulegen (siehe Anhang 1 der DGUV Information 214-089).