DGUV Information 214-090 - Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb - Regelungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie andere Vorgesetzte

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang 1 - Rangiersignale

g_bu_1686_as_17.jpg

Für die meisten Eisenbahnen werden die Rangiersignale im Verkehrsrecht vorgegeben (z. B. für öffentliche Eisenbahnen in der Eisenbahn-Signalordnung (ESO)).

Soweit Ihr Anwendungsfall nicht in den Geltungsbereich der ESO fällt, müssen Sie festlegen, welche Signale anzuwenden sind. Empfohlen wird, die Rangiersignale nach ESO festzulegen (siehe Anhang 1 der DGUV Information 214-089).