Abschnitt 7.3 - 7.3 Zugvorheizanlagen/Fremdstromversorgung
Versicherte, die Zugvorheizanlagen bedienen sollen, sind gesondert zu unterweisen (siehe auch Abschnitt 6.4.1 - Elektrische Leitungen).
Versicherte, die Zugvorheizanlagen bedienen sollen, sind gesondert zu unterweisen (siehe auch Abschnitt 6.4.1 - Elektrische Leitungen).