DGUV Regel 114-615 - Branche Güterkraftverkehr - Gütertransport im Straßenverkehr

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Rund ums Fahren

3.3.1 Verhalten vor und während der Fahrt

Einsteigen und Losfahren! Plötzlich kommen doch Zweifel auf. War der Kollege schon fertig mit der Beladung? Sind alle Bordwände geschlossen? Ist das Fahrzeug überhaupt technisch in Ordnung? Eine sorgfältige Vorbereitung der Fahrt spart Zeit und Ärger und mit einer vorausschauenden, angepassten Fahrweise kommt man sicher ans Ziel.

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Grundsatz 314-002 "Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal"

  • BG Verkehr, Flyer "Runter mit Schnee und Eis"

  • BG Verkehr, Unterweisungskarten der Reihe G

  • BG Verkehr, Kurzfilm "Lenken statt Ablenken"

  • BG Verkehr, Flyer "Lenken statt Ablenken"

  • BG Verkehr, Unterweisungskarte A9 "Aufmerksamkeit im Straßenverkehr"

  • BG Verkehr, Animationsfilm "Vernetzt oder verheddert"

  • BG Verkehr, Animationsfilm "Fahren mit Durchblick"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Es darf erst losgefahren werden, wenn alle erforderlichen Vorbereitungen abgeschlossen sind. Ansonsten kann es zu Gefährdungen für Fahrerinnen und Fahrer, mitfahrende Personen oder andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kommen:

  • Kontrollverlust über das Fahrzeug aufgrund technischer Mängel - insbesondere an Lenkung, Bremsen oder Reifen

  • Überrollt oder gequetscht werden durch ein unbeabsichtigt losfahrendes Fahrzeug

  • An- oder aufprallen bzw. stürzen von Personen im Führerhaus

  • An- oder aufprallen bzw. stürzen von Personen auf der Ladefläche oder dem Aufbau

  • Abstürzen von Personen von nicht geeigneten Mitfahrplätzen

  • Abstürzen von Personen zwischen Ladefläche und Rampe bzw. Ladebrücke

  • Getroffen werden von unzureichend gesicherter Ladung

  • Hängenbleiben an Durchfahrten, wie z. B. an Brücken oder Toreinfahrten

  • Getroffen werden von nicht eingefahrenen Aufbauteilen

  • Getroffen oder gequetscht werden durch sich während der Fahrt lösende Anhänger

  • Getroffen werden von Eisbrocken oder Fremdkörpern, die sich während der Fahrt vom Fahrzeug lösen

  • Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug, wenn barfuß oder mit ungeeigneten Schuhen, z. B. Holzschuhe, Clogs, Badelatschen, Pantoffeln gefahren wird

Während der Fahrt können durch Fehleinschätzungen oder Fehlverhalten weitere Gefährdungen auftreten:

  • Schleudern, Abkommen von der Fahrbahn oder Auffahren auf vorausfahrendes Fahrzeug durch nicht angepasste Fahrweise

  • Abkommen von der Fahrbahn oder Auffahren auf vorausfahrendes Fahrzeug in Folge von Ablenkungen, wie z. B.Telefonieren, Bedienen von Kommunikationsmitteln

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Vor Fahrtantritt muss sich Ihre Fahrerin bzw. Ihr Fahrer vergewissern, dass alle Vorkehrungen für einen sicheren Fahrbetrieb getroffen sind. Sorgen Sie deshalb dafür, dass

  • der Antriebsmotor eines Fahrzeuges nur vom Platz der Fahrzeugführerin bzw. des Fahrzeugführers aus gestartet wird. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit dafür vorgesehener Starteinrichtung am Fahrzeugaufbau, z. B. Autotransporter oder Fahrmischer.

  • Ihre Fahrerinnen und Fahrer in der Lage sind und auch die notwendige Zeit haben, eine umfassende Abfahrtkontrolle durchzuführen. Die Abfahrtkontrolle ist Arbeitszeit, daher ist die Fahrerkarte vor der Abfahrtkontrolle in das Kontrollgerät zu stecken und dieses auf Arbeitszeit zu stellen.

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Abb. 49
Runter mit Eis und Schnee

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Abb. 50
Raum der Handerreichbarkeit (Einhandzone)

g_bu_1682_as_32.jpgChecklisten zur Abfahrtkontrolle

Zu Beginn jeder Arbeitsschicht muss eine Sicht- und Funktionskontrolle durch das Fahrpersonal durchgeführt werden. Der DGUV Grundsatz 314-002 "Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal" enthält unter anderem eine Musterliste, die Sie als Vorlage für Ihre Checklisten verwenden können. Ergänzen Sie Ihre Checklisten anhand der Betriebsanleitung Ihrer Fahrzeuge sowie Fahrzeugaufbauten und der Einsatzbedingungen.

Festgestellte Mängel hat die Fahrzeugführerin bzw. der Fahrzeugführer dem bzw. der Vorgesetzten, bei Personalwechsel auch der nachfolgenden Fahrerin bzw. dem nachfolgenden Fahrer, mitzuteilen. Bei Mängeln, die die sichere Verwendung beeinträchtigen können, darf die Fahrerin bzw. der Fahrer die Fahrt nicht antreten bzw. hat den Betrieb einzustellen.

Vor der Abfahrt müssen Ihre Fahrerinnen und Fahrer außerdem beachten, dass

  • alle Mitfahrenden die vorgesehenen Plätze eingenommen haben und die vorhandenen Sicherheitsgurte angelegt bzw. Sicherheitseinrichtungen gegen Herausfallen eingelegt sind,

  • die Ladetätigkeiten inklusive der Ladungssicherung beendet sind und sich keine Personen mehr auf der Ladefläche des Fahrzeuges befinden,

  • sich kipp-, schwenk-, anheb- sowie ausziehbare Aufbauteile, wie Kipperbrücken, Stützeinrichtungen, Hubladebühnen, Bordwände, in Fahrstellung befinden und gesichert sind,

  • Eis und Schnee vom Fahrzeug entfernt worden ist. Stellen Sie dafür die notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung, z. B. Gerüste oder Spezialleitern und Schneeschieber. Beispielsweise können zum Entfernen von Eis und Schnee von Fahrzeugaufbauten stationäre Bühnen oder Hubarbeitsbühnen verwendet werden (Abbildung 49),

g_bu_1682_as_98.jpg Für Planenfahrzeuge gibt es Einrichtungen, z. B. Luftschlauchsysteme, die ein Ansammeln von Wasser und somit die Bildung von Eisplatten auf den Fahrzeugdächern verhindern.

  • Scheiben und Spiegel sauber sind,

g_bu_1682_as_27.jpg3.3.3 Sehen und Erkennen

  • nach Geländefahrten Pflanzenteile, Äste oder andere Fremdkörper an der Fahrzeugunterseite entfernt sind,

  • nach Verladen von Schüttgut Aufbauteile außerhalb des Laderaums von Ladungsresten gereinigt sind,

  • beim Führen eines Fahrzeuges den Fuß umschließende, geeignete Schuhe getragen werden,

  • vorhandene Fahrerassistenzsysteme, wie Notbrems- und Spurhalteassistent, stets aktiviert sind,

g_bu_1682_as_27.jpg3.1.1 Fahrerassistenzsysteme

  • mobile Geräte so positioniert sind, dass diese für die Bedienung bei stehendem Fahrzeug gut erreichbar sind (Abbildung 50). Dies muss auch bei angelegtem Sicherheitsgurt gewährleistet sein. Andere Bedieneinrichtungen dürfen nicht verdeckt werden und müssen erreichbar bleiben. Eine Anbringung mobiler Geräte im Wirkbereich des Airbags ist verboten,

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Abb. 51
Spiegeleinstellplane der BG Verkehr

g_bu_1682_as_32.jpgFahrerassistenzsysteme (FAS)

FAS sind nicht immer selbsterklärend und haben ihre Grenzen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Fahrerinnen und Fahrer in der Funktion und korrekten Anwendung der Assistenzsysteme unterweisen und sie dazu anhalten, die vorhandenen Systeme zu nutzen.

  • Navigationsgeräte vor der Fahrt eingestellt sind,

  • das Sichtfeld nicht eingeschränkt ist, z. B. durch Einbauten, Gardinen, Namensschilder, Kaffeemaschinen oder Ähnliches,

  • der Fahrersitz so eingestellt ist, dass das Fahrzeug sicher geführt werden kann und eine ergonomische Sitzhaltung möglich ist,

g_bu_1682_as_27.jpg3.3.4 Sitzen/Sicherheitsgurte

  • Spiegel so eingestellt sind, dass eine optimale Sicht auf die Fahrzeugumgebung möglich ist. Hierzu gibt es bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern verschiedene Handlungshilfen (Abbildung 51).

Außerdem müssen Ihre Fahrerinnen und Fahrer ihre Fahrweise an die aktuellen Bedingungen anpassen. Bei der Fahrt sind die Fahrbahn-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse, die Fahreigenschaften des Fahrzeuges sowie Einflüsse durch die Ladung zu berücksichtigen.

g_bu_1682_as_98.jpg In einem Fahrsicherheitstraining lernen auch routinierte Fahrerinnen und Fahrer die Risiken des Straßenverkehrs besser einzuschätzen und Strategien zur Gefahrenvermeidung kennen. Informieren Sie sich zu Fahrsicherheitstrainings bei Ihrem Unfallversicherungsträger.

Aufmerksamkeit während der Fahrt

Konzentration und Aufmerksamkeit hängen neben körperlicher und geistiger Fitness auch von der Einrichtung des Fahrerarbeitsplatzes ab. Auf der einen Seite ist es die fahrzeugeigene Ergonomie, die hier entscheidende Voraussetzungen schafft. Andererseits haben Ihre Fahrerinnen und Fahrer oft selbst Einfluss, wie gut oder schlecht sie an ihrem Arbeitsplatz arbeiten können. Der Mensch kann sich nur auf eine Tätigkeit ganz fokussieren. Das Führen eines Fahrzeuges benötigt die gesamte Aufmerksamkeit. Deshalb muss die Konzentration auf die Fahraufgabe oberstes Gebot sein.

Machen Sie das Thema Verkehrssicherheit zur Chefsache und zu einem Bestandteil Ihrer Unternehmenskultur! Achten Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin auf folgende Punkte:

  • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran.

  • Schaffen Sie die Voraussetzungen, dass Telefonate nur im Stillstand oder wenn nötig, nur über Freisprecheinrichtungen geführt werden.

  • Treffen Sie Regelungen für die Nutzung von Smartphones in Ihren Fahrzeugen, z. B. mit einer Betriebsanweisung.

  • Appellieren Sie an die Vernunft Ihrer Fahrerinnen und Fahrer und lassen Sie nicht locker.

  • Prüfen Sie, ob Sie interne Kommunikationswege in Bezug auf die Fahrtätigkeit optimieren können.

Sorgen Sie darüber hinaus, dass Ihre Fahrer und Fahrerinnen:

  • Smartphones stumm schalten, den Flugmodus oder die "Anrufblockade" aktivieren .

  • Smartphones bereits vor Fahrtantritt außer Reichweite legen.

  • für Telefonate anhalten und im Stillstand telefonieren bzw. die Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs nutzen

  • sich uneingeschränkt auf den Straßenverkehr konzentrieren.

  • nicht während der Fahrt essen.

Während der Fahrt gehört die Aufmerksamkeit ausschließlich dem Straßenverkehr!

3.3.2 Besteigen, Verlassen und Begehen von Fahrzeugen

Die meisten Unfälle am stehenden Fahrzeug, z. B. beim Be- und Entladen, sind Stürze und Abstürze. Viele davon ereignen sich beim Ein- und Aussteigen, beim Besteigen, Verlassen und Begehen von Ladeflächen oder Fahrzeugaufbauten sowie bei Tätigkeiten auf diesen Arbeitsplätzen.

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Abb. 52
Richtiges Aussteigen - nie vom Fahrzeug springen

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

  • Technische Regel für Betriebssicherheit: "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" (TRBS 2121 Teil 2)

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den sicheren Umgang mit Leitern und Tritten"

  • BG Verkehr, Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"

  • BG Verkehr "Betriebsanweisung: Sicheres Ein- und Aussteigen ins bzw. aus dem Lkw-Führerhaus"

  • BG Verkehr, Animationsfilm "Ein- und Aussteigen"

  • BG Verkehr, Animationsfilm "Hochgelegene Arbeitsplätze"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Beim Besteigen, Verlassen und Begehen von Fahrzeugen bestehen Gefährdungen durch Stürze oder Abstürze. Ursachen hierfür können sein:

  • fahrzeugeigene Aufstiege, Laufstege, Standflächen, Absturzsicherungen, Halteeinrichtungen

    • fehlen oder sind ungeeignet oder schadhaft

    • werden nicht oder falsch benutzt

  • mitgeführte Leitern

    • sind ungeeignet oder schadhaft

    • werden nicht oder falsch genutzt

  • Abspringen aus Führerhäusern und von hochgelegenen Arbeitsplätzen, wie z. B. der Ladefläche

  • Begehen verschmutzter, vereister oder zugestellter Aufstiege, Laufstege, Standflächen oder Aufbauten

  • Besteigen von nicht dafür vorgesehenen Fahrzeugteilen, Aufbauten oder Ladungen

  • Tragen von ungeeignetem Schuhwerk

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Berücksichtigen Sie diese und weitere mögliche Gefährdungen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Treffen Sie beispielsweise nachfolgende Maßnahmen:

Fahrzeugeigene Aufstiege und Arbeitsplätze

  • Stellen Sie Ihren Fahrerinnen und Fahrern ausschließlich Fahrzeuge mit geeigneten fahrzeugeigenen Aufstiegen, Laufstegen, Standflächen, Absturzsicherungen und Halteeinrichtungen zur Verfügung.

g_bu_1682_as_27.jpg3.1.6 Aufstiege und Arbeitsplätze auf Fahrzeugen: Gestaltungshinweise

  • Weisen Sie Ihre Beschäftigten an, z. B. im Rahmen der Abfahrtkontrolle, festgestellte Mängel an Aufstiegen, Laufstegen, Standflächen, Absturzsicherungen, Halteeinrichtungen und Leitern umgehend zu melden und schadhafte Einrichtungen nicht zu benutzen. Sorgen Sie für eine umgehende Beseitigung der Mängel.

g_bu_1682_as_126.jpg Denken Sie daran, die Überprüfung der fahrzeugeigenen Aufstiege und Arbeitsplätze ist Bestandteil der Prüfung nach der DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge".

g_bu_1682_as_27.jpg3.1.9 Prüfung von Fahrzeugen

  • Unterweisen Sie Ihr Fahrpersonal darin:

    • zum Erreichen oder Verlassen der Fahrer- und Mitfahrerplätze sowie der Arbeitsplätze auf Fahrzeugen immer die Aufstiege und Haltegriffe zu benutzen,

    • für das Begehen der Arbeitsplätze auf Fahrzeugen stets Haltegriffe, Laufstege, Stand- und Arbeitsflächen, klapp- oder versenkbare Geländer zu verwenden,

    • nicht über Reifen, Felgen oder Radnaben auf- oder abzusteigen,

    • hochgelegene Fahrzeugaufbauten und Ladungsteile (wie z. B. Betonfertigteile) ohne Absturzsicherungen nicht zu begehen,

    • das unzulässige und unfallträchtige Abspringen aus Führerhäusern, von hochgelegenen Ladeflächen, Fahrzeugaufbauten oder angehobenen Hubladebühnen zu unterlassen,

    • Laufstege, Stand- und Arbeitsflächen von Ausrüstungsgegenständen, wie z. B. Schaufel oder Besen, freizuhalten,

    • vereiste oder stark verschmutzte Aufstiege, Laufstege, Standflächen und Fahrzeugaufbauten vor dem Betreten zu säubern.

g_bu_1682_as_32.jpg Es wird unterschätzt, welche Kräfte bei Sprüngen von Aufstiegen, Ladeflächen und Hubladebühnen wirken. So belastet ein Sprung aus 60 cm Höhe die an der "Landung" beteiligten Muskeln, Bänder und Knochen bis zum Vierfachen des Körpergewichts.

g_bu_1682_as_27.jpgAnhang 3: Betriebsanweisung zum sicheren Ein- und Aussteigen ins bzw. aus dem Lkw-Führerhaus

Leitern

Stellen Sie sicher, dass zum Erreichen von Arbeitsplätzen oder für Tätigkeiten am Fahrzeug geeignete Leitern benutzt werden.

Nach der TRBS 2121 Teil 2 dürfen Arbeiten auf Leitern nur noch ausgeführt werden, wenn man mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht. Häufig können wegen beschränkter Staumöglichkeiten an Fahrzeugen nur Sprossenleitern mitgeführt werden. Müssen von diesen aus Arbeiten ausgeführt werden, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.

Sorgen Sie dafür, dass Leitern sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Tauschen Sie defekte Leitern konsequent aus.

Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten in der sicheren Benutzung (Abbildung 53):

  • Leitern vor dem Einsatz auf offensichtliche Mängel kontrollieren und Mängel melden,

  • nur ausreichend lange Anlegeleitern benutzen; die obersten drei Stufen/Sprossen dürfen nicht bestiegen werden,

  • der Aufstellwinkel muss bei Stufenanlegeleitern 60° bis 70° und bei Sprossenanlegeleitern 65° bis 75° betragen,

  • Leitern dürfen nur auf einem stabilen, ebenen und rutschfesten Untergrund aufgestellt werden,

  • Leitern gegen Wegrutschen oder Umkippen z. B. durch einen Leitergurt oder eine zweite Person sichern,

  • keine schweren Lasten auf einer Leiter mitführen,

  • immer mit zumindest einer Hand gut an der Leiter festhalten,

  • maximale Belastungsgrenze der Leiter nicht überschreiten,

  • Leiter nicht im Bereich von Verkehrswegen aufstellen,

  • nicht seitlich über die Leiter hinauslehnen.

g_bu_1682_as_32.jpgUnd für alle genannten Tätigkeiten gilt

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Fahrerinnen und Fahrer bei den Be- und Entladetätigkeiten Sicherheitsschuhe mindestens der Kategorie S2 tragen.

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Abb. 53
Benutzungsanleitung von Leitern beachten

3.3.3 Sehen und Erkennen

Das Auge liefert 80-90 Prozent der für den Straßenverkehr notwendigen Informationen. Damit ist der optische Sinn für die Fahrerinnen und Fahrer der wichtigste Informationskanal. Es gibt zahlreiche Stör- und Fehlerquellen, die die Wahrnehmung negativ beeinflussen und im Straßenverkehr gefährliche Auswirkungen haben können.

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • BG Verkehr, Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"

  • BG Verkehr, Unterweisungskarte A9 "Aufmerksamkeit im Straßenverkehr"

  • BG Verkehr, Unterweisungskarte G7 "Spiegel einstellen"

  • BG Verkehr, "Anleitung Spiegel-Einstellplatz"

  • BG Verkehr, Flyer "Kamera-Monitor-Systeme"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Die Einflussfaktoren auf das Sehen und Erkennen sind vielfältig und können zu Belastungen und Gefährdungen führen.

Sehvermögen und Sehschwäche

Ergebnisse der Unfallforschung zeigen, dass viele Verunglückte Defizite bei ihrem Sehvermögen aufweisen. Unfallgefahren können sich beispielsweise ergeben infolge von:

  • eingeschränkter Tages-Sehschärfe,

  • nicht ausreichendem Nacht- und Dämmerungssehvermögen,

  • erhöhter Blendempfindlichkeit,

  • eingeschränktem Gesichtsfeld,

  • Störungen der Augentätigkeit,

  • Einschränkungen im Stereosehen,

  • Augenerkrankungen wie Grüner oder Grauer Star sowie trockenen Augen.

Daraus ergibt sich ein erhöhtes Unfallrisiko.

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Abb. 54
Tunnelblick in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit

Tunnelblick und Nachtfahrten

Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, umso mehr orientiert sich der Blick in die Ferne. Es entsteht der so genannte "Tunnelblick", nur Objekte im Zentrum unseres Blickes werden scharf abgebildet. Personen oder auch Fahrzeuge im Nahbereich, bzw. am Fahrbahnrand, werden "ausgeblendet" (Abbildung 54). Dieser Effekt wird durch Müdigkeit oder Beeinträchtigungen der körperlichen Fitness noch verstärkt.

Das Nacht-Sehvermögen beim Menschen ist gegenüber der Tages-Sehleistung erheblich eingeschränkt. Es beträgt nur ein Zwanzigstel des tagsüber erreichbaren Wertes.

Spiegeleinstellung, Windschutzscheibe und Scheinwerfer

  • Einbauten oder Gegenstände im Sichtfeld, wie Wimpel, Namensschilder oder Vorhänge, können das Sichtfeld der Fahrerin bzw. des Fahrers einschränken.

  • Auch der Fahrzeugzustand kann zu Gefährdungen infolge eingeschränkter Sicht führen. Beispiele hierfür sind:

    • fehlende, beschädigte, verschmutzte oder nicht richtig eingestellte Fahrzeugspiegel,

    • Verschmutzungen, Beschädigungen und Kratzer auf der Frontscheibe,

    • verschlissene Scheibenwischerblätter,

    • verschmutzte oder nicht funktionsfähige Beleuchtungseinrichtungen.

Blickabwendung während der Fahrt

Fahrerinnen und Fahrer sind im Straßenverkehr einer Vielzahl von visuellen und akustischen Reizen ausgesetzt. Die Bedienung des Radios, CB-Funks, Mobiltelefons oder Navigationssystems lenken das Fahrpersonal zusätzlich von der Fahrtätigkeit ab und haben einen negativen Einfluss auf die Informationsverarbeitung. Ein kurzer Blick aufs Navi (3 s) bei 50 km/h und man ist 42 m sozusagen im Blindflug unterwegs.

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Folgende Maßnahmen können Sie in Ihrem Unternehmen zur Vermeidung der genannten Gefährdungen treffen:

Sehvermögen und Sehschwäche

  • Für Ihre Fahrerinnen und Fahrer mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Untersuchungen der Augen vor. Ist im Führerschein das Tragen einer Sehhilfe eingetragen, sorgen Sie dafür, dass diese getragen wird und regen Sie die Mitnahme einer Zweitbrille an.

  • Akute Erkrankungen oder die Einnahme von Medikamenten können zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen. Motivieren Sie Ihre Beschäftigten, im Zweifelsfall eine Augenärztin bzw. einen Augenarzt aufzusuchen oder die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt anzusprechen.

g_bu_1682_as_98.jpgPraxistipps für Brillenträger

  • Ausreichend große Brillen mit schmalen Fassungen und dünnen, hoch angesetzten Bügeln bevorzugen

  • Kunststoffgläser besonders vorsichtig behandeln (Kratzer führen zu Streulichtbildung)

  • Entspiegelte Gläser sind lichtdurchlässiger und verringern die Blendung

  • Gleitsichtbrillen haben keine störende Trennlinie, bilden aber nur einen eingeschränkten Bereich scharf ab

  • Weisen Sie Ihren Optiker daraufhin, dass Sie die Brille überwiegend zum Führen eines Fahrzeugs benötigen

  • Wichtig: Immer eine Ersatzbrille griffbereit haben

Tunnelblick und Nachtfahrten

Unterweisen Sie Ihre Fahrerinnen und Fahrer:

  • die Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen,

  • bei Dämmerung oder einer anderen Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse frühzeitig das Fahrlicht am Fahrzeug einzuschalten,

  • nach einer Pause in hell erleuchteten Räumen, z. B. Raststätten, nicht sofort wieder loszufahren, sondern die Augen erst an die Dunkelheit zu gewöhnen,

  • möglichst nicht in die Scheinwerfer eines entgegenkommenden Fahrzeugs oder in andere Lichtquellen zu schauen (Blick immer zum rechten Fahrbahnrand).

Spiegeleinstellung, Windschutzscheibe und Scheinwerfer

Stellen Sie sicher, dass sich Ihre Fahrzeuge immer in einem verkehrssicheren Zustand befinden:

  • Beleuchtungseinrichtungen, Spiegel und Fahrzeugscheiben sind intakt und werden regelmäßig gereinigt,

  • verschlissene Wischerblätter werden frühzeitig ausgewechselt,

  • Reinigungsflüssigkeit für die Windschutzscheibenreinigung wird regelmäßig aufgefüllt,

  • die Front- und Seitenscheiben sind frei von Sichtbehinderungen, wie Wimpeln, Namensschildern, Vorhängen oder Laptops,

  • Fahrersitz und Spiegel sind optimal eingestellt.

g_bu_1682_as_27.jpg3.3.1 Verhalten vor und während der Fahrt: Spiegeleinstellplane
3.3.4 Sitzen/Sicherheitsgurte: Richtig sitzen

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Abb. 55
Auswirkungen verschiedener Faktoren auf die Sichtweite

Kamera-Monitor-Systeme (KMS)

Grundsätzlich können Kamera-Monitor-Systeme im Straßenverkehr und auf dem Betriebsgelände als Hilfsmittel eingesetzt werden, da sie die Gefährdungen durch eingeschränkte Sicht verringern können. Beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Fahrerin oder der Fahrer muss mit der richtigen Anwendung der Hilfsmittel vertraut sein, deren Einsatzmöglichkeiten und Grenzen kennen.

  • Es muss sichergestellt sein, dass Personen nicht gefährdet werden. Andernfalls muss die Fahrerin bzw. der Fahrer auf eine geeignete Einweiserin oder einen geeigneten Einweiser zurückgreifen können.

  • Für jede Fahraufgabe, z. B. Verteilerverkehr in einer belebten Fußgängerzone, Einsatz auf Baustellen, Rangieren auf Betriebsgelände, bei der mit dem plötzlichen Zutritt von Personen in den Fahrbereich zu rechnen ist, muss die Eignung des KMS fachkundig beurteilt werden.

  • Durch ein Rückfahr-Assistenzsystem kann die Sicherheit beim Rückwärtsfahren zusätzlich erhöht werden.

g_bu_1682_as_27.jpg3.1.1 Fahrerassistenzsysteme

  • Für die Verwendung von KMS und Rückfahr-Assistenzsystem beim Rückwärtsfahren und Rangieren ist eine Betriebsanweisung erforderlich, in der Sie z. B. vorgeben,

    • wie diese Einrichtungen im Zusammenspiel mit den vorhandenen Spiegeln am Fahrzeug verwendet werden soll,

    • welche Einsatzmöglichkeiten und Grenzen bestehen, z. B. verdeckte Bereiche, Ausfahrten, Seitenstraßen,

    • in welchen Situationen auf eine Einweiserin bzw. einen Einweiser zurückgegriffen werden muss,

    • wie durch Sicht- und Funktionskontrollen bzw. laufende Beobachtung Fehlfunktionen und betriebsbeeinträchtigende Schäden erkannt werden können.

g_bu_1682_as_27.jpg3.1.4 Führerhaus: Weitere Hinweise KMS

g_bu_1682_as_126.jpg Aber auch wenn Sie bei Ihren Fahrzeugen die Sichtverhältnisse optimiert haben: Ein KMS ist kein hundertprozentiger Ersatz für den Einweiser bzw. die Einweiserin! Das müssen Sie auch Ihren Fahrerinnen und Fahrern deutlich machen.

g_bu_1682_as_27.jpg3.3.6 Rangieren, Rückwärtsfahren und Einweisen: Hinweise zum Einweisen

Blickabwendung während der Fahrt

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Fahrerinnen und Fahrer:

  • während der Fahrt keine Nebentätigkeiten ausführen

  • Navigationsgeräte vor der Abfahrt programmieren

g_bu_1682_as_32.jpgTragen von Warnkleidung

Generelles Tragen von Warnkleidung auf Betriebsgeländen ist ein einfaches Mittel, die Erkennbarkeit Ihrer Beschäftigten zu erhöhen.

3.3.4 Sitzen/Sicherheitsgurte

Den überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit verbringen Ihre Fahrerinnen und Fahrer im Sitzen. Ein einfacher Job, könnte man meinen - doch weit gefehlt. Das stundenlange Sitzen stellt eine große Belastung für Muskulatur und Wirbelsäule dar. Moderne Fahrersitze können eine ganze Menge, aber trotzdem gehen die langen "Sitzungen" nicht spurlos an Ihren Beschäftigten vorüber.

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Abb. 56
Broschüre "Fit auf langen Fahrten"

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 214-023 "Nur (nicht um-)kippen"

  • BG Verkehr, Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"

  • BG Verkehr, Unterweisungskarte G3 "Richtig sitzen"

  • BG Verkehr, Broschüre "Fit auf langen Fahrten"

  • BG Verkehr, Animationsfilm "Rücken" und "Rückentagebuch"

  • Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR), Kampange "Hat’s geklickt?"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Nicht ergonomisches oder langes Sitzen ermüdet und kann zu gesundheitlichen Problemen wie Verspannungen oder Rückenschmerzen führen. Die Folgen können sein:

  • Unfälle durch mangelnde Aufmerksamkeit

  • Unfälle durch verzögerte Reaktionen aufgrund falscher Sitzposition

  • Krankheitsbedingte Ausfälle durch Beschwerden an der Wirbelsäule, vor allem im Hals- oder Lendenwirbelbereich

Wird der Sicherheitsgurt nicht genutzt, besteht bei Unfällen die Gefahr,

  • aus dem Fahrzeug geschleudert zu werden,

  • unter dem Führerhaus eingequetscht zu werden,

  • sich im Führerhaus anzuschlagen,

  • im Führerhaus abzustürzen, wenn das Fahrzeug z. B. beim Abkippen auf die rechte Seite stürzt.

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Langes, bewegungsarmes Sitzen fordert die Muskulatur wenig, sodass sie sich mehr und mehr zurückbildet. Folgen sind die bekannten Symptome wie Verspannungen und Rückenschmerzen häufig in Kombination mit einer Fehlhaltung beim Sitzen. Damit es möglichst nicht dazu kommt, sorgen Sie für folgende Maßnahmen, damit Ihre Fahrerinnen und Fahrer fit und aufmerksam bleiben:

  • Ergonomischer Fahrersitz

g_bu_1682_as_27.jpg3.1.4 Führerhaus: Ergonomische Sitze

  • Richtig sitzen (Abbildung 57)

    1. 1.

      Sitzhöhe und Sitzlängsverstellung einstellen

      Sitzhöhe und Sitzabstand zu den Pedalen so einstellen, dass die Füße auf dem Führerhausboden stehen, Ober- und Unterschenkel einen rechten Winkel bilden und die Beine bei durchgetretenen Pedalen noch leicht angewinkelt sind.

    2. 2.

      Sitzflächentiefe (= Länge der Sitzfläche) einstellen

      Ganz nach hinten rücken und Sitzflächenverlängerung so einstellen, dass die Oberschenkel bis kurz vor dem Knie aufliegen (Abstand zwischen Kniekehle und Sitzvorderkante ca. 3 Finger breit).

    3. 3.

      Neigung der Sitzfläche einstellen

      Die Sitzfläche soll leicht nach hinten abfallen und die Oberschenkel so aufliegen, dass beim Betätigen des Gaspedals kein Druck von der Sitzvorderkante zu spüren ist.

    4. 4.

      Neigung der Rückenlehne einstellen

      Die Neigung so einstellen, dass der Oberkörper leicht zurückgelehnt ist und der Rücken ganz an der Lehne anliegt. Es darf kein unangenehmer Druck oder ein Gefühl der Beengtheit im Bauchbereich auftreten.

    5. 5.

      Lenkrad einstellen

      Das Lenkrad kann mit leicht angewinkelten Armen umfasst werden. Beim Drehen des Lenkrades soll der Schulterkontakt mit der Rückenlehne erhalten bleiben.

    6. 6.

      Lendenwirbelstütze einstellen

      Es soll sich eine fühlbare Stützwirkung ohne unangenehmen Druck einstellen.

    7. 7.

      Kopfstütze einstellen

      Die Oberkante der Kopfstütze soll mit der Kopfhöhe abschließen.

    8. 8.

      Richtiger Verlauf des Sicherheitsgurtes

      Der Sicherheitsgurt darf nicht verdreht sein. Der Schultergurt muss ungefähr über die Schultermitte verlaufen und keinesfalls über den Hals. Der Beckengurt muss möglichst tief über dem Becken und nicht über dem Bauch verlaufen und immer fest anliegen. Ziehen Sie wenn nötig das Gurtband etwas nach.

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Abb. 57
Richtig sitzen

Muskeln sorgen für Stabilisation
Erst die Muskulatur der Wirbelsäule und die Muskeln der angrenzenden Körperbereiche ermöglichen dem Menschen Haltung und Bewegung. Die Einbindung der Wirbelsäule in Muskeln und Bänder wird häufig mit der Verspannung eines Mastes auf einem Segelschiff verglichen. Insbesondere Bauch- und Rückenmuskulatur halten die Wirbelsäule aufrecht und ermöglichen im Zusammenspiel die Seitenneigung und Drehung der Wirbelsäule
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Abb. 58
Die Muskulatur des Rumpfes
  • Bewegung

    Motivieren Sie Ihre Fahrerinnen und Fahrer, sich in den Pausen zu bewegen und nicht hinter dem Lenkrad ihres Fahrzeugs sitzen zu bleiben. Dies wirkt sich auch positiv auf den Kreislauf aus. Bewegung kann man sich zum Beispiel verschaffen, indem man um das Fahrzeug herumgeht, die Leuchten säubert und den Reifenzustand kontrolliert. Weitere Anregungen bieten die BG Verkehr-Broschüre "Fit auf langen Fahrten" oder spezielles Zubehör, das Sie bei Ihrem Fahrzeughersteller als Sonderausstattung ordern können, z. B. "TopFit-Truck". Mit vergleichsweise wenig Aufwand bekommt der Körper so die Anreize, die er für eine bessere Fitness benötigt.

g_bu_1682_as_27.jpg3.2.7 Arbeitszeit und Erholung

  • Sicherheitsgurt benutzen

    Viele verzichten auf den Sicherheitsgurt, weil er ihnen unbequem vorkommt. Doch leider kommen immer wieder Fahrerinnen und Fahrer bei vergleichsweise harmlosen Auffahr- und Umsturzunfällen zu Tode, weil sie den Sicherheitsgurt nicht angelegt haben.

    Auch beim Arbeiten mit dem Kipperfahrzeug lauert die Gefahr: Kommt es beim Abkippen von Schüttgut auf unebenem Boden zu einem Umstürzen des Fahrzeugs auf die rechte Fahrzeugseite, stürzt die Fahrerin oder der Fahrer im Führerhaus ab, wenn der Sicherheitsgurt nicht angelegt ist. Dies kann zu schweren Kopf- und Nackenverletzungen führen, die vielfach auch tödlich enden.

g_bu_1682_as_126.jpg Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Fahrerinnen und Fahrer immer angurten, wenn sie mit Ihrem Fahrzeug auf der Straße und im Gelände unterwegs sind, auch beim Abkippvorgang.

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Abb. 59
Kampagne des DVR "Hat’s geklickt?"

3.3.5 Verkehrswege, auch innerbetrieblich

Verkehrswege sind sowohl öffentliche Straßen als auch Bereiche auf Betriebsgeländen und Baustellen, die für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr bestimmt sind. Die Gestaltung der Verkehrswege ist entscheidend für einen sicheren Betrieb und richtet sich nach Art der Fahrzeuge, deren Abmessungen und Gewicht, deren Einsatzbedingungen sowie dem Verkehrsaufkommen.

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Abb. 60
Eindeutige Kennzeichnung innerbetrieblicher Verkehrswege

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)

  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit: "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln" (TRBS 2111 Teil 1)

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten: "Verkehrswege" (ASR A1.8)

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten: "Beleuchtung" (ASR A3.4)

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten: "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (ASR A1.3)

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • BG Bau, Baustein A026 "Verkehrswege auf Baustellen"

  • BG RCI "Praxishandbuch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Baustoffindustrie"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Das Befahren von ungeeigneten Verkehrswegen kann zu folgenden Gefährdungen führen:

  • Ab- oder Umstürzen von Fahrzeugen, die zu nahe an Bruch-, Gruben-, Halden- und Böschungsrändern fahren,

  • Einbrechen, Einsinken sowie Umstürzen von Fahrzeugen auf Fahrwegen mit nicht ausreichender Tragfähigkeit,

  • Hängenbleiben an Brücken oder Rohrbrücken,

  • An- oder Überfahren von Personen, Anfahren von anderen Fahrzeugen, Maschinen oder baulichen Einrichtungen wegen Sichtbehinderungen bzw. unzureichender Breite oder Beleuchtung der Verkehrswege,

  • Unkontrollierbare Fahrbewegungen aufgrund rutschiger Fahrbahn infolge Regen, Eis, Schnee oder Verschmutzung,

  • Beschädigung von sicherheitsrelevanten Bauteilen der Fahrzeuge durch im Verkehrsweg liegende oder in ihn hineinragende Gegenstände,

  • Höhere Schwingungsbelastungen der Fahrerinnen und Fahrer aufgrund schlechter Verkehrswege.

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung sind folgende Maßnahmen möglich:

  • Sehen Sie bei Verkehrswegen in der Nähe von Bruch-, Gruben-, Halden- und Böschungsrändern Leitplanken, Freisteine, Schutzwälle oder Schrammborde vor.

  • Unterweisen Sie Fahrerinnen und Fahrer, gemäß Abbildung 61, ausreichenden Sicherheitsabstand zu nicht verbauten Baugruben und Gräben mit Böschungen einzuhalten.

  • Betreiben Sie Ihre Fahrzeuge nur auf Verkehrswegen oder in Bereichen, die ausreichend bemessen und tragfähig sind.

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Fahrzeuge nicht mit angehobenen Aufbauten, z. B. Kipperbrücken, verfahren werden. Ausgenommen sind die notwendigen geringfügigen Fahrbewegungen beim Abkippen.

  • Sorgen Sie dafür, dass auch beim Fahren im Gelände unabhängig von der Fahrgeschwindigkeit immer der Sicherheitsgurt anlegt wird.

  • Verwenden Sie nur für den Einsatz geeignete Fahrzeuge mit der erforderlichen Ausstattung, z. B. Allradfahrzeuge in unwegsamem Gelände.

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Abb. 62
Mindestmaße von Sicherheitszuschlägen für die Verkehrswegbreiten für Geschwindigkeiten <20 km/h (ASR A1.8)

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Abb. 61
Sicherheitsabstände von Fahrzeugen zu nicht verbauten Baugruben und Gräben mit Böschung

  • Richten Sie im eigenen Unternehmen ausreichend bemessene Verkehrswege (Abbildung 62) ein und trennen Sie Fahr- und Fußverkehr.

    • Die Breite der Verkehrswege richtet sich nach der Fahrzeugbreite und der durchschnittlichen Anzahl von Personen, die die Wege benutzen.

    • Die Durchfahrtshöhe für Fahrzeuge ergibt sich aus der größten Höhe des Fahrzeugs einschließlich Ladung zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von mindestens 0,20 m.

  • Kennzeichnen Sie innerbetriebliche Verkehrswege eindeutig.

  • Gestalten Sie innerbetriebliche Verkehrswege und Kreuzungsbereiche übersichtlich. Bringen Sie erforderlichenfalls sichtverbessernde Hilfsmittel (Spiegel) an oder sehen Sie Ampelanlagen vor.

  • Stellen Sie ausreichende Beleuchtung von innerbetrieblichen Verkehrswegen und -flächen sicher.

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten sowie auch betriebsfremde Personen auf Ihrem Betriebsgelände Warnkleidung tragen. Weisen Sie Ihre Beschäftigten zum Tragen von Warnkleidung auf fremden Betriebsgeländen an.

  • Legen Sie innerbetriebliche Verkehrs- und Verhaltensregelungen fest. Als Grundlage für die Verkehrsregelung können Sie sich an den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung orientieren.

  • Gewährleisten Sie regelmäßige Reinigung innerbetrieblicher Verkehrswege und organisieren Sie den Winterdienst.

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Abb. 63
Mangelnde Instandhaltung

  • Stellen Sie die Instandhaltung der innerbetrieblichen Verkehrswege und Flächen sicher (Abbildung 63).

  • Sorgen Sie dafür, dass Verkehrswege von Hindernissen, wie z. B. abgestellten Fahrzeugen oder Containern, freigehalten werden.

  • Informieren Sie Ihre Beschäftigten rechtzeitig über Änderungen der Verkehrsführung oder Verkehrsregelungen.

  • Unterweisen Sie Betriebsfremde hinsichtlich der im eigenen Unternehmen getroffenen Verkehrs- und Verhaltensregelungen und kontrollieren Sie deren Einhaltung.

3.3.6 Rangieren, Rückwärtsfahren und Einweisen

Das Rangieren, Rückwärtsfahren und Einweisen sind komplexe und gefährliche Vorgänge, die immer wieder zu schweren und tödlichen Unfällen führen. Selbst die besten Fahrerinnen und Fahrer können weder tote Winkel einsehen noch den Bereich hinter ihrem Fahrzeug vollständig überblicken.

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit: "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln" (TRBS 2111 Teil 1)

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 212-016 "Warnkleidung"

  • DGUV Information 214-080 "Kuppeln - aber sicher!"

  • Nachfolgend aufgeführte Informationen finden Sie auf der Seite www.bg-verkehr.de unter der Rubrik Medien:

    • Medienpaket "Güterkraftverkehr"

    • Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"

    • Flyer "Kamera-Monitor-Systeme"

    • Film "Profis an der Rampe"

    • Animationsfilme

      • "Einweisen beim Rückwärtsfahren"

      • "Rückfahrkamera"

    • Spiegeleinstellplanen

    • Unterweisungskarten:

      • G2 Rückwärtsfahren und Einweisen

      • G3 Richtig Sitzen

      • G5 Fahrzeug sicher abstellen

      • G7 Spiegel einstellen

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Folgende Gefährdungen können beim Rangieren, Rückwärtsfahren und Einweisen entstehen:

  • An-/Überfahren oder Quetschen von Personen aufgrund von:

    • Sichteinschränkungen, wie im Führerhaus angebrachte Wimpel und Namensschilder

    • nicht einsehbaren Bereichen um das Fahrzeug

    • nicht optimal eingestellten Spiegeln

    • schlechten Sichtverhältnissen, wie Dunkelheit, Nebel oder Niederschlag

    • unzureichenden Sicherheitsabständen zu Gebäuden oder abgestellten Fahrzeugen und Wechselbehältern

    • Aufenthalt des Einweisenden sowie anderer Verkehrsteilnehmenden im Gefahrenbereich

    • falschem Einweisen durch mangelnde Abstimmung oder Kenntnisse der Beteiligten

  • Getroffen werden, z. B. beim Kippen eines Mehrachsanhängers, wenn die Zuggabel zu stark eingeschlagen wird.

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Mit folgenden Maßnahmen können Sie die o. g. Gefährdungen vermeiden bzw. reduzieren:

  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Fahrerinnen und Fahrer eingewiesen werden, wenn Personen beim Rückwärtsfahren gefährdet werden können.

  • Kamera-Monitor-Systeme (KMS) wie auch Rückfahr-Assistenzsysteme sind eine gute Hilfe, ersetzen jedoch nicht in allen Fällen das Einweisen.

g_bu_1682_as_27.jpg3.3.3 Sehen und Erkennen: Informationen zu KMS

  • Weisen Sie Ihre Fahrerinnen und Fahrer an, darauf zu achten, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten.

  • Achten Sie darauf, dass Ihre Beschäftigten beim Aufenthalt außerhalb des Fahrzeugs auf Betriebshöfen Warnkleidung tragen.

  • Unterweisen Sie Ihre Fahrerinnen und Fahrer beim Rangieren ein zu starkes Einschlagen der Zuggabel zu vermeiden, um ein Kippen des Anhängers zu verhindern.

  • Verwenden Sie zum Rangieren von Anhängern nur dafür geeignete Zugfahrzeuge mit ausreichend hoher Anhängelast.

  • Informieren Sie sich über die Besonderheiten fremder Betriebshöfe und geben Sie diese Informationen an Ihre Fahrerinnen und Fahrer weiter.

Verhalten beim Einweisen
Fahrerin/Fahrer
  • muss das Fahrzeug sofort anhalten, wenn sich der Einweiser nicht im Sichtfeld aufhält

  • muss Handsignale des Einweisers kennen (Abbildung 64)

  • muss Schrittgeschwindigkeit fahren

Einweiser/Einweiserin
  • muss sich im Sichtbereich des Fahrers aufhalten

  • muss die Handsignale beherrschen

  • sollte nicht rückwärtslaufen

  • darf während des Einweisens keine weiteren Tätigkeiten ausführen, z. B. mit dem Handy telefonieren

Was können Sie als Unternehmen sonst noch tun?

  • Treffen Sie Regelungen für das Verhalten auf Ihrem Betriebsgelände.

  • Trennen Sie nach Möglichkeit die Verkehrswege zwischen Fußgängern und Fahrzeugen.

g_bu_1682_as_27.jpg3.3.5 Verkehrswege, auch innerbetrieblich

  • Planen Sie die Touren so, dass ein Rückwärtsfahren möglichst vermieden wird.

  • Sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung auf dem Betriebshof.

g_bu_1682_as_32.jpg Für die Branche Entsorgung bestehen teilweise abweichende Anforderungen zum Rückwärtsfahren, die in der DGUV Regel 114-601 Branche "Abfallwirtschaft - Teil I Abfallsammlung" beschrieben sind.

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Abb. 64
Handzeichen zum Einweisen von Fahrzeugen

3.3.7 Kuppeln und Abstellen von Fahrzeugen

Unsachgemäßes Kuppeln und Fehler beim Abstellen von Fahrzeugen sind keine Seltenheit und können Ursache für schwere oder tödliche Unfälle sein. Erfahrungsgemäß werden falsche Vorgehensweisen schnell zur Routine. Darum ist es besonders wichtig, die richtigen Abläufe regelmäßig zu unterweisen und zu trainieren.

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

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Weitere Informationen der BG
  • DGUV Information 214-080 "Kuppeln - aber sicher!"

  • DGUV Grundsatz 314-002 "Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal"

  • BG Verkehr, DVD Schulungsfilm "Kuppeln - aber sicher!"

  • BG Verkehr, Faltblatt "Kuppeln - aber sicher!"

  • BG Verkehr, Animationsfilm "Wegrollen beim Kuppeln"

  • BG Verkehr, Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"

  • BG Verkehr, Unterweisungskarte G5 "Fahrzeug sicher abstellen"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Wenn Ihre Beschäftigten Fahrzeuge abstellen, können folgende Gefährdungen entstehen:

  • Abrutschen oder Abstürzen, z. B. beim Einsteigen in das/Aussteigen aus dem Führerhaus bzw. Aufsteigen zu den/Absteigen von den Standflächen

  • Getroffen oder gequetscht werden durch nach vorne kippende Auflieger, wenn diese auf nicht tragfähigem Untergrund abgestellt sind und die Stützen einsinken

  • Erfasst, eingequetscht oder überrollt werden, z. B. vom Zugfahrzeug und/oder Anhänger. Dies geschieht, wenn die Feststellbremse nicht betätigt oder der Anhänger nicht durch Unterlegkeile gesichert ist. Dadurch kann:

    • nach dem Aussteigen der Fahrerin oder des Fahrers das Zugfahrzeug wegrollen

    • nach dem Verbinden der Bremsleitungen der gesamte Zug ins Rollen kommen

    • der Anhänger wegrollen, wenn sich durch möglicherweise auftretenden Luftverlust die Betriebsbremsen lösen

Beim Auf- und Absatteln kann es zu folgenden Gefährdungen kommen:

  • Abrutschen/Absturz vom Fahrzeugrahmen, z. B. beim Verbinden der Bremsleitungen, wenn die Standflächen der Sattelzugmaschine nicht ausreichend groß sind

  • Wegrollen des Sattelzuges 1 nach dem Verbinden der Bremsleitungen

  • Eingequetscht werden zwischen Zugmaschine und Auflieger 2, insbesondere beim Anschließen der Verbindungsleitungen bei ungesichertem Kühlauflieger

Beim Kuppeln können folgende Gefährdungen auftreten:

  • Eingequetscht werden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder überrollt werden, z. B. beim

    • verbotenen Auflaufenlassen des Anhängers

    • Aufenthalt im Gefahrenbereich, während des Heranfahrens des Zugfahrzeuges an den Anhänger

  • Wegrollen des Lkw-Zuges nach dem Verbinden der Bremsleitungen

  • Getroffen werden, z. B. beim seitlichen Ausschlagen der Zuggabel nach Lösen der Bremse an der Vorderachse des Gelenkdeichselanhängers

  • Erfasst, überrollt werden, z. B. wenn sich der Anhänger durch nicht korrekt hergestellte Kupplungsverbindung vom Zugfahrzeug löst

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Fahrerinnen und Fahrer folgende Punkte beachten:

Abstellen des Fahrzeugs

  • Vor dem Aussteigen aus dem Fahrzeug immer die Feststellbremse betätigen.

  • Beim Abstellen sind die Fahrzeuge immer durch Betätigung der Feststellbremsen zu sichern und auf unebenem Gelände oder im Gefälle Unterlegkeile anzulegen.

  • Beim Verlassen eines Kraftfahrzeuges dieses z. B. durch Abziehen des Schlüssels gegen unbefugte Benutzung sichern.

Auf- und Absatteln von Aufliegern

  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Fahrern und Fahrerinnen nur Sattelzugmaschinen zur Verfügung stellen, bei denen die Standflächen auf den Fahrzeugen ausreichend groß sind.

g_bu_1682_as_27.jpg3.1.6 Aufstiege und Arbeitsplätze auf Fahrzeugen

  • Vor dem Aufsatteln ist zu kontrollieren, ob die Feststellbremse des Aufliegers betätigt ist (Abbildung 65) und Unterlegkeile anliegen.

  • Werden Ihre Fahrerinnen und Fahrer beim Aufsatteln durch Personen unterstützt, müssen diese beim Heranfahren jederzeit für den Fahrzeugführer bzw. die Fahrzeugführerin sichtbar sein.

g_bu_1682_as_27.jpg3.3.6 Rangieren, Rückwärtsfahren und Einweisen: Hinweise zum Verhalten beim Einweisen

  • Nach dem Aufsatteln und vor dem Aussteigen muss die Feststellbremse des Zugfahrzeugs betätigt werden.

  • Auflieger sollen nur auf Flächen mit ausreichender Tragfähigkeit abgestellt werden. Kanaldeckel, Rinnenabdeckungen oder unbefestigte Flächen können z. B. ein Hinweis auf nicht ausreichende Tragfähigkeit sein. Im Zweifelsfall die Aufstandsfläche der Stützen vergrößern, um ein Einsinken zu vermeiden.

  • Auch vor dem Absatteln sind stets die Feststellbremsen zu betätigen und die Unterlegkeile an den Aufliegern anzulegen. Das Trennen der Bremsleitungen alleine aktiviert nur die Betriebsbremse und nicht die Feststellbremse (Federspeicher).

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Abb. 65
Betätigen der Feststellbremse am Sattelanhänger

Kuppeln von Deichselhängern

g_bu_1682_as_126.jpg Nie einen Anhänger auf das Zugfahrzeug auflaufen lassen!

  • Stellen Sie sicher, dass die Höheneinstelleinrichtung der Zuggabel am Gelenkdeichselanhänger funktionsfähig ist, damit sich niemand zum Hochhalten der Zuggabel im Gefahrenbereich zwischen Zugfahrzeug und Anhänger aufhalten muss.

  • Werden Ihre Fahrerinnen und Fahrer beim Kuppeln durch Personen unterstützt, müssen diese beim Heranfahren jederzeit für den Fahrzeugführer bzw. die Fahrzeugführerin sichtbar sein.

  • Gelenkdeichselanhänger möglichst auf ebenem Boden abstellen. Es ist darauf zu achten, dass die Vorderachse nicht auf Gullideckeln, Regenablaufrinnen oder Unebenheiten steht, um ein Herumschlagen der Zuggabel nach Lösen der Bremse an der Vorderachse zu vermeiden. Unabhängig davon sollte sich beim Lösen der Bremse an der Vorderachse niemand im Schwenkbereich der Zuggabel aufhalten.

  • Nach dem Verbinden der Fahrzeuge kontrollieren, ob die Kupplung richtig geschlossen und gesichert ist.

  • Auch vor dem Abkuppeln sind stets die Feststellbremsen zu betätigen und die Unterlegkeile anzulegen. Das Trennen der Bremsleitungen alleine aktiviert nur die Betriebsbremse und nicht die Feststellbremse (Federspeicher).

g_bu_1682_as_126.jpg Achten Sie beim Herstellen der Bremsluftleitungen auf die richtige Reihenfolge.

Richtig: ROT NIE ALLEIN!

g_bu_1682_as_32.jpg Der Unterlegkeil ist Ihre Lebensversicherung und die Ihrer Fahrerinnen und Fahrer.

g_bu_1682_as_32.jpg Detaillierte Informationen zum Kuppeln oder Auf- und Absatteln finden Sie im Anhang 4: Arbeitsschritte beim Kuppeln und in der DGUV Information 214-080 "Kuppeln - aber sicher!".

3.3.8 Pannen und Notfälle

Eine Panne oder einen Verkehrsunfall wünscht sich niemand. Wenn es doch passiert, dann heißt es: schnell und richtig reagieren. Wer jetzt einen Plan hat, braucht nicht zu improvisieren. Eine detaillierte Vorbereitung hilft, diese Ausnahmesituationen professionell zu bewältigen, ohne dass die eigene Sicherheit zu kurz kommt.

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Abb. 66
Bei einem Radwechsel unterwegs Warnkleidung, Sicherheitsschuhe und Arbeitshandschuhe tragen

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit: "Instandhaltung" (TRBS 1112)

  • DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung"

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb"

  • DGUV Information 212-016 "Warnkleidung"

  • DGUV Information 212-515 "Persönliche Schutzausrüstung"

  • DGUV Information 214-010 "Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten" - Anhang 2

  • BG Verkehr, Animationsfilm "Panne"

  • BG Verkehr, Animationsfilm "Warnkleidung"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Bei der Pannenbehebung oder nach einem Verkehrsunfall befindet sich Ihre Fahrerin und Ihr Fahrer in einer Ausnahmesituation. Eine geringe Praxiserfahrung steht jetzt dem erforderlichen schnellen Handeln entgegen und die Umgebungsbedingungen sind nicht vorhersehbar. All das müssen Sie in Ihrer Gefährdungsermittlung berücksichtigen.

Gefährdungen beim Aufenthalt im Bereich des fließenden Verkehrs:

  • Auffahren eines Fahrzeuges auf das liegengebliebene oder verunfallte Fahrzeug bzw. auf Fahrzeuge des Unfallhelfers bzw. der Unfallhelferin

  • Erfasst werden der Beschäftigten von anderen Fahrzeugen:

    • beim Verlassen des Fahrzeuges

    • beim Absichern der Pannen- bzw. Unfallstelle

    • bei der Hilfeleistung oder Pannenbehebung

    • bei Abschlepp- und Bergungsarbeiten

Gefährdungen bei der Pannenbehebung:

  • Überrollt werden von ungenügend gesichertem Pannenfahrzeug

  • Getroffen oder eingequetscht werden, durch unbeabsichtigtes Absinken des Fahrzeugaufbaus, z. B. durch falsch gewählten Ansatzpunkt des Wagenhebers

  • Getroffen werden von fortgeschleuderten Unterlegmaterialien bei der Bergung festgefahrener Fahrzeuge

  • Getroffen werden von ungeeigneten bzw. beschädigten Zugmitteln, die beim Ziehen, Schleppen oder Abschleppen von Fahrzeugen versagen, z. B. Reißen von Seilen, Ketten usw.

  • Eingequetscht werden zwischen den Fahrzeugen beim Anbringen der Abschleppstange

  • Verätzungen und getroffen werden durch explodierende Batterien beim Starthilfevorgang

  • Rauchvergiftung oder Verbrennungen bei Löschversuchen von Fahrzeugbränden

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten folgende Verhaltensweise beachten: Eigenschutz geht immer vor!

Beim Aufenthalt im Bereich des fließenden Verkehrs

  • Kündigt sich eine Panne an, möglichst die Autobahn verlassen und auf den nächsten Parkplatz fahren

  • Wird das Fahrzeug deutlich langsamer, droht es stehen zu bleiben oder nähert es sich einer Unfallstelle, Warnblinkanlage einschalten und eingeschaltet lassen

  • Fahrzeug möglichst äußerst rechts am Straßenrand abstellen, die Lenkung in Richtung Fahrbahnrand einschlagen und Feststellbremse betätigen

  • Während der Dämmerung, bei Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen das Standlicht einschalten

  • Warnkleidung vor dem Aussteigen anziehen

  • Auf den fließenden Verkehr achten und auf der Beifahrerseite aussteigen

  • Pannen- oder Unfallstelle mittels Warndreieck absichern, bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t Gesamtmasse zusätzlich mit einer gelben Warnleuchte (Abbildung 67)

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Abb. 67
Absicherung bei Fahrzeugpanne

  • Bei Absicherungsarbeiten das geöffnete Warndreieck vor sich hertragen und am äußersten Fahrbahnrand mit Blickrichtung zum fließenden Verkehr gehen

  • Bei Wartezeiten nicht im oder am Fahrzeug aufhalten, sondern abseits der Fahrbahn z. B. hinter der Schutzleitplanke

    Achtung: Absturzgefahr auf Brücken oder an Böschungen!

Bei der Pannenbehebung

Die wirksamste Maßnahme ist, Ihre Fahrerinnen und Fahrer bei Pannen keine eigenen Instandsetzungsmaßnahmen durchführen zu lassen, sondern professionelle Hilfe anzufordern. Ansonsten sorgen Sie dafür, dass folgende Punkte beachtet werden:

  • Geben Sie Ihren Fahrerinnen und Fahrern konkrete Handlungsanweisungen für Pannen-Fälle mit.

g_bu_1682_as_126.jpg Erste Regel: Niemals sich selbst in Gefahr bringen!

  • Das Fahrzeug wird durch Einlegen der Feststellbremse und - sofern damit ausgerüstet - durch Anlegen des Unterlegkeils gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert.

  • Der Wagenheber wird nur an den vom Hersteller vorgesehenen Aufnahmepunkten angesetzt und entsprechend der Bedienungsanleitung verwendet.

  • Bei Arbeiten unter dem angehobenen Fahrzeug wird dieses zusätzlich gegen Absinken gesichert, z. B. durch Unterstellböcke.

g_bu_1682_as_126.jpg Wagenheber oder unter Druck gesetzte Luftfederung sind keine Sicherungen!

  • Angehobene Fahrzeugaufbauten, z. B. Kipperbrücken werden zusätzlich mechanisch gesichert. Führerhäuser entsprechend der Bedienungsanleitung entweder abgestützt oder über den Totpunkt gekippt.

  • Beim Verwenden von Unterlegmaterialien unter durchdrehenden Antriebsrädern hält sich niemand im Bereich möglicherweise fortschleudernder Teile auf.

  • Beim Ziehen, Schleppen oder Abschleppen

    • hält sich niemand zwischen den Fahrzeugen auf. Um die Fahrzeuge herum hat sich ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 Metern bewährt.

    • werden ausreichend dimensionierte Abschleppstangen oder spezielle Abschleppseile verwendet.

    • werden Fahrzeuge nur an den dafür vorgesehenen Einrichtungen, Abschleppkupplung oder -öse, verbunden.

    • hält sich beim Rückwärtsfahren zum Verbinden der Fahrzeuge niemand zwischen den Fahrzeugen auf - bringen Sie die Abschleppstange zuerst am Pannenfahrzeug an und verwenden Sie eine manuelle Stütze zum Einstellen der Abschleppstange.

    • wird ruckartiges Anziehen vermieden.

g_bu_1682_as_32.jpg Wenn das Fahrzeug in einem Tunnel in Brand gerät sollte es möglichst herausgefahren werden.

g_bu_1682_as_27.jpgAnhang 5: Notfall im Tunnel

  • Bei Starthilfe unbedingt die Bedienungsanleitungen beider Fahrzeuge beachten. Dies verhindert ein Explodieren der Fahrzeugbatterie und Schäden an der Elektronik.

Mit dem Begriff "Sattelzug" ist das Sattelkraftfahrzeug gemeint.

Mit dem Begriff "Auflieger" ist der Sattelanhänger/Sattelauflieger gemeint.