DGUV Regel 114-615 - Branche Güterkraftverkehr - Gütertransport im Straßenverkehr

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Anhang 5 - Notfall im Tunnel

Notfall im Tunnel

Bei Panne oder Unfall:
  • Warnblinklicht einschalten

  • Wenn möglich, nächste Pannenbucht ansteuern, auf Seitenstreifen oder ganz rechts anhalten

  • Motor abstellen

  • Gefahrenstelle absichern

  • Hilfe nur über Notrufeinrichtung anfordern, Handynutzung erschwert die Lokalisierung

  • Wenn nötig, Erste Hilfe leisten

Bei einem Brand:
  • Wenn möglich, brennendes Fahrzeug aus dem Tunnel herausfahren

  • Falls Herausfahren nicht möglich:

    • Fahrzeug seitlich abstellen

    • Motor abschalten und Fahrzeug unverzüglich verlassen

    • Brandalarm an Notrufstation auslösen

    • Wenn möglich, Erste Hilfe leisten

    • Brand mit Feuerlöschern aus Fahrzeug und Notrufstation bekämpfen

    • Wenn Brand nicht zu löschen ist, unverzüglich zum nächstgelegen Notausgang gehen

Für alle gilt:
  • Nicht wenden oder rückwärtsfahren

  • Lautsprecherdurchsagen und Verkehrshinweise im Radio befolgen

  • Bei Feuer und Rauch Fahrzeug verlassen, zum Notausgang gehen, Schlüssel stecken lassen

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de