DGUV Information 206-032 - Sicher und gesund arbeiten Wie die gesetzliche Unfallversicherung zum Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit beiträgt

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Abschnitt 2 - Verständnis von Beschäftigungsfähigkeit

Unter Beschäftigungsfähigkeit wird allgemein die Fähigkeit von Personen zur Partizipation am Arbeits- und Berufsleben verstanden.

Arbeitnehmende und Arbeitgebende sind gemeinsam für die Beschäftigungsfähigkeit verantwortlich. Diese Auffassung vertritt das gleichnamige Sachgebiet im Fachbereich "Gesundheit im Betrieb" der DGUV.

Aus Sicht der Arbeitnehmenden geht es bei Beschäftigungsfähigkeit um die Möglichkeit, Arbeit zu finden, ihr langfristig nachgehen zu können und sich dabei weiterzuentwickeln.

Aus Sicht der Arbeitgebenden geht es bei Beschäftigungsfähigkeit um die Möglichkeit, Personal zu gewinnen, zu binden, zu qualifizieren sowie sichere und gesunde Rahmenbedingungen zu schaffen.

Von Beschäftigungsfähigkeit profitieren somit insbesondere Beschäftigte sowie deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Vorteile bestehen aber auch für weitere Anspruchsgruppen. Sozialversicherungsträger profitieren etwa durch die Verhütung von Leistungen im Fall von Arbeitsunfähigkeit oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Letztendlich ist Beschäftigungsfähigkeit auch von allgemeinem volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interesse.

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Interessieren Sie sich für die konkreten Leistungen Ihres Unfallversicherungsträgers? Fragen Sie dort nach! Wenn Sie Ihren Unfallversicherungsträger nicht kennen, erhalten Sie hilfreiche Informationen auf www.dguv.de; Webcode: d104920.

Ist das Thema Beschäftigungsfähigkeit für Sie interessant? Haben Sie weitere Fragen? Dann treten Sie mit dem Sachgebiet "Beschäftigungsfähigkeit" im Fachbereich "Gesundheit im Betrieb" der DGUV in Kontakt (www.dguv.de; Webcode: d1182856).