DGUV Information 215-443 - Akustik im Büro Hilfen für die akustische Gestaltung von Büros

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.6 - 3.6 Sprachverständlichkeit

Ob sich ein Raum für eine bestimmte Nutzung eignet, wird häufig nicht allein durch die Nachhallzeit, sondern auch durch die Sprachverständlichkeit bestimmt. Insbesondere in größeren Büroeinheiten, in denen mehrere Personen arbeiten und gegebenenfalls gleichzeitig unterschiedliche Tätigkeiten verrichten, spielt die Sprachverständlichkeit eine große Rolle. Denn oftmals ist es weniger die allgemeine Geräuschkulisse, als vielmehr die Gespräche anderer Anwesenden, die als störend empfunden werden. In diesem Fall ist eine geringere Sprachverständlichkeit anzustreben. In Besprechungsbereichen und Konferenzräumen ist die Sprachverständlichkeit dagegen oft zu gering, was das Zuhören erheblich erschweren kann.

Die Sprachverständlichkeit wird bestimmt durch den Grundgeräuschpegel und die Nachhallzeit des Raums. Dabei gilt in der Regel, dass die Sprachverständlichkeit umso höher ist, je geringer die Nachhallzeit ausfällt. Ein höherer Grundgeräuschpegel führt zu einer Reduzierung der Sprachverständlichkeit. Nach ASR A3.7 "Lärm" sollen Grundgeräuschpegel von 40-45 dB(A) in Büros nicht überschritten werden.

g_bu_1622_as_83.jpgLombardeffekt
Ein hoher Hintergrundgeräuschpegel führt dazu, dass Beschäftigte die Lautstärke ihrer Stimme erhöhen, um besser verstanden zu werden (Lombardeffekt). Sprechen mehrere Personen gleichzeitig, so führt dies zu einer weiteren Lautstärkenzunahme. Der Effekt funktioniert auch in umgekehrter Richtung: Werden Hintergrundgeräusche durch raumakustische Maßnahmen reduziert, sprechen die Beschäftigten leiser und die Lärmbelastung nimmt ab.

Auf der Grundlage von Befragungen wurden physikalische Messgrößen zur Beschreibung der Sprachverständlichkeit entwickelt. Eine weit verbreitete Größe ist der Sprachübertragungsindex (engl. Speech Transmission Index, kurz STI). Der STI gibt die Sprachverständlichkeit in Werten zwischen 0 (schlecht) und 1 (ausgezeichnet) an. Für konzentriertes Arbeiten soll diese gering sein. So sinkt ab einer Unterschreitung des Sprachübertragungsindex von 0,5 die Störwirkung durch Sprache. Dies bedingt die Zunahme der Konzentrationsfähigkeit. Wird der Wert von 0,2 erreicht und unterschritten, kann von akustischer Privatsphäre ausgegangen werden. Für Zuhörbedingungen soll der Sprachübertragungsindex hingegen möglichst hoch ausfallen.

Bedeutung für die Büroakustik
Insbesondere in Räumen, in denen es darauf ankommt, dass die Menschen gut miteinander sprachlich kommunizieren können, ist eine gute Sprachverständlichkeit wichtig - zum Beispiel in Büros oder Zonen mit Projektgruppenarbeit sowie in Sitzungs- und Schulungsräumen. Dagegen kann es in größeren Büros, in denen die Gespräche anderer stören - zum Beispiel in Gruppen- und Großraumbüros und in Call Centern - von Vorteil sein, wenn die Sprachverständlichkeit geringer ist. Dazu tragen Schallschirme bei, die zwischen den Arbeitsplätzen eingesetzt werden.
Hinweis zur Barrierefreiheit
Um Sprache gut verstehen zu können, muss die Sprache etwa doppelt so laut sein wie vorhandene Störgeräusche (mindestens 10 dB). Für die barrierefreie Nutzung von Räumen sollte der Sprachpegel nochmals 5-15 dB höher liegen.

Im Sinne einer barrierefreien Gestaltung sollten die Schalldruckpegel von Störgeräuschen auf 30 dB(A) begrenzt sein. (siehe auch DGUV Information 215-112 "Barrierefreie Arbeitsgestaltung - Teil 2: Grundsätzliche Anforderungen" Kapitel 2 "Gestaltungsprinzipien" Punkt 2.2 "Auditive Gestaltung")