DGUV Information 215-443 - Akustik im Büro Hilfen für die akustische Gestaltung von Büros

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5 - 5 Büro- und Nutzungskonzepte

Das Bürokonzept bestimmt die Arbeitsweise für die Beschäftigten und legt fest, ob sie zum Beispiel einzeln, zu zweit oder in Teams im Raum arbeiten oder ob sich mehrere Beschäftigte einen Arbeitsplatz teilen.

Bürokonzepte sind zum Beispiel:

  • Einzelbüro 1

  • Mehrpersonenbüro 1 (zwei bis sechs Personen)

  • Gruppenbüro (bis 25 Personen)

  • Kombibüro (besteht in er Regel aus Einzel- und Mehrpersonenbüro sowie Gemeinschaftszonen für Kommunikation, Kopierer, Drucker und ähnliches)

  • Großraumbüro (ab 400 m2)

  • Open Space Office, Offene Bürolandschaft

  • Desk Sharing, Non-territoriales Büro

Um die Arbeit der Beschäftigten im Büro sicher und gesund gestalten zu können, ist eine systematische Planung der Büroräume notwendig. Diese umfasst die Berücksichtigung der Arbeitsaufgaben, der dafür erforderlichen Arbeitsmittel und die Anzahl der dort tätig werdenden Personen. Auf dieser Basis ergibt sich der benötigte Flächenbedarf. Nach ASR A1.2 ist eine Fläche von mindestens 8-10 m2 pro Arbeitsplatz vorzusehen. In Großraumbüros erhöht sich dieser Wert auf 12-15 m2.

Weitere in der Büroraumplanung zu berücksichtigende Faktoren sind unter anderem die Beleuchtung, das Raumklima und die Raumakustik. Mit Blick auf unterschiedliche Arbeitsaufgaben, wie z. B. Konzentrationstätigkeit oder kommunikationsbasierte Tätigkeiten, kommt der Raumakustik eine besondere Bedeutung zu.

Nachweislich verringern visuelle und akustische Störungen die Produktivität und führen zu einer zusätzlichen Belastung der Beschäftigten. Können durch Schirmungen die visuellen Störungen noch relativ gut beseitigt werden, gelingt dies bei akustischen Störungen nur bedingt. Deshalb ist bereits in der Planung zu berücksichtigen, welche Personengruppen wie zusammenarbeiten und welche Erfordernisse bestehen.

g_bu_1622_as_83.jpgInfobox
Eine auf den Tätigkeiten der Beschäftigten basierende Büroraumplanung ist aus akustischer Sicht notwendig. Das Beachten der Flächen-Richtwerte nach ASR A1.2 ist eine Voraussetzung um eine gute raumakustische Situation schaffen zu können.
Größere Abstände zwischen den Arbeitsplätzen wirken sich positiv auf die Akustik aus.
Idealerweise werden bereits bei der Planung Reserveflächen für weitere Arbeitsplätze berücksichtigt.

Es ist sinnvoll, die Beschäftigten frühzeitig in die Büroraumplanung und -gestaltung einzubinden. Dies gilt vor allem für die Arbeitsplatzgestaltung. Die Beschäftigten kennen in der Regel die Probleme der konkreten Arbeitsabläufe am besten. Die frühzeitige Einbindung der Beschäftigten in die Planungsphase führt nachweislich zu einer höheren Akzeptanz der Büroräume und somit zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit.

g_bu_1622_as_83.jpgKriterien zur Planung von Bürokonzepten und Raumakustik
  • Art der Tätigkeiten, Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel

  • Anzahl der Beschäftigten

  • Art der Zusammenarbeit (Kommunikationserfordernisse und Konzentrationserfordernisse)

    • Teamarbeit

    • Projektarbeit

    • Gruppenarbeit

    • Einzelarbeit

  • Wie müssen die Beschäftigten miteinander kommunizieren

    • im direkten Gespräch

    • in schriftlicher Form (Mail, Chat)

    • kein Informationsaustausch notwendig

    • ...

  • Wie müssen Beschäftigte extern kommunizieren

    • Besuch von Kunden oder Beschäftigten aus anderen Standorten

    • telefonische Kommunikation

    • Kommunikation in schriftlicher Form (Mail, Chat)

    • keine externe Kommunikation

    • ....

  • Arbeitsmittel

    • störende Geräusche (Art und Lautstärke, z. B. Drucker, Tonwiedergabe am Bildschirmgerät, Telefonklingeln)

    • Nutzungshäufigkeit und -zeiten

    • ...

  • Räumliche Gegebenheiten

    • Grundrisse

    • Gebäudeinfrastruktur (IT-Infrastruktur, Elektroversorgung, Installationen, raumlufttechnische Anlagen, ...)

    • Lage des Gebäudes

    • ...

Bei der akustischen Bürokonzeptplanung ist die Art der Zusammenarbeit zwischen einzelnen Beschäftigten zu berücksichtigen. Es ist von Vorteil, nur Personen in einem Büro unterzubringen, deren Arbeitsaufgaben miteinander verknüpft sind. Tätigkeiten mit hohen Kommunikationserfordernissen und Tätigkeiten mit Konzentrationserfordernissen sollten voneinander getrennt werden.

In der Regel ist es bei der Blockbildung (siehe Abildung 9) in einem Mehrpersonenbüro nicht möglich, die Sprachverständlichkeit so weit herabzusetzen, dass am Gespräch unbeteiligte Personen im Raum durch die Sprachinhalte nicht gestört werden. Zur Vermeidung akustischer Störungen ist es deshalb notwendig, Blöcke nur mit Personen zu besetzen, die miteinander zusammenarbeiten und kommunizieren müssen.

g_bu_1622_as_23.jpg

Abb. 9
Beispiele für Blockbildung im Büro (2er-Block und 4er-Block)

Die gleichen Anforderungen sind auch an eine Blockbildung in einem Gruppen- oder Großraumbüro zu stellen. Auch hier ist eine akustische Trennung innerhalb des Blocks kaum möglich. Durch Schirmungen können Zonierungen im Gruppen- oder Großraumbüro erreicht werden, die bis zu einem gewissen Grad zu einer akustischen Trennung einzelner Blöcke führen.

g_bu_1622_as_83.jpgInfobox
Eine auf den Tätigkeiten der Beschäftigten basierende akustische Zonierung ist für die Planung von Großraum- und Mehrpersonenbüros sinnvoll, um sowohl die Privatsphäre des einzelnen Beschäftigten zu schützen, als auch konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen.

Personen mit hohen Konzentrationserfordernissen benötigen Arbeitsplätze, an denen sie ungestört arbeiten können. Diese Anforderung kann in Einzelbüros gut erreicht werden. Sollen Beschäftigte in Gruppen- oder Großraumbüros Konzentrationsarbeit verrichten, werden hierfür häufig in die Fläche eingebaute Raum-In-Raum-Lösungen (z. B. Think Tanks) angeboten. Diese sind in der Regel als Arbeitsräume zu betrachten und müssen deshalb eine Mindestfläche von 8 m2 aufweisen (Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen").

Moderne Bürokonzepte werden häufig als Open Space Office oder offene Bürolandschaften bezeichnet. Offene Bürolandschaften zeichnen sich dadurch aus, dass verschiedene Funktionsbereiche auf einer zum Teil offen gestalteten Bürofläche zueinander angeordnet sind. Hinsichtlich der Raumakustik sind die zu Gruppen- oder Großraumbüros gemachten Angaben zu berücksichtigen.

Eine weitere Organisationsform ist das Desk Sharing. Bei diesem Bürokonzept sind keine persönlich zugewiesenen Arbeitsplätze verfügbar. Die Beschäftigten können sich nach verschiedenen Konzepten entweder einen Arbeitsplatz reservieren, erhalten bei Ankunft im Büro einen Arbeitsplatz zugewiesen oder nehmen einen der vorhandenen Arbeitsplätze ein. Bei der Planung von Desk-Sharing-Arbeitsbereichen ist es zur Vermeidung von Störungen notwendig, Kommunikations- und Konzentrationsbereiche akustisch zu trennen.

g_bu_1622_as_83.jpgInfobox
Für die erfolgreiche Umsetzung eines gewählten Bürokonzeptes ist die Mitwirkung der Beschäftigten sinnvoll. Damit ein Konzentrationsbereich auch als solcher genutzt werden kann, müssen Verhaltensregeln eingehalten werden. Diese sollten in Zusammenarbeit mit der Belegschaft erarbeitet werden und regelmäßig Bestandteil der Unterweisung sein.

In der ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" werden Einzelbüros und Mehrpersonenbüros auch als Zellenbüros bezeichnet.