DGUV Regel 115-005 - Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlich...

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Abschnitt 2.2, 2.2 Beurteilung der Arbeitsbedingungen zur Pr...
Abschnitt 2.2
Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" (DGUV Regel 115-005)
Titel: Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" (DGUV Regel 115-005)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 115-005
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2.2 – 2.2 Beurteilung der Arbeitsbedingungen zur Prävention von Überfällen

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   § 4 Beurteilung der Arbeitsbedingungen zur Prävention von Überfällen
  Haben Versicherte Umgang mit Bargeld oder sonstigen Zahlungsmitteln oder Zugriff auf Wertsachen, hat der Unternehmer in seiner Beurteilung der Arbeitsbedingungen insbesondere die Gefährdung durch einen Überfall zu berücksichtigen.
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Sämtliche Tätigkeiten in und außerhalb von Betriebsstätten, bei denen Versicherte Umgang mit Bargeld oder sonstigen Zahlungsmitteln oder Zugriff auf Wertsachen im Sinne der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" haben, sind insbesondere hinsichtlich der Gefährdungen durch Überfall zu beurteilen.

In dieser Beurteilung müssen mindestens folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • die Höhe des Bargeldbestandes und der sonstigen Zahlungsmittel

  • die Höhe des Wertes der im Sinne der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" relevanten Wertsachen

  • vorhandene Sicherheitseinrichtungen

  • die Anzahl der anwesenden und von Täterinnen bzw. Tätern erkennbaren Versicherten und weiteren Personen

  • Lage und Gestaltung der Betriebsstätte und der betroffenen Arbeitsplätze

  • Versteckmöglichkeiten für Täterinnen bzw. Tätern

  • Interventionszeiten der Polizei

Zusätzlich können auch folgende Aspekte wichtige Informationen liefern:

  • die aktuellen Erkenntnisse zum Tatgeschehen

  • die allgemeine Sicherheitslage

Auf Basis der Beurteilung sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Dabei sollen die Anreize zu Überfällen minimiert werden durch

  1. 1.

    baulich-technische Maßnahmen

  2. 2.

    organisatorische Maßnahmen

  3. 3.

    personenbezogene Maßnahmen.

Unabhängig vom Taterfolg hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin nach einem Überfall oder einem versuchten Überfall die Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Hinweis:

Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sollte zusätzlich zum Überfall auch das Thema Übergriffe auf Versicherte berücksichtigt werden, insbesondere in Kassen und Zahlstellen, in denen Auszahlungen durch Versicherte vorgenommen werden bzw. es zu Ablehnungen von Auszahlungen kommen kann. Ebenso sollte dies auch in Bereichen berücksichtigt werden, in denen z. B. Gebühren, Bußgelder, Steuern etc. von Versicherten angenommen werden.