
Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" (DGUV Regel 115-005)
Anhangteil
Anlage 1 – Banknotenautomaten
Anforderungen an Banknotenautomaten
Für das Sicherungskonzept 4 "Banknotenautomaten" sind bei
dem Einsatz eines biometrischen Systems zur Legitimation zweier berechtigter Personen oder
der ständigen Anwesenheit von mindestens zwei versicherten Personen mit Blickkontakt
im öffentlichen Bereich, die allgemeinen, technischen oder baulichen und organisatorischen Bedingungen erfüllt, wenn
die Ausgabe von Banknoten programmgesteuert abgezählt durch Automaten erfolgt und die pro Zeiteinheit abrufbaren Beträge begrenzt sind. Dabei dürfen
bis max. 5.000 € innerhalb von 30 Sekunden,
über 5.000 € bis max. 10.000 € innerhalb von zwei Minuten, jedoch nicht vor 30 Sekunden,
über 10.000 € bis max. 25.000 € nach fünf Minuten ausgegeben werden;
für die Ausgabe von Banknoten aus einem Zeitverschlussbehältnis eine Zeitverzögerung von mindestens fünf Minuten eingehalten wird;
nach der Ausgabe von Banknoten aus Wertbehältnissen oder Zeitverschlussbehältnissen die im Bestand verbliebenen Banknoten wieder sicher verwahrt sind und
die Annahme von Banknoten der Kundschaft durch Automaten erfolgt. Alternativ kann die Annahme durch eine versicherte Person erfolgen, die die Banknoten unverzüglich der Verwahrung zuführt.
Bei Einsatz eines biometrischen Systems zur Legitimation zweier berechtigter Personen sind - neben den allgemeinen - folgende weitere Bedingungen zu beachten:
Eine versicherte Person allein verfügt über keine griffbereiten Banknoten und hat keinen Zugriff auf Banknotenbestände. Nur wenn zwei versicherte Personen in der Betriebsstätte anwesend sind und sich mit ihren biometrischen Daten am System angemeldet haben, dürfen sie an die Banknoten gelangen können und
bei der Identifizierung am System mittels der biometrischen Daten für die Aktivierung einer Ausgabe von Banknoten haben sich die versicherten Personen im gleichen Raum mit Blickkontakt aufzuhalten und
beim Einsatz von White-Cards ist sicherzustellen, dass die Ausgabe von Banknoten nur über die Legitimation von zwei versicherten Personen erfolgen kann.
Bei der ständigen Anwesenheit von mindestens zwei versicherten Personen mit Blickkontakt ist zu beachten, dass neben den allgemeinen Bedingungen die Ausgabe von Banknoten programmgesteuert abgezählt durch Automaten oder über die Ausgabe einer White-Card erfolgt.