
Abschnitt 7
Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" (DGUV Regel 115-005)
Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" (DGUV Regel 115-005)
Abschnitt 7 – 7 Hinweis zu den §§ 24, 25 und 26 der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention"
Zu diesen Bestimmungen werden keine Erläuterungen gegeben, da diese Paragrafen bei den erlassenden Unfallversicherungsträgern unterschiedlich gefasst sind.