
Überfallprävention in Kreditinstituten zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" (DGUV Regel 115-003)
Abschnitt 1.3 – 1.3 Begriffsbestimmung DGUV Regel
Sicherheitsbereiche sind Bereiche, in denen versicherte Personen vornehmlich Banknoten hinter mechanischen Abtrennungen ausgeben, annehmen oder bearbeiten.
Ständige Anwesenheit mit Blickkontakt ist gegeben, wenn zwei versicherte Personen sich so im Kundenbereich aufhalten, dass sowohl sie sich gegenseitig ohne Einschränkungen sehen können als auch von einer den Service-Bereich (auch als 8-Stunden-Bereich bezeichnet) betretenden Person gesehen werden. Die ständige Anwesenheit darf nur kurzfristig unterbrochen werden, z. B. zum Toilettengang, Vorschließen eines Kundenmietfaches oder Ablegen bzw. Holen eines Dokuments.
Als kurzfristige Unterbrechung können z. B. nicht angesehen werden:
Urlaub
Krankheit
Mittagspausen
Ausbildungsmaßnahmen
Tätigkeiten in Nebenräumen
Banknotenautomaten sind Geräte, die abgezählte Banknoten programmgesteuert an Kundinnen bzw. Kunden oder versicherte Personen ausgeben oder Banknoten nach einem Zähl- und Prüfvorgang zur Annahme einziehen.
Im weiteren Text werden Wertschutzschränke oder Wertschutzräume unter dem Begriff Wertbehältnis zusammengefasst.