
Abschnitt 4.1
Überfallprävention in Kreditinstituten zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" (DGUV Regel 115-003)
Überfallprävention in Kreditinstituten zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" (DGUV Regel 115-003)
Abschnitt 4.1 – 4 Besondere Bestimmungen für sonstige Zahlungsmittel und Wertsachen
4.1 Sonstige Zahlungsmittel
![]() | ![]() | DGUV Vorschrift 25 | ![]() |
§ 17 Sonstige Zahlungsmittel | |||
Ergibt sich aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, dass vom Wert des Bestandes an sonstigen Zahlungsmitteln ein Anreiz zum Überfall ausgeht, gelten beim Umgang mit diesen die Regelungen für den Umgang mit Banknoten entsprechend. | |||
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Zu diesen Bestimmungen werden hier keine erläuternden Hinweise gegeben.