DGUV Regel 115-003 - Überfallprävention in Kreditinstituten zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention"

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Abschnitt 4.1 - 4 Besondere Bestimmungen für sonstige Zahlungsmittel und Wertsachen
4.1 Sonstige Zahlungsmittel

g_bu_1617_as_5.jpgg_bu_1617_as_3.jpgDGUV Vorschrift 25g_bu_1617_as_2.jpg
§ 17 Sonstige Zahlungsmittel
Ergibt sich aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, dass vom Wert des Bestandes an sonstigen Zahlungsmitteln ein Anreiz zum Überfall ausgeht, gelten beim Umgang mit diesen die Regelungen für den Umgang mit Banknoten entsprechend.
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Zu diesen Bestimmungen werden hier keine erläuternden Hinweise gegeben.