DGUV Regel 108-010 - Überfallprävention in Verkaufsstellen zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention"

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Betreuung von Überfallbetroffenen

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§ 20 Betreuung von Überfallbetroffenen
(1) Der Unternehmer hat im Rahmen seiner Notfallplanung festzulegen, welche Maßnahmen unmittelbar nach einem Überfall zu ergreifen sind. Dazu gehört die angemessene Betreuung der Versicherten, die von einem Überfall betroffen waren.
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Die Notfallplanung und die Betreuung von Versicherten erstrecken sich auch auf den versuchten Überfall, d. h. sobald eine Bedrohung stattgefunden hat.

Ein Notfallplan enthält sowohl innerbetriebliche als auch externe Meldewege. Dieser muss gemäß DGUV Information 206-017 "Gut vorbereitet für den Ernstfall! Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen" mindestens enthalten:

  • "Wo und wie wird der Überfall gemeldet (z. B. innerbetriebliches Telefon, Handy)?

  • Wer wird von wem, wann und wie über das Ereignis und den Zustand der Betroffenen informiert?

  • Wer übernimmt die Erstbetreuung, wie werden die Erstbetreuerinnen oder Erstbetreuer alarmiert?

  • Wer im Betrieb nimmt bis spätestens wann Kontakt mit den Betroffenen auf?

  • Wer nimmt bei Bedarf Kontakt zu Angehörigen auf (z. B. Unternehmerin oder Unternehmer, Führungskraft, mit Erstbetreuung/Notfallseelsorge beauftragte Person, Kümmerer)?"

Der Notfallplan muss schriftlich fixiert sein und den Versicherten bekannt gegeben werden. Die DGUV Information 206-017 enthält im Anhang eine Vorlage für einen Notfallplan.

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§ 20 Betreuung von Überfallbetroffenen
(2) Der Unternehmer hat einen Überfall unverzüglich dem zuständigen Unfallversicherungsträger mitzuteilen.
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Die Mitteilung muss auch erfolgen, wenn es zu keinen äußerlich sichtbaren Verletzungen gekommen ist oder wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die Mitteilung kann telefonisch oder schriftlich (formlos) erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:

  • Tag des Überfalls

  • Angaben zur betroffenen versicherten Person: Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatadresse, Telefonnummer

  • Name des Ansprechpartners oder der Ansprechpartnerin im Betrieb

  • Betriebsanschrift

  • Telefonnummer

  • Mitgliedsnummer soweit zur Hand