DGUV Regel 108-010 - Überfallprävention in Verkaufsstellen zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention"

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Abschnitt 3.1 - 3 Umgang mit Bargeld
3.1 Ausgabe von Banknoten

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§ 10 Ausgabe von Banknoten
(1) Der Unternehmer hat die Ausgabe von Banknoten so zu gestalten, dass diese ohne Mitwirkung von Versicherten über automatisierte Systeme erfolgt.
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Bei Verwendung von Automaten, d. h. automatisierten Systemen, Bezahlautomaten oder geschlossenen Kassensystemen, haben Versicherte keinen Zugriff auf Banknoten.

Der Anreiz zu einem Überfall wird dadurch wirksam reduziert.

Erkenntnisse zur Wirksamkeit geschlossener Kassensysteme zur Prävention von Überfällen siehe Anlage 1.

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§ 10 Ausgabe von Banknoten
(2) Abweichend von Absatz 1 können Banknoten durch Versicherte ausgegeben werden, wenn diese bereitgehaltenen Banknotenbestände durch geeignete technische oder bauliche Einrichtungen gesichert sind. Zusätzlich hat der Unternehmer geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen vorzusehen.
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Folgende technische oder bauliche Einrichtungen sind geeignet:

  • Verwendung von Automaten, bei denen ein Zugriff auf Banknoten durch Versicherte mit besonderer Berechtigung, z. B. Kassenaufsicht, möglich ist,

  • Einrichtung und Betrieb eines Nachtschalters, z. B. an Tankstellen, oder einer anderen Form mechanischer Abtrennung. Die Versicherten und der Kunde oder die Kundin sind dabei räumlich getrennt. Die Banknoten befinden sich in abgeschlossenen Behältnissen. Der Austausch von Banknoten erfolgt durch eine Schiebemulde oder Durchreiche oder

  • Verwendung von Behältnissen, die abgeschlossen sind, nur im Zusammenhang mit einem Verkaufsprozess geöffnet werden können und die nicht leicht entwendet werden können, z. B. durch ihr Eigengewicht oder durch Verankerung an unbeweglichen Teilen der Umgebung, z. B. die in das Kassensystem integrierte Geldlade.

Folgende organisatorische Schutzmaßnahmen sind geeignet:

  • Behältnisse, sofern gerade keine Ausgabe von Banknoten stattfindet, abgeschlossen bzw. verriegelt halten und

  • Bargeld in Form von Wechselgeldrollen oder Banknoten als Reserve unter Verschluss, möglichst in der Geldlade aufbewahren.

Folgende organisatorische Schutzmaßnahmen können zur Anreizreduzierung beitragen:

  • Im Bereich, in dem die Ausgabe von Banknoten stattfindet, sind mindestens zwei Versicherte anwesend, die Blickkontakt zueinander haben

  • die Versicherten in der Betriebsstätte können über Funksprechverbindung, z. B. geeignete Headset-Systeme, miteinander in Kontakt treten oder

  • am Eingang oder an der Kasse kommt Sicherheitspersonal zum Einsatz.