DGUV Regel 113-604 - Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern

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Abschnitt 3 - 3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen

Auf den nachfolgenden Seiten wird das Prinzip verfolgt, die wesentlichen Gefährdungen und Maßnahmen auf einen Blick zu erfassen: Die Arbeitsplätze und Tätigkeiten bei dem Betrieb von Fahrmischern und Betonpumpen werden benannt. Diese Informationen unterstützen Sie dabei, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, diese zu aktualisieren sowie die Unterweisung Ihrer Beschäftigten durchzuführen.

Der Transport von Frischbeton im Straßenverkehr, aber auch die Entladung und das Einbringen des Betons mittels Betonpumpen auf der Baustelle sind in einem ständigen Wandel. Der Anspruch der Kunden an die Frischbetonlieferanten, insbesondere an das Fahrpersonal des Mischfahrzeugs und die Betonpumpenmaschinistin oder den Betonpumpenmaschinisten, wird immer höher. Durch zunehmenden Straßenverkehr sowie den Zeit- und Arbeitsdruck auf der Baustelle steigen vielerorts die psychischen Belastungen und Anforderungen für die Beschäftigten.

Was erwartet Sie auf den folgenden Seiten?

In diesem dritten Teil der Branchenregel "Betonindustrie" wird auf den Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern eingegangen. Dazu zählt die Betrachtung der Fahrmischer, die den Frischbeton transportieren, sowohl im Straßenverkehr als auch auf der Baustelle. Gleiches gilt für die Betonpumpen im öffentlichen Straßenverkehr und beim Pumpvorgang auf der Baustelle. Wir weisen auf die wesentlichen Gefährdungen an den typischen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten beim Betrieb der Fahrmischer und Betonpumpen hin und zeigen geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung oder Beseitigung auf. Alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten mit Fahrmischern im Transportbetonwerk wurden in Teil 2: "Herstellung von Frischbeton" behandelt.

Diese Branchenregel wird nicht alle in Ihrem Unternehmen auftretenden Gefährdungen vollständig erfassen können. Auch kann sie eine individuell auf die Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb erstellte Gefährdungsbeurteilung nicht ersetzen. Die Informationen auf den folgenden Seiten sollen Ihnen eine praxisnahe Grundlage geben, um die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, zu aktualisieren und die Unterweisung Ihrer Beschäftigten durchzuführen.

Der Einsatz der Fahrmischer und Betonpumpen auf der Baustelle ist immer im Zusammenhang mit anderen Unternehmen zu sehen. Dies bedeutet, dass die Betonpumpenunternehmen die Bauleitung über die beim Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern entstehenden Gefährdungen informieren müssen. Die Bauleitung hat diesbezüglich für eine Unterweisung aller Beteiligten zu sorgen.

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Abb. 1
Brückenbaustelle mit Betonpumpeneinsatz und Frischbetonversorgung durch Fahrmischer