DGUV Regel 113-604 - Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern

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Anlage 7 - Kapitel "Konsolgerüste" aus DGUV Regel 101-601 "Branche Rohbau" (Ausschnitt)

Konsolgerüste sind Konstruktionen, deren Beläge auf Konsolen liegen, die am Bauwerk oder dem Traggerüst befestigt sind. Sie können sowohl aus Einzelkonsolen, die mit Belag, Seitenschutz und Aussteifung komplettiert werden müssen, als auch aus konfektionierten Konsolbühnen mit bereits integriertem Belag und Seitenschutz bestehen.

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Abb. 121
Wandschalung mit Konsolgerüst

g_bu_1571_as_44.jpgGefährdungen

Zusätzlich zu den Gefährdungen beim Gerüst- und Traggerüstbau achten Sie insbesondere auf folgende Gefährdungen:

  • ungeeignete Auswahl oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Konsolgerüstes,

  • Absturz bei der Montage, Demontage und beim Umsetzen von Konsolgerüsten bzw. Konsolbühnen,

  • Verlust der Standsicherheit infolge mangelhafter Montage (z.B. Verankerung, Überbrückung von Wandöffnungen, unterdimensioniertes Gerüstmaterial).

g_bu_1571_as_34.jpgMaßnahmen

Neben den Maßnahmen beim Gerüst- und Traggerüstbau sind bei der Erstellung und Nutzung von Konsolgerüsten, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung, folgende weitere Maßnahmen zu treffen:

Organisation

Prüfen Sie vor der Auswahl eines Konsolgerüstes die Möglichkeit des Einsatzes eines Standgerüstes. Sollte dies nicht möglich sein, beachten Sie bei der Auswahl des Konsolgerüstes die konkreten örtlichen Gegebenheiten (z.B. Verankerungsmöglichkeit, Wandöffnungen) sowie die spätere Verwendung (z.B. Dachfanggerüst, Abstützung von Schalungen). Verwenden Sie vorrangig vorkonfektionierte Konsolbühnen. Konstruktionen mit Einzelkonsolen sind zu vermeiden.