DGUV Regel 113-605 - Herstellung von Beschichtungsstoffen

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Qualitätskontrolle

Unter Qualitätskontrolle versteht man die Prüfung der gewünschten Produkteigenschaften, die durch staatliche Vorschriften, Normen oder Absprachen mit dem Kunden vorgegeben sind.

Für den zu verarbeitenden Beschichtungsstoff sind Stabilität, umweltrelevante Aspekte sowie Applikationsfähigkeit entscheidende Kriterien. Sie werden durch physikalische, chemische und technologische Prüfungen des Beschichtungsstoffes oder der Beschichtung selbst beurteilt. Dazu werden Proben entnommen und vor Ort oder im Labor geprüft.

Auf die verschiedenen Gefährdungen bei physikalischen Prüfmethoden wird hier aufgrund der Vielzahl und Varianz nicht näher eingegangen.

3.3.1 Probenahme

Proben von festen und flüssigen Stoffen werden gezogen zur

  • Prüfung der Identität und Qualität von Einsatzstoffen,

  • Kontrolle und Steuerung von Produktionsverfahren,

  • Überprüfung der Qualität von Zwischen- und Endprodukten.

Beim Wareneingang sowie bei Zwischen- und Endprodukten kann die Probenahme mittels langer Kellen oder über Probenahmeventile erfolgen. Bei festen Stoffen erfolgt die Probenahme manuell nach Öffnen der Gebinde oder Silos.

g_bu_1437_as_79.jpgRechtliche Grundlagen
  • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische - Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"

g_bu_1437_as_40.jpgWeitere Informationen
  • Merkblatt T 015 "Befüllen und Entleeren von Transporttanks für Flüssigkeiten - Eisenbahnkesselwagen, Tankfahrzeuge, Tankcontainer und Aufsetztanks" der BG RCI

g_bu_1437_as_74.jpgGefährdungen
  • Bei der Beprobung von Tanklastzügen oder großen Behältern besteht Absturzgefahr.

  • Durch laufende Rührwerke bei der Probenahme oder durch den Einsatz von Messern beim Öffnen von Gebinden kann es zu mechanischen Gefährdungen kommen.

  • Bei der Probenahme kann es zu Kontakt mit Gefahrstoffen über die Haut, die Augen oder die Atemwege kommen.

  • Bei der Probenahme entzündbarer Stoffe kann gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorliegen oder entstehen.

g_bu_1437_as_14.jpgMaßnahmen

Verringern Sie die Probenzahl, beispielsweise durch Online-Messungen oder organisatorische Maßnahmen wie Herstellerzertifikate und mitgelieferte Proben zur Sicherstellung von Identität und Qualität von Einsatzstoffen.

Absturz

  • Stellen Sie geeignete Aufstiegshilfen, idealerweise verfahrbare oder festinstallierte Arbeitsbühnen zur Verfügung oder richten Sie Umwehrungen ein, damit die Probenahmestelle sicher erreicht werden kann.

  • Sichern Sie Behälteröffnungen durch Umwehrungen oder eingebaute Gitterroste (hier haben sich Gitterweiten von maximal 30 × 30 cm bewährt).

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Abb. 24
Aufstiegshilfe zur Probenahmestelle

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Abb. 25
Pneumatisches Probenahmeventil am Mischer

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Abb. 26
Probenahmehahn

Mechanisch

  • Sorgen Sie dafür, dass die Probenahme nicht bei laufendem Rührwerk erfolgen kann, beispielsweise durch automatische Abschalteinrichtungen.

  • Verwenden Sie geeignete Werkzeuge wie Kellen mit langen Stielen oder Becher mit Griffen.

  • Um Schnittverletzungen zu vermeiden, verwenden Sie Sicherheitsmesser.

Gefahrstoffe/Explosionen

  • Durch selbstschließende Probenahmeventile oder geschlossene Systeme verhindern Sie gefährliche Staub- und Dampfkonzentrationen sowie unkontrolliertes Austreten von Gefahrstoffen.

  • Erstellen Sie gegebenenfalls ein Explosionsschutzdokument und achten Sie auch auf die Zündquellenvermeidung bei den Tätigkeiten. Der Einsatz von funkenarmem Werkzeug ist zu empfehlen und die Gefährdung durch elektrostatische Auf- bzw. Entladung zu beachten.

3.3.2 Beschichten von Oberflächen

Im Herstellungsgang von Beschichtungsstoffen muss im Komplettierungsschritt insbesondere deren Farbstärke, Farbton und Glanz überprüft werden. Aber auch die Entwicklung von Lacken und Farben sowie die Qualitätsvorgaben für Verkaufsprodukte erfordern ständige Kontrollen ihrer chemischen und physikalischen Eigenschaften.

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Abb. 27
Beschichten von Farbtonmustertafeln

Dies macht es notwendig, Proben auf solche Materialien aufzubringen, für die das Endprodukt vorgesehen ist (Metalle, Holz, Kunststoffe, Papier). Dazu müssen die Untergründe in der Regel vorbehandelt werden, um sie danach mit einem anwendungstypischen Verfahren zu beschichten. Nach dem Trocknen und Aushärten, das überwiegend maschinell erfolgt, können die Prüfungen vorgenommen werden.

g_bu_1437_as_79.jpgRechtliche Grundlagen
  • Technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - TROS Inkohärente Optische Strahlung

  • DGUV Regel 100-500 bzw. 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.28 "Betreiben von Trocknern für Beschichtungsstoffe" und Kapitel 2.29 "Arbeiten mit Beschichtungsstoffen"

  • DGUV Regel 109-013 "Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten - Lackaerosole"

g_bu_1437_as_40.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 209-014 "Lackieren und Beschichten"

  • DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe - Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb"

  • DGUV Information 209-052 "Elektrostatisches Beschichten"

  • DGUV Information 213-713 "BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung - Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung"

  • IFA Handbuch Sicherheitstechnisches Informations- und Arbeitsblatt 510 210/1 "Maschinen zur Beseitigung gesundheitsgefährlicher Stäube - Positivliste"

g_bu_1437_as_74.jpgGefährdungen
  • Bei Beschichtung mittels Hochdruckverfahren kann es zu mechanischen Schädigungen der Augen und der Haut durch den hohen Druck kommen.

  • Bei der Zerstäubung von Lacken mittels Hochdruckverfahren entstehen oft momentane Schalldruckpegel von > 90 dB (A).

  • Bei Umgang mit Musterblechen besteht die Gefahr von Schnittverletzungen.

  • Bei der Farbapplikation mittels Walzen besteht eine Gefährdung durch offene, ungesicherte Einzugsstellen.

  • Beim elektrostatischen Beschichten kann es zu einem gefährlichen elektrischen Schlag kommen.

  • Beim offenen Umgang kann es zu Kontakt mit Gefahrstoffen über die Haut, die Augen oder die Atemwege kommen. Besonders hohe Gefährdungen treten bei Spritz- und Sprühverfahren auf.

  • Bei Verarbeitung entzündbarer Beschichtungsstoffe durch Streichen, Spritzen, Gießen, Walzen, Tauchen, Pulverbeschichten oder Rakeln ist mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre und erhöhter Brandgefahr zu rechnen.

  • Beim Einbrennen und Trocknen von Beschichtungsstoffen kann es zu Verbrennungen an heißen Musterstücken oder an den eingesetzten Öfen kommen. Bei Überladung der Öfen besteht die Gefahr der Bildung eines explosionsfähigen Gemisches.

  • Bei der Aushärtung von Beschichtungen mittels UV-Strahlung kann es zu Schäden der Haut oder Augen kommen.

g_bu_1437_as_14.jpgMaßnahmen

Mechanisch

  • Musterbleche sollten frei von Graten sein und über abgerundete Ecken verfügen.

  • Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten über die besondere Gefährdung durch hohe Drücke. Stellen Sie Augenschutz zur Verfügung.

  • Ungesicherte Einzugsstellen sichern, beispielsweise durch Füllstücke, feststehende, trennende Schutzeinrichtungen oder Springrollen einsetzen.

Elektrische Gefährdungen durch Hochspannung

  • Bereiche bei anliegender Hochspannung absperren und gegen Betreten sichern. Durch Verriegelung der Zugänge zu gefährdeten Bereichen sicherstellen, dass vor dem Betreten alle Potentiale durch automatische Entladung abgeführt sind.

  • Die Beschäftigten unterweisen. Die Unterweisung muss Übungen enthalten. Die Einhaltung der Vorgehensweise muss kontrolliert werden.

Brände und Explosionen

  • Verwenden Sie eine technische Lüftung mit explosionsgeschützter Absaugeinrichtung und Filter.

  • Vermeiden Sie beim elektrostatischen Beschichten die Aufladung der Musterbleche und anderer leitfähiger Gegenstände durch Erdung und Potentialausgleich.

  • Legen Sie explosionsgefährdete Bereiche fest und erstellen Sie ein Explosionsschutzdokument.

  • Legen Sie Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung fest.

  • Beachten Sie die Beschickungsanweisung zur höchstzulässigen Beschickung des Trockenofens.

  • Lassen Sie Staubablagerungen in Arbeitsräumen in angemessenen Zeitabständen beseitigen (absaugen - nicht abblasen). Industriestaubsauger müssen den Prüfanforderungen für Staubexplosionsschutz genügen.

Gefahrstoffe

  • Gewährleisten Sie bei offener Anwendung von Gefahrstoffen eine ausreichende technische und/oder natürliche Lüftung sowie Objektabsaugung und geeignete Luftführung. Störungen der Lüftung müssen durch eine selbsttätig wirkende Warneinrichtung angezeigt werden.

  • Legen Sie einen Hautschutzplan fest und stellen Sie geeignete Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung.

  • Sorgen Sie dafür, dass die Tragedauer von Chemikalienschutzhandschuhen minimiert wird, beispielsweise durch "Jobrotation".

  • Beachten Sie die Durchbruchzeiten der Handschuhe und stellen Sie Baumwoll-Unterziehhandschuhe zur Verminderung der Schweißeinwirkung unter den flüssigkeitsdichten Handschuhen zur Verfügung.

Physikalische Gefährdungen: Heiße Oberflächen, UV-Strahlung, Lärm

  • Tragen Sie beim Umgang mit heißen Musterstücken Hitzeschutzhandschuhe und kennzeichnen Sie Abkühlbereiche.

  • Lassen Sie die Gefährdungsbeurteilung bezüglich UV-Strahlung gemäß TROS IOS durch Fachkundige erstellen und bewahren Sie diese 30 Jahre lang auf. Die Arbeitsmedizinische Beratung gemäß TROS IOS sowie die arbeitsmedizinische Angebots- und Pflichtvorsorge bezüglich UV-Strahlung ist zu gewährleisten.

  • Setzen Sie möglichst geschlossene Systeme oder weniger energiereiche Strahlung ein. Schirmen Sie gegebenenfalls die entstehende UV-Strahlung ab. Tragen Sie körperbedeckende Kleidung, Schutzhandschuhe und Augenschutz (Polycarbonatgläser sind in der Regel geeignet).

  • Verwenden Sie Lackierroboter, damit die Beschäftigten sich nicht im Lärmbereich befinden. Treffen Sie raumakustische Maßnahmen oder stellen Sie Gehörschutz zur Verfügung.

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Abb. 28
Lackierroboter zur Beschichtung von Mustern

3.3.3 Arbeiten an Druckmaschinen

Zur Qualitätsprüfung von Druckfarben und ähnlichen Erzeugnissen müssen diese auf den entsprechenden Untergrund (Papier o. ä.) aufgebracht werden. Für realistische Praxistests werden Geräte vom Labormaßstab bis hin zu kleineren vollwertigen Druckmaschinen, wie sie auch in Druckereien stehen, verwendet.

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Abb. 29
Labordruckmaschine mit Einhausung und Schiebetüren

g_bu_1437_as_79.jpgRechtliche Grundlagen
  • TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"

  • TRLV Lärm "Teil Allgemeines" mit TRLV Lärm Teile 1 - 3

  • DGUV Regel 100-500 bzw. 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kapitel 2.2 "Betreiben von Trocknern für Beschichtungsstoffe, Arbeiten mit Beschichtungsstoffen"

  • DGUV Regel 113-002 "Sicherheitsregeln für Durchlauftrockner von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen"

g_bu_1437_as_40.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 213-080 "Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" (Merkblatt M 053 der BG RCI)

g_bu_1437_as_74.jpgGefährdungen
  • Durch die Handhabung schwerer und unhandlicher Papierrollen oder Druckzylinder können Beschäftigte gesundheitlich geschädigt werden.

  • Rakelmesser von Laborgeräten und Druckmaschinen sind besonders beim Reinigen oder beim Herausnehmen/Wiedereinsetzen in Zusammenhang mit Reinigung eine Quelle häufiger Schnittverletzungen.

  • Bei Druckmaschinen besonders im Labor- und Technikumsmaßstab kommt es zu Gefährdungen durch drehende Teile (Druckwalzen, Antriebselemente).

  • Quetsch- oder Scherstellen können im Zusammenhang mit bewegten Teilen zur Zuführung/Entnahme von Bedrucksubstraten (z. B. Papierstapel), bei abklappbaren Druckwalzen oder beweglichen Abdeckungen vorkommen.

  • Absturzgefahren an Druckmaschinen mit Arbeitsplattformen oder bei der Benutzung mobiler Aufstiegshilfen (z. B. Plattformleitern)

  • Druckfarben, Verdünner, Feuchtmittel und Reiniger können Gefahrstoffe enthalten. Die Exposition der Gefahrstoffe kann durch Hautkontakt oder durch Einatmen von Aerosolen infolge hoher Umdrehungsgeschwindigkeiten der Druckmaschinen erfolgen.

  • Druckmaschinen und deren Hilfsaggregate können erhebliche Lärmquellen sein, die Lärmschutzmaßnahmen erforderlich machen.

  • Für Druckfarben mit Härtung durch UV- oder Elektronenstrahlung werden hohe Strahlungsintensitäten benötigt, die für ungeschützte Augen oder Hautoberflächen schädlich sein können.

  • Bei Druckmaschinen, die mit lösemittelbasierten Druckfarben betrieben werden, kann es aufgrund der hohen Geschwindigkeiten beim Beschichten zu elektrostatischer Aufladung kommen.

g_bu_1437_as_14.jpgMaßnahmen

Ergonomie

  • Stellen Sie für Handhabung und Transport schwerer Lasten wie Papierrollen oder -stapel sowie Druckwalzen geeignete Transportmittel und Hebezeuge bereit. Lastaufnahmemittel müssen für Form und Gewicht der Lasten geeignet sind.

Absturz

  • Arbeitsplattformen müssen durch Geländer mit dreiteiligem Seitenschutz gegen Absturz gesichert werden.

  • Falls der Einsatz mobiler Aufstiegshilfen erforderlich ist, sind bevorzugt verfahrbare Gerüste einzusetzen. Der Einsatz von Leitern ist in der Regel nur bei kurzzeitigen Tätigkeiten geringer Gefährdung zulässig.

Mechanische Gefährdungen

  • Sichern Sie bewegte Maschinenteile sowie Schneid- und Scherstellen durch trennende Schutzeinrichtungen wie Schutzgittern oder Schutzbalken ab.

  • Einstell- und Montagearbeiten an Druckmaschinen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Stellen Sie geeignete Schutzhandschuhe für feine Montagearbeiten zur Verfügung.

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Abb. 30
Abnehmbares Geländer an der Arbeitsplattform einer Druckmaschine

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Abb. 31
Fingerschutzabdeckung an Druckwalze

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Abb. 32
Aerosolabsaugung an Druckwalze, darunter Gitter als Berührungsschutz

Gefahrstoffe

  • Führen Sie Aerosole durch Absaugungen an der Entstehungsstelle ab.

  • Auch bei der Härtung von Druckfarben durch UV-Strahlen entstehendes Ozon entfernen Sie durch eine Absaugung aus dem Arbeitsbereich.

  • Stellen Sie beim Umgang mit sensibilisierenden Druckfarben Schutzhandschuhe zur Verfügung. Beachten Sie die Vorgaben zur Tragezeitbegrenzung und das Verbot des Arbeitens mit Schutzhandschuhen an drehenden Teilen.

  • Stellen Sie bei Tätigkeiten mit niedrigviskosen Druckfarben und zum Schutz gegen verspritzende Druckfarben Schutzbrillen zur Verfügung.

Brände und Explosionen

  • Verwenden Sie möglichst Reiniger mit hohen Flammpunkten und begrenzen Sie die Dosiermenge durch spezielle Dosierkannen oder Sparanfeuchter.

  • Bei lösemittelhaltigen Produkten (insbesondere toluolbasiert!) müssen konsequente Erdungsmaßnahmen getroffen werden.

  • Legen Sie explosionsgefährdete Bereiche fest und erstellen Sie ein Explosionsschutzdokument.

  • Legen Sie Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung fest.

  • Der Einsatz von Antistatik-Additiven ist eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung elektrostatischer Aufladungen.

Physikalische Gefährdungen: Lärm, UV-Strahlung

  • Treffen Sie technische Lärmschutzmaßnahmen, um die Entstehung von Lärm zu vermeiden oder zu verringern.

  • Sollte dies nicht ausreichend sein, stellen Sie Gehörschutz zur Verfügung. Stellen Sie bei der Auswahl des Gehörschutzes sicher, dass akustische Warnsignale wahrgenommen werden können.

  • Stellen Sie sicher, dass nachgeschaltete oder integrierte Trockeneinheiten mit UV-Strahlern oder Elektronenstrahlern konstruktiv so ausgeführt sind, dass Strahlung nicht austreten kann.

  • Wartungsabdeckungen sind mit verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen wie Endschaltern zu versehen, die zuverlässig die Energiezufuhr unterbrechen.