DGUV Regel 113-605 - Herstellung von Beschichtungsstoffen

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Abschnitt 3.8 - 3.8 Tätigkeiten mit Nitrocellulose

Nitrocellulose ist ein wichtiges Bindemittel für physikalisch trocknende Beschichtungsstoffe. Niedrig nitrierte Nitrocellulose (Collodiumwolle) mit einem Stickstoffgehalt < 12,6 % findet als ausreichend angefeuchtete Wolle (min. 25 % Anfeuchtmittel wie Wasser oder Alkohol) oder in Form von plastifizierten Nitrocellulose-Chips (min. 18 % Weichmacher) Verwendung bei der Herstellung von Beschichtungsstoffen.

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Abb. 60
Korrekte Entleerung von Nitrocellulose-Gebinden; Folieninliner sind ableitfähig ausgelegt

Nicht ausreichend angefeuchtete oder plastifizierte Nitrocellulose ist ein hoch feuergefährlicher, sehr schlag- und reibungsempfindlicher Explosivstoff und unterliegt dem Sprengstoffgesetz.

g_bu_1437_as_79.jpgRechtliche Grundlagen
  • Sprengstoffgesetz

  • Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

  • Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)

  • SprengLR 410 "Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe"

g_bu_1437_as_40.jpgWeitere Informationen
  • Merkblatt M 037 "Nitrocellulose, Collodiumwolle" der BG RCI

g_bu_1437_as_74.jpgGefährdungen
  • Gesundheitsgefährdungen ergeben sich durch Weichmacher und Alkohole.

  • Durch die mögliche Entzündung von Nitrocellulose bestehen Brand- und Explosionsgefährdungen.

g_bu_1437_as_14.jpgMaßnahmen

Brand- und Explosionsschutz

  • Transportieren Sie Gebinde mit Nitrocellulose besonders behutsam und sorgfältig, und schützen Sie sie vor Schlägen, Stößen oder Reibung.

  • Lagern Sie Nitrocellulose nur in den vom Hersteller gelieferten Versandbehältern in behördlich genehmigten Lagerstätten und beachten Sie die Herstellerangaben.

  • Lagern Sie Nitrocellulose kühl (aber frostfrei) und trocken. Stellen Sie die Lagertemperatur so ein, dass eine gefährliche Umsetzung nicht eintreten kann. Die Lagertemperatur darf maximal 40 °C betragen. Kühlen Sie erforderlichenfalls das Lager.

  • Beachten Sie die einschlägigen Vorgaben des Sprengstoffrechts.

  • Lagern Sie Nitrocellulose nicht mit anderen Gefahrstoffen zusammen.

  • Sorgen Sie dafür, dass Gebinde bis zur Entnahme von Nitrocellulose dicht geschlossen gehalten werden. Angefeuchtete Nitrocellulose kann austrocknen.

  • Öffnen Sie Gebinde mit Nitrocellulose nicht in Lagerräumen.

  • Teilweise entleerte Gebinde unverzüglich wieder dicht verschließen; regelmäßig wiegen und verdunstetes Anfeuchtungsmittel unverzüglich ersetzen.

  • Einer Austrocknung der oberen Nitrocellulose-Schichten in der Trommel kann beispielsweise durch ein stärkeres Anfeuchten des Produkts als erforderlich, eine schnelle Verarbeitung des Produkts, eine Nachbefeuchtung der oberen Schichten oder durch Wenden des Gebindes entgegengewirkt werden. Die letztgenannte Maßnahme verbietet sich bei Gebinden mit Druckentlastung im Deckel.

  • Bei plastifizierter Nitrocellulose ist die Gefahr der Austrocknung bzw. des Ausschwitzens des Phlegmatisierungsmittels nicht gegeben.

  • Die vom Hersteller angegebenen maximalen Lagerzeiten und -temperaturen sind zu beachten.

  • Bewahren Sie teilweise entleerte Gebinde in einem separaten Bereich Ihres Nitrocellulose-Lagers auf.

  • Teilweise entleerte Gebinde sollen so bald als möglich verwendet werden.

  • Halten Sie Ihren Lagerbestand so klein wie möglich und verarbeiten Sie jeweils die älteste Lieferung zuerst.

  • Prüfen Sie regelmäßig Ihren Lagerbestand und überschreiten Sie die vom Hersteller angegebene Lagerdauer nicht. Bei Überschreitung der Lagerdauer kontaktieren Sie den Hersteller um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Bei einer extremen Überschreitung der maximalen Lagerdauer von 2 Jahren, beispielsweise durch eine Lagerdauer von 3 oder mehr Jahren besteht die Gefahr, dass sich die Nitrocellulose zersetzt und dann entzündet.

  • Verwenden Sie zur Entnahme von Nitrocellulose aus den Gebinden nur funkenarme Werkzeuge.

  • Stellen Sie sicher, dass Fußböden in Bereichen, in denen mit Nitrocellulose umgegangen wird, ableitfähig ausgeführt sind und lassen Sie dies regelmäßig prüfen.

  • Sorgen Sie dafür, dass flammhemmende, ableitfähige Arbeitskleidung und ableitfähiges Schuhwerk getragen werden.

  • Stellen Sie nur die für den Ansatz notwendige Menge an Nitrocellulose im Produktionsbereich bereit.

  • Nitrocellulose sollte nicht längere Zeit im Produktionsbereich gelagert werden. Wenn die bereitgestellte Menge nicht verbraucht wird, sollte die Restmenge in das NC-Lager zurückgebracht werden.

  • Nitrocellulose-Gebinde sind während des gesamten Entleervorgangs zu erden.

  • Organisieren Sie, dass beim Entleeren die ableitfähig ausgerüsteten Innensäcke nicht aus Trommeln oder Kartons entnommen werden, weil sonst die Gefahr einer elektrostatischen Entladung besteht.

  • Durch Erdung werden elektrostatische Aufladungen von Transportbehältern, Trichtern oder Maschinenteilen beim Umfüllen sicher abgeführt.

  • Stellen Sie sicher, dass Verarbeitungsmaschinen für Nitrocellulose so ausgeführt und betrieben werden, dass eine Gefährdung durch übermäßige Erwärmung und Reib- oder Schleifvorgänge unter allen Betriebsbedingungen ausgeschlossen ist.

  • Verwenden Sie bei der Verarbeitung von Nitrocellulose keine isolierenden Kunststoffbehälter.

  • Nitrocellulose darf bei der Handhabung und Entsorgung nicht mit Stoffen in Berührung gebracht werden, die zu einer exothermen Reaktion oder einer Zersetzung führen können.

  • Weisen Sie an, dass verstreute Nitrocellulose aus Lägern und Verarbeitungsräumen bis zur ordnungsgemäßen Vernichtung unverzüglich ausreichend mit Wasser oder Alkoholen angefeuchtet werden.

  • Verstreute Nitrocellulose kann auch in geeigneten Lösungsmitteln aufgelöst und dann als Lackabfall entsorgt werden

  • Wasser ist das einzige geeignete Löschmittel für brennende Nitrocellulose. Stellen Sie sicher, dass es gemäß den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes in den entsprechenden Einsatz- und Lagerbereichen in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Für Läger empfehlen sich beispielsweise Sprühflutanlagen.