
Herstellung von Beschichtungsstoffen (DGUV Regel 113-605)
Abschnitt 3.6 – 3.6 Herstellen von Bindemitteln
Bindemittel wie Harze, Filmbildner und Weichmacher bestimmen die Eigenschaften eines Beschichtungsstoffes wesentlich. Sie können anorganischer oder organischer Natur sein.

Abb. 52
Blick in eine Produktionsanlage zur Herstellung von Bindemitteln
Als organische Bindemittel kommen polymere Verbindungen und Naturstoffe oder ihre Derivate zum Einsatz. Polymere Verbindungen werden unter anderem durch die Polymerisation monomerer Ausgangsstoffe hergestellt. Ein Problem dieser Verfahren ist die kontrollierte Abfuhr der entstehenden Reaktionswärme (exotherme Reaktionen).
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Die in den Abschnitten zur Herstellung von Beschichtungsstoffen genannten Gefährdungen sind auch bei der Herstellung von Bindemitteln relevant. Darüber hinaus können weitere Gefährdungen durch die zusätzliche Zündquelle exotherme Reaktion sowie durch Druckaufbau in Reaktoren oder spezielle Gefahrstoffe wie Acrylat-Monomere und Isocyanate bestehen.
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Gefahrstoffe, Brand- und Explosionsgefahr
Führen Sie bei exothermen chemischen Reaktionen eine Analyse nach dem PAAG-Verfahren bzw. dem HA-ZOP-Verfahren durch.
Synthetisieren Sie Kunstharze nur in geschlossenen Reaktionsbehältern.
Auch Lösevorgänge bei Temperaturen oberhalb des Siedepunktes des jeweiligen Lösemittels führen Sie nur in geschlossenen Reaktionsbehältern durch.

Abb. 53
Reaktor zur Herstellung von Bindemitteln
Stellen Sie sicher, dass beim Schmelzen, Verkochen und Lösen von Bindemitteln keine Stoffe (z. B. Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube) in gefahrdrohender Menge in den Arbeitsbereich gelangen.
Rüsten Sie geschlossene Reaktoren mit einer besonderen Probenahmeeinrichtung aus, die eine gefahrlose Probenahme auch unter Druck ermöglicht.
Rüsten Sie Trennvorlagen von Reaktoren mit Schaugläsern aus, die den jeweiligen Füllstand der zu trennenden Stoffe erkennen lassen. Statten Sie nicht automatisch wirkende Trennvorlagen mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung aus, die bei Überschreiten eines festzulegenden maximalen Flüssigkeitsstandes in der Trennvorlage ein optisches oder akustisches Signal auslöst.
Statten Sie geschlossene Reaktionsbehälter mit Schutzeinrichtungen gegen Drucküberschreitung aus. Leiten Sie austretende Stoffe gefahrlos ab. Fangen Sie Zweiphasengemische (Gas/Dampf-Flüssigkeiten) in Abscheidebehältern auf.
Sehen Sie Notmaßnahmen, wie Notkühlung, Notstopper, Nottransfer, zur Beherrschung durchgehender Reaktionen vor.
Kennzeichnen Sie Rohrleitungen, die mit Reaktionsbehältern fest verbunden sind, entsprechend dem Durchflussstoff und der Fließrichtung.
Bei Zugabe von Reaktanden über offene Deckel von Personeneinstiegsöffnungen sind im Bedarfsfall Explosionsschutzmaßnahmen wie Erdung, Einsatz leitfähigen Equipments, Füllgeschwindigkeitsbegrenzung zu treffen.

Abb. 54
Reaktionsbehälter mit Schutzgitter an Einfüllöffnung und Absaugung