DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Qualifizierung und Beauftragung

Unternehmer und Unternehmerinnen dürfen mit dem selbstständigen Anschlagen von Lasten nur Personen beauftragen,

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  • die körperlich und geistig geeignet sind,

  • die für das selbstständige Anschlagen von Lasten qualifiziert sind und die der Unternehmerin oder dem Unternehmer ihre Befähigung dazu nachgewiesen haben

und

  • von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen zu beruflichen Ausbildungszwecken unter Anleitung und ständiger Aufsicht von erfahrenen und beauftragten Anschlägern und Anschlägerinnen auch Lasten anschlagen.

Es wird empfohlen, die Beauftragung schriftlich zu erteilen.

Personen, die als Anschläger und Anschlägerinnen die für die jeweilige Aufgabenstellung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben und die die entsprechenden Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen kennen, gelten als qualifiziert für diese Aufgaben.

Besonders folgende Kenntnisse und Fertigkeiten müssen vermittelt werden:

  • Ermitteln des Gewichts der Last

  • Ermitteln der Schwerpunktlage von Lasten

  • Kenntnisse über zur Verfügung stehende Lastaufnahme- und Anschlagmittel

  • Tragfähigkeit von Anschlagmitteln in Abhängigkeit von der Zahl der Stränge, Anschlagart und Neigungswinkel

  • Tragfähigkeit von Lastaufnahmemitteln, z. B. von Lasthebemagneten, in Abhängigkeit vom Werkstoff der Last, Luftspalt usw.

  • Auswahl geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel

  • Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen

  • Verhalten beim Anschlagen, Anheben und Transport

  • Zeichengebung, Verständigung zwischen Anschläger oder Anschlägerin und Maschinenführer oder Maschinenführerin

  • Vermeidung von Schäden an Lastaufnahme- und Anschlagmitteln

  • Verhalten bei Absetzen und Lösen der Lastaufnahme- und Anschlagmittel

  • Aufbewahrung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln

  • Erkennen der Ablegereife von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln

Die DGUV Informationen 209-021 "Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen" und 209-013 "Anschläger" enthalten nützliche Informationen.

Hinweise und Beispiele zur Qualifizierung sowie zu deren Umfang und Dauer siehe Anhang B.