DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Bestimmungsgemäße Verwendung, Betriebsanleitung und Betriebsanweisung

Lastaufnahme- und Anschlagmittel sind grundsätzlich bestimmungsgemäß zu verwenden. Die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers. Die Inhalte der Betriebsanleitung sind bei der Verwendung zu beachten.

Betriebsanleitungen sind Informationen des Herstellers zu Gebrauch und Instandhaltung.

Gegebenenfalls muss eine einsatzbezogene Betriebsanweisung zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel aufgrund von speziellen Einsatz- und Umgebungsbedingungen.

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dafür sorgen, dass die Betriebsanleitung und die Betriebsanweisung an geeigneter Stelle, zum Beispiel leicht erreichbar am Einsatzort, jederzeit eingesehen werden können.