DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

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Abschnitt 8.4 - 8.4 Prüfumfang

Die Kontrolle vor der ersten Verwendung nach Kapitel 8.1 und die wiederkehrende Prüfung nach Kapitel 8.2 sind im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfungen. Dabei müssen der Zustand der Bauteile und Einrichtungen, der bestimmungsgemäße Zusammenbau und die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen geprüft werden.

Angaben des Herstellers zu Prüfungen des Lastaufnahme- und Anschlagmittels

  1. a.

    vor der ersten Inbetriebnahme,

  2. b.

    nach einer Reparatur oder einem erneuten Zusammenbau,

  3. c.

    während der Lebensdauer

sind zu beachten.

Bei der Sichtprüfung geht es grundsätzlich um die Feststellung folgender Mängel:

  • fehlende, beschädigte oder nicht lesbare Kennzeichnung

  • Brüche, Verformungen oder Anrisse

  • Beschädigungen, starker Verschleiß

  • Korrosionsschäden

  • Fehlen von Bauteilen/Komponenten

  • Funktionsstörungen an Sicherheitseinrichtungen

Es sollte besonders auf Folgendes geachtet werden:

  1. 1.

    An Anschlag-Stahldrahtseilen

    • Knicke und Kinken (Klanken)

    • Bruch einer Litze

    • Lockerung der äußeren Lage in der freien Länge

    • Quetschungen in der freien Länge

    • Quetschungen im Auflagebereich der Öse mit mehr als 4 Drahtbrüchen bei Litzenseilen oder mehr als 10 Drahtbrüchen bei Kabelschlagseilen

    • Korrosion

    • Beschädigungen oder starker Verschleiß der Seil- oder Seilendverbindung

    • Drahtbrüche in großer Zahl

Drahtbrüche in großer Zahl, die ein Ablegen des Seils erforderlich machen, liegen vor, wenn nachstehend genannte Anzahl von Drahtbrüchen festgestellt wird

Tabelle 1
Ablegedrahtbruchzahlen Litzenseile
(gemäß DIN EN 13414-2)

Anzahl sichtbarer Drahtbrüche auf einer Länge von
Seilart6d30d
Litzenseil3 benachbarte Drähte einer Litze614

Tabelle 2
Ablegedrahtbruchzahlen Kabelschlagseile
(gemäß DIN 3088 - zurückgezogen)

Anzahl sichtbarer Drahtbrüche auf einer Länge von
Seilart3d6d30d
Kabelschlagseil101540

Abweichende Angaben des Herstellers zur Anzahl der Drahtbrüche bei Kabelschlagseilen sind zu beachten.

Die angegebenen Zahlen gelten als äußerste Grenzwerte. Ein Ablegen der Seile bei niedrigeren Drahtbruchzahlen dient der Sicherheit.

  1. 2.

    An Natur- und Chemiefaserseilen

    • Bruch einer Litze

    • Garnbrüche, Abrieb an der Oberfläche, Schnitte, andere mechanische Schädigungen, Auflockerungen gemäß den Angaben des Herstellers

    • Schäden infolge von Wärme, z. B. durch innere oder äußere Reibung, Wärmestrahlung

    • Schäden infolge feuchter Lagerung oder Einwirkung aggressiver Stoffe

    • Lockerung der Spleiße

    • Herausfallen von Fasermehl beim Aufdrehen des Naturfaserseils

    • beschädigte, gerissene oder verformte Beschlagteile

  2. 3.

    An flachgewebten Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern

    • Garnbrüche, Abrieb an der Oberfläche und andere mechanische Schädigungen gemäß den Angaben des Herstellers

    • Quer- oder Längsschnitte, Schnitte oder Scheuerstellen an den Webkanten, Schnitte durch Nähstiche oder Schlaufen

    • Schäden infolge der Einwirkung aggressiver Stoffe

    • Schäden infolge von Wärme, z. B. durch innere oder äußere Reibung, Wärmestrahlung

    • Beschädigung der tragenden Nähte

    • Beschädigung der Ummantelung oder ihrer Vernähung bei Rundschlingen

  3. 4.

    An Anschlagketten

    • Verformung oder Bruch eines Kettenglieds

    • mechanische Schäden (z. B. Anrisse, Kerben) oder die Tragfähigkeit beeinträchtigende Korrosionsnarben

    • Schäden durch Temperatureinflüsse (z. B. Verfärbungen)

    • Abnahme der gemittelten Glieddicke dman irgendeiner Stelle um mehr als 10 % der Nenndicke dn

      Die gemittelte Glieddicke dmergibt sich als Mittelwert aus zwei rechtwinkelig zueinander durchgeführten Messungen der Durchmesser d1und d2:

      g_bu_1436_as_7.jpg

      Siehe auch nachstehende Abbildung 7.

    • Längungen des äußeren Nennmaßes laum mehr als 3%.

      Das äußere Nennmaß ist die der Kette zugeordnete äußere Länge des Kettenglieds (la= 5 dn).

  4. 5.

    An Lasthaken

    • Mängel, Risse und Korrosion - zur Inspektion des Hakenschafts muss bei Bedarf die Hakenaufhängung demontiert werden

    • bleibende Verformung des Hakenkörpers, z. B. Aufweitung des Hakenmauls um mehr als 10 % oder Verdrehung

    • Verschleiß des Hakenkörpers, z. B. darf die Verschleißtiefe an der tiefsten Stelle des Hakengrundes nicht größer als 5 % des Nennmaßes der Steghöhe sein

    • scharfe Riefen und Kanten oder andere Oberflächenfehler an Verschleißflächen; sie müssen fließend in angrenzende Flächen übergehen

    • Mängel an der Verdrehsicherung der Mutter

    • Fehlfunktion, Verschleiß der Hakenmaulsicherung

Vor der Sicht- und Funktionsprüfung kann unter Umständen eine vorherige Reinigung der Lastaufnahme- und Anschlagmittel erforderlich werden. Das gilt besonders für Lastaufnahme- und Anschlagmittel, die verschmutzt oder aus ihrer vorherigen Verwendung mit Stoffen, z. B. Farben oder Salzen, behaftet sind.

Der Umfang der außerordentlichen Prüfung nach Abschnitt 8.3 richtet sich nach Art und Umfang des Schadensfalls, des Vorkommnisses oder der Instandsetzung.

g_bu_1436_as_3.jpg

Abb. 7
Verschleiß im Anlagebereich (Quelle: DIN EN 818-6:2008-12)