Abschnitt 8.4 - 8.4 Prüfumfang
Die Kontrolle vor der ersten Verwendung nach Kapitel 8.1 und die wiederkehrende Prüfung nach Kapitel 8.2 sind im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfungen. Dabei müssen der Zustand der Bauteile und Einrichtungen, der bestimmungsgemäße Zusammenbau und die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen geprüft werden.
Angaben des Herstellers zu Prüfungen des Lastaufnahme- und Anschlagmittels
- a.
vor der ersten Inbetriebnahme,
- b.
nach einer Reparatur oder einem erneuten Zusammenbau,
- c.
während der Lebensdauer
sind zu beachten.
Bei der Sichtprüfung geht es grundsätzlich um die Feststellung folgender Mängel:
fehlende, beschädigte oder nicht lesbare Kennzeichnung
Brüche, Verformungen oder Anrisse
Beschädigungen, starker Verschleiß
Korrosionsschäden
Fehlen von Bauteilen/Komponenten
Funktionsstörungen an Sicherheitseinrichtungen
Es sollte besonders auf Folgendes geachtet werden:
- 1.
An Anschlag-Stahldrahtseilen
Knicke und Kinken (Klanken)
Bruch einer Litze
Lockerung der äußeren Lage in der freien Länge
Quetschungen in der freien Länge
Quetschungen im Auflagebereich der Öse mit mehr als 4 Drahtbrüchen bei Litzenseilen oder mehr als 10 Drahtbrüchen bei Kabelschlagseilen
Korrosion
Beschädigungen oder starker Verschleiß der Seil- oder Seilendverbindung
Drahtbrüche in großer Zahl
Drahtbrüche in großer Zahl, die ein Ablegen des Seils erforderlich machen, liegen vor, wenn nachstehend genannte Anzahl von Drahtbrüchen festgestellt wird
Tabelle 1
Ablegedrahtbruchzahlen Litzenseile
(gemäß DIN EN 13414-2)
Anzahl sichtbarer Drahtbrüche auf einer Länge von | |||
---|---|---|---|
Seilart | 6d | 30d | |
Litzenseil | 3 benachbarte Drähte einer Litze | 6 | 14 |
Tabelle 2
Ablegedrahtbruchzahlen Kabelschlagseile
(gemäß DIN 3088 - zurückgezogen)
Anzahl sichtbarer Drahtbrüche auf einer Länge von | |||
---|---|---|---|
Seilart | 3d | 6d | 30d |
Kabelschlagseil | 10 | 15 | 40 |
Abweichende Angaben des Herstellers zur Anzahl der Drahtbrüche bei Kabelschlagseilen sind zu beachten.
Die angegebenen Zahlen gelten als äußerste Grenzwerte. Ein Ablegen der Seile bei niedrigeren Drahtbruchzahlen dient der Sicherheit.
- 2.
An Natur- und Chemiefaserseilen
Bruch einer Litze
Garnbrüche, Abrieb an der Oberfläche, Schnitte, andere mechanische Schädigungen, Auflockerungen gemäß den Angaben des Herstellers
Schäden infolge von Wärme, z. B. durch innere oder äußere Reibung, Wärmestrahlung
Schäden infolge feuchter Lagerung oder Einwirkung aggressiver Stoffe
Lockerung der Spleiße
Herausfallen von Fasermehl beim Aufdrehen des Naturfaserseils
beschädigte, gerissene oder verformte Beschlagteile
- 3.
An flachgewebten Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern
Garnbrüche, Abrieb an der Oberfläche und andere mechanische Schädigungen gemäß den Angaben des Herstellers
Quer- oder Längsschnitte, Schnitte oder Scheuerstellen an den Webkanten, Schnitte durch Nähstiche oder Schlaufen
Schäden infolge der Einwirkung aggressiver Stoffe
Schäden infolge von Wärme, z. B. durch innere oder äußere Reibung, Wärmestrahlung
Beschädigung der tragenden Nähte
Beschädigung der Ummantelung oder ihrer Vernähung bei Rundschlingen
- 4.
An Anschlagketten
Verformung oder Bruch eines Kettenglieds
mechanische Schäden (z. B. Anrisse, Kerben) oder die Tragfähigkeit beeinträchtigende Korrosionsnarben
Schäden durch Temperatureinflüsse (z. B. Verfärbungen)
Abnahme der gemittelten Glieddicke dman irgendeiner Stelle um mehr als 10 % der Nenndicke dn
Die gemittelte Glieddicke dmergibt sich als Mittelwert aus zwei rechtwinkelig zueinander durchgeführten Messungen der Durchmesser d1und d2:
Siehe auch nachstehende Abbildung 7.
Längungen des äußeren Nennmaßes laum mehr als 3%.
Das äußere Nennmaß ist die der Kette zugeordnete äußere Länge des Kettenglieds (la= 5 dn).
- 5.
An Lasthaken
Mängel, Risse und Korrosion - zur Inspektion des Hakenschafts muss bei Bedarf die Hakenaufhängung demontiert werden
bleibende Verformung des Hakenkörpers, z. B. Aufweitung des Hakenmauls um mehr als 10 % oder Verdrehung
Verschleiß des Hakenkörpers, z. B. darf die Verschleißtiefe an der tiefsten Stelle des Hakengrundes nicht größer als 5 % des Nennmaßes der Steghöhe sein
scharfe Riefen und Kanten oder andere Oberflächenfehler an Verschleißflächen; sie müssen fließend in angrenzende Flächen übergehen
Mängel an der Verdrehsicherung der Mutter
Fehlfunktion, Verschleiß der Hakenmaulsicherung
Vor der Sicht- und Funktionsprüfung kann unter Umständen eine vorherige Reinigung der Lastaufnahme- und Anschlagmittel erforderlich werden. Das gilt besonders für Lastaufnahme- und Anschlagmittel, die verschmutzt oder aus ihrer vorherigen Verwendung mit Stoffen, z. B. Farben oder Salzen, behaftet sind.
Der Umfang der außerordentlichen Prüfung nach Abschnitt 8.3 richtet sich nach Art und Umfang des Schadensfalls, des Vorkommnisses oder der Instandsetzung.
Abb. 7
Verschleiß im Anlagebereich (Quelle: DIN EN 818-6:2008-12)