DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

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Abschnitt 7.5 - 7.5 Lagern von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln

Lastaufnahme- und Anschlagmittel müssen so abgestellt und aufbewahrt werden, dass sie nicht umkippen, herabfallen oder abgleiten können.

Das wird zum Beispiel bei C-Haken erreicht, indem sie in besonderen Halteeinrichtungen abgestellt werden.

Es ist zum Beispiel zweckmäßig, Anschlagketten und Anschlagseile in Gestellen hängend aufzubewahren.

Lastaufnahme- und Anschlagmittel müssen vor Witterungseinflüssen und aggressiven Stoffen geschützt gelagert werden, wenn dadurch die Sicherheit beeinträchtigt werden kann.

Aggressive Stoffe sind zum Beispiel Chlor, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Streusalz. Witterungseinflüsse sind zum Beispiel UV-Strahlung, Temperatur oder Feuchtigkeit.