DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.2 - 5.2 Auswahl geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel

Bei der Verwendung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln sind die Vorgaben der Planung des Arbeitsablaufs zu berücksichtigen. Die Vorgaben ergeben sich zum Beispiel aus der Beschaffenheit der Lastaufnahme- und Anschlagmittel und der Last.

Bei der Auswahl der Lastaufnahme- und Anschlagmittel müssen zum Beispiel folgende Punkte beachtet werden:

  • Es dürfen nur Lastaufnahme- und Anschlagmittel verwendet werden, die die erforderliche Kennzeichnung aufweisen (z. B. Typenschild bei Lastaufnahmemitteln, Metallanhänger bei Anschlagketten, Etikett bei textilen Anschlagmitteln).

  • Die Tragfähigkeit darf nicht überschritten werden - siehe Kapitel 4.

  • Das Lastaufnahme- oder Anschlagmittel muss für die Beschaffenheit der Last und die Umgebungsbedingungen geeignet sein. Dazu gehören die Oberflächenbeschaffenheit, Geometrie und Abmessung der Last, die Temperatur und scharfe Kanten. Die Last, die Lastaufnahme- und Anschlagmittel dürfen nicht verrutschen können oder beschädigt werden.