DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Ermittlung des Gewichts und der Schwerpunktlage der Last

Um eine Last sicher anschlagen zu können, ist es erforderlich, das Gewicht und die Lage des Schwerpunkts zu kennen. Grundsätzlich ist zu prüfen, ob Gewicht und Schwerpunkt auf der Last oder in Dokumenten angegeben sind. Ist das Gewicht unbekannt, muss es durch Wiegen oder Berechnen ermittelt werden. Ist die Schwerpunktlage unbekannt, muss sie vor dem Transportvorgang ermittelt werden. Die Ermittlung ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung gemäß Kapitel 3.1.