
Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (DGUV Information 207-028)
Abschnitt 13.3 – 13.3 Montage/Verpackung
1.
Beschreibung des Gewerks
Montage- und Verpackungsarbeiten gehören zu den ältesten Arbeitsfeldern einer WfbM. Ging es in der Vergangenheit zumeist um kleine Produktvolumina und eher einfach gestaltete Zähl- und Verpackungsarbeiten oder die Montage einfacher Produkte, sind in heutiger Zeit solche Aufträge kaum noch zu aquirieren. Inzwischen sind im Montage- und Verpackungsbereich vor allem großvolumige und mehrschrittige Aufträge die Regel, die sowohl händisch, als auch mit Hilfe der unterschiedlichsten Maschinen abgearbeitet werden.
2.
Beschreibung der Arbeitsbereiche
Für alle Bereiche in der Metall-, Elektro- u. Industriemontage sowie Konfektionierung und Verpackung sind oft große Stückzahlen eine Bedingung, um Aufträge zu erhalten und wirtschaftlich abzuarbeiten. Das bedeutet, dass Volumen und Raumbedarf stark variieren können. Sinnvoll sind also große, helle Räume mit variablen Flächen, die sich anpassen lassen. In diesem Zusammenhang sind auch deutlich größere Lagerflächen im Zentrallager und Flächen zur Zwischenlagerung an den einzelnen Arbeitsplätzen sowie Verkehrswegeflächen (Begegnungsverkehr) vorzusehen.
Zu berücksichtigen ist, dass bei Aufträgen für Zulieferer, z. B. für die Automobilindustrie, technische Unterstützung, Maschinen oder Hilfsmittel, wie Verpackungsmaschinen oder Geräte zur End- und Qualitätskontrolle erforderlich werden, die bei der Flächenplanung zwingend berücksichtigt werden müssen.
Typischer Auftragsablauf:
Ware verteilen an den Arbeitsplätzen
An Arbeitsplätzen Ware bearbeiten (häufig sind dabei pro Arbeitsplatz jeweils 2 Palettenstellplätze, zusätzliche Arbeitstische oder Gitterboxen nötig für Rohware und bearbeitete Ware)
Zwischenlagerung der Ware bis Abholung/volle Palette/ Verpackungseinheit
Verpackungseinheiten bilden: Blistern, Eintüten, Umverpackung in Karton, etc.
Abholung der Ware aus dem Lager in vom Kunden vorgegebenen Losgrößen (wenige Paletten bis komplette Sattelzugladungen)
3.
Flächenbedarf und weitere Aspekte der Arbeitsbereiche
Exemplarische Angaben von Kenngrößen für die "Grobplanung" des Arbeitsbereichs Montage/Verpackung.
Die Flächenangaben sind Durchschnittswerte bei der Verwendung üblicher Arbeitsmittel.
Tabelle 13.3.1
Flächenbedarf für eine durchschnittliche Montage/Verpackungsgruppe mit 18 Arbeitsplätzen (Stand 2017)
Raumbedarf Arbeitsplatz | 8 m 2 je Arbeitsplatz × 18 Arbeitsplätze * | 144 m 2 |
Stellfläche Material | 10 Gitterboxen/Paletten | 10 m2 |
Stellfläche Geräte | 10 m2 für kleine Maschinen | 10 m2 |
Arbeitsplatz Meister/ FAB | 8 m2 | |
Verkehrswege | Mindestbreite 2,1 m (Handhubwagen) | 37 m2 |
Durchgänge | Gänge zu Arbeitsplätzen | 30 m2 |
Platz für Training/ Schulung | 2-3 Mitarbeitende und Betreuung | 30 m2 |
ggf. zusätzliche Sicherheitsabstände | ||
Summe | 269 m2 | |
Platzbedarf je Arbeitsplatz | 15 m2 |

Abb. 13.3.1
Handmontagearbeitsplatz
Handmontage
Arbeitstische und Stühle
Zwischenlager/Pufferfläche an den jeweiligen Arbeitsplätzen für Rohware und bearbeitete Ware
Verkehrswege (verwendete Flurförderzeuge üblicherweise max. "Ameise")
Industriemontage
Aufstellflächen für Montagemaschinen und -hilfsmittel (Tischmaschinen, Vorrichtungen, Rollenbahnen etc.)
Aufstellflächen für Zähl- und Verpackungsmaschinen mit Pufferflächen im Eingabe- und Ausgabebereich
Zwischenlager/Pufferfläche an den Arbeitsplätzen für Rohware und bearbeitete Ware
Verkehrswege (verwendete Flurförderzeuge üblicherweise max. "Ameise")

Abb. 13.3.2
Industriemontage mit Maschinen und Rollenbahn
Allgemein ist zusätzlicher Platzbedarf zu berücksichtigen für:
stolperfreie Verlegung der Leitungen zur Energieversorgung (Strom, Druckluft),
Beleuchtung (allgemein und arbeitsplatzbezogen)
Lärm und Schallschutz (Maschinenlärm, Körper- und Reflexionsschallausbreitung,
"Meisterbude" bzw. Arbeitsplatz Betreuungspersonal
Einzelarbeitsplatz für besondere Betreuungsmaßnahmen
Mindestfläche für einfache Montagetätigkeiten
Arbeitstischfläche zwischen 0,6 m2 (Maße 1,00 m × 0,60 m) und 1,8 m2 (Maße 2,00 m × 0,90 m)
Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5 m2
Platz für Palettenstellplätze 2 × 0,96 m2 = 1,92 m2
Für einen Arbeitsplatz (AP) mindestens erforderliche Flächen (zusammengefasst mit Funktionsflächen):
6,00 m2 bei Paletten längs
8,00 m2 bei Paletten quer
Der Platzbedarf steigt beim Einsatz von Maschinen
Verkehrswege zu den einzelnen Arbeitsplätzen
Verkehrswege zum Erreichen des persönlich zugewiesenen Arbeitsplatzes müssen mindestens für den Transport mit Handhubwagen geeignet sein. Der Handhubwagen nimmt die Palette längs auf, d. h. Mindestbreite Transportmittel 0,80 m + Randzuschlag min 0,10 m je Seite = 1,00 m Mindestbreite
(Hinweis: nach ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen" beträgt die mindestens erforderliche Breite eines Verkehrsweges 0,90 m)
Betrachtung bei Arbeitsplatz ohne Paletten-/Abstellfläche

Betrachtung bei Arbeitsplatz mit Paletten-/Abstellfläche

Abb. 13.3.3
Flächenbetrachtung bei Arbeitstischen ohne Stellplatz (oben) und mit Stellplatz für Paletten (unten)
Verkehrswege zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen
Bewegungseinschränkungen und Gangbilder der Beschäftigten sind in der Planung der Verkehrswege von vorneherein vorzusehen.
Mindestbreite (nach ASR V3a.2) für Verkehrswege innerhalb des Arbeitsbereiches daher:
Mindestbreite Transportmittel + Mindestbreite Rollstuhl + 2 mal Randzuschlag + Begegnungszuschlag = 0,80 m + 0,80 m + 2 x 0,10 m (Handtransportmittel) + 0,20 m (Handtransportmittel) = 2,00 m
Lärm- und Schallschutz
Im Arbeitsbereich Montage/Verpackung arbeiten überwiegend leistungsschwächere Menschen. Geräusche können schon bei relativ niedrigen Schalldruckpegeln als lästig und störend empfunden werden. Als Folge können Stressreaktionen auftreten, die sich negativ auf das Konzentrationsvermögen und die Leistung der Beschäftigten auswirken. Daraus resultierende Fehlreaktionen können zu einer erhöhten Unfallgefahr führen. Ein optimaler baulicher Schallschutz ist in diesem Bereich besonders wichtig und von vorneherein vorzusehen. Es sind geringe Nachhallzeiten anzustreben (< 0,5 s). Akustikdecken sind von vorneherein vorzusehen. Gemäß TRLV Lärm Teil 3 "Lärmschutzmaßnahmen" ist ein mittlerer Schallabsorptionsgrad von mindestens 0,3 anzustreben. Die Auswahl geeigneter leiser Maschinen und lärmarmer Arbeitsverfahren hat zusätzlich durch den Betreiber zu erfolgen.
Details zu diesem Thema werden in Kapitel 9 "Schall- und Schwingungsschutz" behandelt.
Rechtsquellen, Normen, Literaturhinweise
Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1151 "Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel - Ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem -
Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung TRLV Lärm Teil 3 "Lärmschutzmaßnahmen"
Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden.
Annahme: Arbeitstisch 1,6 m × 0,9 m, 2 Paletten längs am Arbeitsplatz, 1,5 m Tiefe der freien Bewegungsfläche