
Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (DGUV Information 207-028)
Abschnitt 12.1 – 12.1 Brandschutz
Die wichtigsten Anforderungen im baulichen Brandschutz basieren auf der Musterbauordnung (MBO) bzw. den daraus abgeleiteten Landesbauordnungen (LBO). Weitergehende Anforderungen aus dem Sonderbaurecht sind in zusätzlichen Verordnungen und Bestimmungen festgelegt. In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" und in der DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" sind weitere Sicherheitsanforderungen zum Brandschutz dokumentiert und müssen berücksichtigt werden.
Der bauliche Brandschutz betrifft die Festlegung der Rettungswege, Art und Anzahl von erforderlichen Treppenhäusern sowie die Größe der Brandabschnitte in Abhängigkeit von den vorhandenen Brandlasten. Weiterhin betrifft der bauliche Brandschutz auch konstruktive Lösungen am Gebäude (wie z. B. Verkleidungen, Steigleitungen, Beschichtungen) und dessen Bauteilen (wie z. B. Brandschutztüren und -fenster).

Abb. 12.1
Organisationsplan für den betrieblichen Brandschutz
Der technische Brandschutz befasst sich mit allen im Brandfall selbsttätig wirkenden Einrichtungen wie Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Rauch- und Brandmeldeanlagen.
Ergänzt werden baulicher und technischer Brandschutz mit Maßnahmen die dem organisatorischen Brandschutz zugeordnet werden. Dies sind z. B. Auswahl, Qualifizierung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern, Erstellung von Brandschutzordnungen, Brandschutzplänen und Flucht-, Rettungs- und Evakuierungsplänen.