DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung vo...

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Abschnitt 11.2, 11.2 Lagergeräte
Abschnitt 11.2
Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (DGUV Information 207-028)
Titel: Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (DGUV Information 207-028)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 207-028
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 11.2 – 11.2 Lagergeräte

Lagergeräte dienen

  • der Zusammenfassung von Gütern zu Ladeeinheiten

  • der besseren Lagerraumausnutzung

  • der Verbesserung der Transportleistung

  • der Reduzierung von Umschlagvorgängen.

Verwendet werden hierzu z. B.

  • modulare Stapelkästen aus Metall oder Kunststoff

  • Paletten in genormter Ausführung wie "Europalette", Gitterboxpalette mit den verschiedensten Zusatzausstattungen wie Aufsetzrahmen, Stapelgestellen, Deckel, herausnehmbaren Seitenteilen

  • Paletten in individueller nicht genormter Ausführung

  • Container in genormten und nicht genormten Ausführungen.

Lagergeräte unterliegen wegen der vielseitigen Verwendungen und hohen Beanspruchungen zahlreichen Güte-, Qualitäts- und Prüfanforderungen.

Die Art der Lagergeräte hat bedeutenden Einfluss auf die Lagermittel.