DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

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Abschnitt 10.6 - 10.6 Reinigungs-/Putzmittelraum

Weiterhin sind eine ausreichende Anzahl von Reinigungsund Putzmittelräume mit Ausgussbecken in ausreichender Größe vorzusehen.

In diesen Reinigungsräumen müssen Reinigungsmaschinen für die Bodenreinigung, handgeführte Reinigungswagen, Wagen für Wäschetransport und Wischmöppe, Regale für die Lagerung von Reinigungsutensilien und ggf. eine Waschmaschine und Trockner untergebracht werden können.

Fußböden und Wände müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein, Fußböden müssen nach TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege", Abschnitt 5.1 "Rutschfestigkeit" dieser Schrift auch im feuchten Zustand rutschhemmend sein.

Rechtsquellen, Normen, Literaturhinweise:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.5/1.2 "Fußböden"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuchtung"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A 3.5 "Raumtemperatur"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume

  • DGUV Information 207-022 "Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege"

  • DIN 18040-1:2010-10 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude"

Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden.