DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung vo...

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Abschnitt 10, 10 Sozialräume
Abschnitt 10
Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (DGUV Information 207-028)
Titel: Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (DGUV Information 207-028)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 207-028
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 10 – 10 Sozialräume

Unter Sozialräumen versteht man Pausen-, Umkleide-, und Sanitärräume.

Wegen der besonderen Anforderungen an Werkstätten für behinderte Menschen sollten daher die hier beschriebenen Anforderungen als Mindeststandards betrachtet werden.