
Abschnitt 10
Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (DGUV Information 207-028)
Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (DGUV Information 207-028)
Abschnitt 10 – 10 Sozialräume
Unter Sozialräumen versteht man Pausen-, Umkleide-, und Sanitärräume.
Wegen der besonderen Anforderungen an Werkstätten für behinderte Menschen sollten daher die hier beschriebenen Anforderungen als Mindeststandards betrachtet werden.