DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

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Abschnitt 9.2 - 9.2 Schwingungsschutz

Schwingungen entstehen beim Betrieb von Maschinen, der Bewegung von Transportmitteln, der Handhabung von Werkzeugen und vielen anderen Arbeitstätigkeiten. Schwingungen können über die Bedienelemente der Maschine oder die Griffe der Werkzeuge in die Hände und Arme oder über den Fußboden oder Sitz übertragen werden. Schwingungen haben auf Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration oder Feinmotorik erfordern, negative Auswirkungen. Sie sind lästig, leistungsmindernd oder machen Tätigkeiten sogar völlig unmöglich. Über eine lange Einwirkzeit können Schwingungen gesundheitliche Schäden wie Durchblutungsstörungen, Nervenerkrankungen, Verschleißerkrankungen vor allem an Ellenbogen-, Hand-, Schulter- und Kniegelenken hervorrufen.

Um die Schwingungsbelastung an den Arbeitsplätzen zu reduzieren, muss die Entstehung, die Übertragung und die Einwirkung von Schwingungen vermieden werden.

Primärer Schwingungsschutz: Beseitigung bzw. Verringerung der Schwingungsursache, z. B. Einsatz anderer Maschinen und Arbeitsmittel, Auswuchten von sich drehenden Massen, besonders ebene Verkehrswege beim Einsatz von Flurförderzeugen.

Sekundärer Schwingungsschutz: Verminderung der Schwingungsübertragung, z. B. durch Vermeidung von Resonanzen (Eigenfrequenz f0 ist im Vergleich zur Erregerfrequenz ferr sehr klein (ferr = 3 x f0)), durch Schwingungsisolierung bei der Aufstellung von Maschinen auf elastischen Elementen mit geringer Federsteifigkeit oder der Verwendung eigener Fundamente.

Bei der Planung von Betriebsstätten, vor allem bei der Aufstellung von Maschinen, kommt zur Reduzierung der Schwingungsübertragung überwiegend die Schwingungsisolierung zur Anwendung.

Eine schwingungsisolierte Aufstellung empfiehlt sich nicht nur bei Maschinen, sondern auch bei Anlagen, von denen Schwingungen ausgehen (Lüfter, Aufzuganlagen, Kompressoren). Häufig steht hier aber nicht der Schutz vor Schwingungen im Vordergrund, sondern die Vermeidung von Körperschallübertragung.

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Abb. 9.6
Schwingungsisolierte Aufstellung einer Maschine

Rechtsquellen, Normen, Literaturhinweise:

  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV)

  • Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung TRLV Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen

  • Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung TRLV Vibration Teil 3: Vibrationsschutzmaßnahmen

  • DGUV Information 209-023 "Lärm am Arbeitsplatz"

  • Lärmschutz-Arbeitsblatt LSA 01-234 - Raumakustik in industriellen Arbeitsräumen

  • Lärmschutz-Arbeitsblatt IFA-LSA 01-243 - Geräuschminderung durch Kapselung Bezugsquellenverzeichnis für lärmgeminderte Werkzeuge und Materialien: IFA-LSI 01-200

  • DIN 4109-1:2018-01 "Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen

  • DIN 18041:2016-03 "Hörsamkeit in Räumen - Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung"

  • DIN EN 12354-6:2004-04 "Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 6: Schallabsorption in Räumen; Deutsche Fassung EN 12354-6:2003"

  • DIN EN ISO 11690-1:1997-02 "Akustik - Richtlinien für die Gestaltung lärmarmer maschinenbestückter Arbeitsstätten - Teil 1: Allgemeine Grundlagen (ISO 11690-1:1996); Deutsche Fassung EN ISO 11690-1:1996"

  • DIN EN ISO 11690-2:1997-02 "Akustik - Richtlinien für die Gestaltung lärmarmer maschinenbestückter Arbeitsstätten - Teil 2: Lärmminderungsmaßnahmen (ISO 11690-2:1996); Deutsche Fassung EN ISO 11690-2:1996"

  • VDI 3760:1996-02 Berechnung und Messung der Schallausbreitung in Arbeitsräumen

  • VDI 4100:2012-10 Schallschutz im Hochbau - Wohnungen - Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz

Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden.