DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

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Abschnitt 7.4 - 7.4 Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme

In Werkstätten ist eine Sicherheitsbeleuchtung der Fluchtwege erforderlich, damit bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung das schnelle und gefahrlose Verlassen der Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und Beschäftigten ermöglicht wird.

Die Beleuchtungsstärke der Fluchtwege muss auf der Mittellinie des Fluchtweges in 20 cm Höhe über dem Fußboden oder den Treppenstufen mindesten 1 lx betragen; bei besonderen Gefährdung ist eine Beleuchtungsstärke von mindestens 15 lx erforderlich.

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Abb. 7.3
Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme

Optische Sicherheitsleitsysteme sind durchgehende Leitsysteme, die mit Hilfe optischer Kennzeichnungen und Richtungsangaben in Bodennähe oder auf dem Boden einen sicheren Fluchtweg vorgeben. Optische Sicherheitssysteme können langnachleuchtend oder elektrisch betrieben bzw. in Kombination beider Systeme ausgeführt sein.

Da Werkstätten i.d.R. nur tagsüber belegt sind, reichen hier lang nachleuchtende Sicherheitsleitsysteme üblicherweise aus.

Rechtsquellen, Normen, Literaturhinweise:

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 - Beleuchtung

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4/7 - Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a.2 - Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

  • DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung am Arbeitsplatz"

  • DGUV Information 215-442 "Beleuchtung im Büro; Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen"

  • DGUV Grundsatz 315-201 "Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten"

  • LASI LV 41 "Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten"

  • DIN 5034-1:2011-07 "Tageslicht in Innenräumen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen"

  • DIN 5034-2:1985-02 "Tageslicht in Innenräumen; Grundlagen"

  • DIN 5034-3:2007-02 "Tageslicht in Innenräumen - Teil 3: Berechnung"

  • DIN 5034-6:2007-02 "Tageslicht in Innenräumen - Teil 6: Vereinfachte Bestimmung zweckmäßiger Abmessungen von Oberlichtöffnungen in Dachflächen"

  • DIN 5035-3:2006-07 "Beleuchtung mit künstlichem Licht - Teil 3: Beleuchtung im Gesundheitswesen"

  • DIN 5035-8:2007-07 "Beleuchtung mit künstlichem Licht - Teil 8: Arbeitsplatzleuchten - Anforderungen, Empfehlungen und Prüfung"

  • DIN EN 12464-1:2011-08 "Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen; Deutsche Fassung EN 12464-1:2011"

  • DIN EN 12464-2:2014-05 "Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 2: Arbeitsplätze im Freien; Deutsche Fassung EN 12464-2:2014"

Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden.