DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung vo...

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Abschnitt 7.3, 7.3 Wartung
Abschnitt 7.3
Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (DGUV Information 207-028)
Titel: Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (DGUV Information 207-028)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 207-028
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 7.3 – 7.3 Wartung

Bereits bei der Planung der Beleuchtung muss eine höhere Beleuchtungsstärke gewählt werden, da die Beleuchtungsstärke der Leuchtmittel während der Nutzung abnimmt.

Im Betrieb muss eine regelmäßige Wartung der Beleuchtungsanlage anhand eines Wartungsplans erfolgen, in dem die Intervalle für die Reinigung der Leuchten sowie das Wechseln der Leuchtmittel festgelegt ist.

Die Beleuchtungsanlage soll so geplant und ausgeführt werden, dass die Beleuchtungskörper für Wartungsarbeiten gut zugänglich sind.