DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

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Abschnitt 6.5 - 6.5 Glasreinigung

Bei der Planung von Glasfassaden, Fenstern, Horizontalverglasungen und Dachkuppeln ist zu berücksichtigen, dass eine sicherheitsgerechte Instandhaltung und Reinigung ermöglicht wird. Es wird empfohlen, schon in der Planungsphase die Möglichkeiten für eine Reinigung von innen zu beachten. Alternativ sind Fassadenbefahranlagen vorzusehen. Fassadenbefahranlagen sind Einrichtungen, die zum Gebäude gehören und am Gebäude verbleiben, im Gegensatz zu Arbeitskörben oder Arbeitsbühnen.

Für eine sichere Glasreinigung sollten folgende baulichen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ab einer Absturzhöhe von 5 m sind bei der Fensterreinigung von innen Absturzsicherungen erforderlich.

  • Die max. Arbeitshöhe auf Anlegeleitern beträgt 5 m.

  • Fensterbänke dürfen nur benutzt werden, wenn sie ausreichend tragfähig sind.

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Abb. 6.4
Glasreinigung Absturzsicherung

  • Absturzsicherungen (Seitenschutz) können aus Geländer oder Fenstergeländer bestehen.

  • Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz dürfen nur an tragfähigen Bauteilen befestigt werden.

  • Solche Bauteile sind z. B. dann geeignet, wenn sich das befestigte Auffangsystem nicht von dem Bauteil lösen kann und die Tragfähigkeit für eine Person nach den technischen Baubestimmungen für eine Kraft von 6 kN eingeleitet in die Konstruktion durch den Auffangvorgang, einschließlich den für die Rettung anzusetzenden Lasten nachgewiesen ist. Für jede weitere Person ist die Kraft um 1 kN bzw. sind die Lasten entsprechend zu erhöhen.

  • Reinigungsbalkone müssen eine Mindestbreite von 0,50 m haben. Das Lichtraumprofil sollte 0,50 m Breite × 2,00 m Höhe betragen.

  • Bei der Verwendung von Leitern auf Reinigungsbalkonen muss konstruktiv sichergestellt sein, dass die Leitern weder kippen können noch die Benutzenden herunterfallen können. Zudem müssen dauerhaft installierte Einrichtungen mit beweglichen Befestigungspunkten zum Anschlagen von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz vorhanden sein.

  • Beim Einsatz von Arbeitskörben oder Arbeitsbühnen sind geeignete, tragfähige Aufstellflächen vorzusehen.

Rechtsquellen, Normen, Literaturhinweise:

  • Musterbauordnung (MBO) § 37 Abs. 2

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 "Türen und Tore"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"

  • DGUV Information 208-014 "Glastüren, Glaswände"

  • DGUV Information 202-087 "Mehr Sicherheit bei Glasbruch".

  • DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro, Hilfen für die Auswahl von geeigneten Blend- und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen"

  • DIN 4102-13:1990-05 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Brandschutzverglasungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen"

  • DIN EN 12150-1:2019-08 "Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas - Teil 1: Definition und Beschreibung; Deutsche Fassung EN 12150-1:2015"

  • DIN EN 12600:2003-04 "Glas im Bauwesen - Pendelschlagversuch - Verfahren für die Stoßprüfung und Klassifizierung von Flachglas; Deutsche Fassung von EN 12600:2002"

  • DIN 18008-1:2010-12 "Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen"

  • DIN 18008-2:2010-12 "Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen"

  • DIN 18008-3:2013-07 "Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen"

  • DIN 18008-4:2013-07 "Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen"

  • DIN 18008-5:2013-07 "Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen"

  • DIN 18008-6:2018-02 "Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 6: Zusatzanforderungen an zu Instandhaltungsmaßnahmen betretbare Verglasungen und an dursturzsichere Verglasungen"

  • DIN 18095-1:1988-10 "Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen"

Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden.