DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Belastbarkeit

Die Böden in Werkstätten müssen die zu erwartenden Belastungen aufnehmen können. In den Bereichen Produktion, Lager, Montage und Verpackung sind dies z. B. Belastungen durch Einbauten wie Regale oder Betriebsmittel wie Maschinen sowie die Belastungen durch Fahrzeugverkehr. Dies gilt auch für punktförmige Belastungen durch den Einsatz von Mitgängerflurförderzeugen.

Besonders bei Nutzungsänderungen und angemieteten Räumlichkeiten ist die erforderliche Belastbarkeit der Fußböden in der Planungsphase zu betrachten und muss durch eine geeignete Gebäudestatik gewährleistet werden.

Rechtsquellen, Normen, Literaturhinweise

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5/1.2 "Fußböden"

  • DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr"

  • DGUV Information 207-006 "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche"

  • DGUV Information 208-041 "Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen"

  • IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung; Geprüfte Bodenbeläge - Positivliste in IFA-Handbuch Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden.