DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Treppen und Treppenräume

Aufgrund der oftmals stark eingeschränkten Beweglichkeit von Menschen mit Behinderung müssen bei der Planung von Treppen und Treppenräumen in WfbM in besonderer Weise die Belange des barrierefreien Bauens ausreichende Berücksichtigung finden. Neben einer guten Begehbarkeit sind auch besondere Anforderungen hinsichtlich des Brand- und Katastrophenschutzes zu stellen.

4.4.1
Gestaltung, Steigung, Stufenabmessung

Auftritte müssen zwischen 32 bis minimal 26 cm breit und Steigungen von 14 bis maximal 19 cm hoch sein. Die Schrittmaßformel "Auftritt + 2 x Steigung = 59 bis 65 cm" soll eingehalten werden.

Tabelle 4.2
Auftritte und Steigungen unterschiedlicher Treppen

Anwendungsbereich/BautenAuftritt a (cm)Steigung s (cm)
Freitreppen, Kindergärten und -krippen32 bis 3014 bis 16
Versammlungsstätten, Verwaltungsgebäude, Schulen, Horte31 bis 2915 bis 17
Gewerbliche und sonstige Bauten30 bis 2616 bis 19
Steiltreppen und Treppen als ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen30 bis 21 *14 bis 21
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Abb. 4.12
Gestaltung von Treppen und Stufenabmessungen

Ausgleichsstufen sind nicht zulässig.

Innerhalb eines Gebäudes sollen mindestens alle öffentlich zugänglichen Treppen gleiche Auftritte und Steigungen aufweisen.

Es sollen nur Treppen mit geraden Läufen gebaut werden; es ist zu beachten, dass gewendelte Treppen im Verlauf des ersten Fluchtweges nicht zulässig sind.

Die Abstände des Treppenlaufs zu Wänden und Absturzsicherungen dürfen maximal 5 cm betragen.

Der Abstand zu Türen muss mindestens 1,0 m betragen.

Bei Türen, die in Richtung Treppe aufschlagen muss der Treppenabsatz mindestens Türbreite plus 1,0 m tief sein (barrierefreies Bauen).

Es müssen den Gegebenheiten angepasste trittsichere Stufen und Bodenbeläge mit ausreichender Rutschhemmung ausgewählt werden. Dies gilt auch für Feuchtbereiche. Durch die Reinigung darf die Rutschhemmung nicht beeinträchtigt werden (siehe Kapitel 5 "Fußböden").

Durch farbliche Abstufungen und Gestaltung muss der Verlauf der Treppe gut erkannt werden können.

Die Auftrittsvorderkanten sollten besonders rutschhemmend gestaltet sein. Dies ist zum Beispiel möglich durch Einfräsungen mit Gummiprofilen, Streifen mit Korundbeschichtung.

Es sind die im Treppenbereich vorgegebenen Nennbeleuchtungsstärken einzuhalten (siehe Kapitel 7 "Beleuchtung").

4.4.2
Anforderungen an Treppen in Flucht- und Rettungswegen

Als Flucht- und Rettungswege gelten grundsätzlich nur Treppen mit geraden Läufen.

Wegen der Durchsicht auf den Boden und der häufig ungenügenden Rutschfestigkeit bei Nässe sollte bei außenliegenden Treppen auf Metallgitterroste verzichtet werden. Ist die Verwendung von Metallgitterrosten unvermeidbar, sind ggf. zusätzliche rutschhemmende Maßnahmen erforderlich.

4.4.3
Absturzsicherungen

An Treppen sind Absturzsicherungen und Umwehrungen mit mindestens 1,0 m Höhe und ab einer Absturzhöhe von 12 m mit einer Mindesthöhe von 1,1 m anzubringen. Geländer müssen mindestens mit einer Fuß- und Knieleiste ausgestattet sein und an der Mindesthöhe einer Aufnahme einer Horizontalkraft von 500 N/m (Wartungstreppen 300 N/m) standhalten.

4.4.4
Handläufe

Handläufe müssen an Treppen mit mehr als vier Stufen angebracht werden. Landesbauordnungen können dies schon bei geringerer Stufenzahl fordern.

Bei einer Stufenbreite ab 1,50 m sind Handläufe an beiden Seiten erforderlich.

4.4.5
Notwendige Treppen und Treppenräume

Notwendige Treppen dürfen nicht gewendelt sein. Jede notwendige Treppe muss zur Sicherstellung der Rettungswege aus den Geschossen ins Freie in einem eigenen, durchgehenden Treppenraum liegen (notwendiger Treppenraum).

Notwendige Treppenräume müssen einen unmittelbaren Ausgang ins Freie haben, der Ausgang ins Freie kann auch über einen feuerhemmend abgetrennten Flur ohne Öffnungen führen.

Bei Stufen, deren Auftritt a < 24 cm ist, muss die Unterschneidung, u, mindestens so groß sein, dass insgesamt eine Auftrittstiefe u + a = 24 cm erreicht wird.