
Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (DGUV Information 207-028)
Abschnitt 4.4 – 4.4 Treppen und Treppenräume
Aufgrund der oftmals stark eingeschränkten Beweglichkeit von Menschen mit Behinderung müssen bei der Planung von Treppen und Treppenräumen in WfbM in besonderer Weise die Belange des barrierefreien Bauens ausreichende Berücksichtigung finden. Neben einer guten Begehbarkeit sind auch besondere Anforderungen hinsichtlich des Brand- und Katastrophenschutzes zu stellen.
4.4.1
Gestaltung, Steigung, Stufenabmessung
Auftritte müssen zwischen 32 bis minimal 26 cm breit und Steigungen von 14 bis maximal 19 cm hoch sein. Die Schrittmaßformel "Auftritt + 2 x Steigung = 59 bis 65 cm" soll eingehalten werden.
Tabelle 4.2
Auftritte und Steigungen unterschiedlicher Treppen
Anwendungsbereich/Bauten | Auftritt a (cm) | Steigung s (cm) |
Freitreppen, Kindergärten und -krippen | 32 bis 30 | 14 bis 16 |
Versammlungsstätten, Verwaltungsgebäude, Schulen, Horte | 31 bis 29 | 15 bis 17 |
Gewerbliche und sonstige Bauten | 30 bis 26 | 16 bis 19 |
Steiltreppen und Treppen als ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen | 30 bis 21 * | 14 bis 21 |

Abb. 4.12
Gestaltung von Treppen und Stufenabmessungen
Ausgleichsstufen sind nicht zulässig.
Innerhalb eines Gebäudes sollen mindestens alle öffentlich zugänglichen Treppen gleiche Auftritte und Steigungen aufweisen.
Es sollen nur Treppen mit geraden Läufen gebaut werden; es ist zu beachten, dass gewendelte Treppen im Verlauf des ersten Fluchtweges nicht zulässig sind.
Die Abstände des Treppenlaufs zu Wänden und Absturzsicherungen dürfen maximal 5 cm betragen.
Der Abstand zu Türen muss mindestens 1,0 m betragen.
Bei Türen, die in Richtung Treppe aufschlagen muss der Treppenabsatz mindestens Türbreite plus 1,0 m tief sein (barrierefreies Bauen).
Es müssen den Gegebenheiten angepasste trittsichere Stufen und Bodenbeläge mit ausreichender Rutschhemmung ausgewählt werden. Dies gilt auch für Feuchtbereiche. Durch die Reinigung darf die Rutschhemmung nicht beeinträchtigt werden (siehe Kapitel 5 "Fußböden").
Durch farbliche Abstufungen und Gestaltung muss der Verlauf der Treppe gut erkannt werden können.
Die Auftrittsvorderkanten sollten besonders rutschhemmend gestaltet sein. Dies ist zum Beispiel möglich durch Einfräsungen mit Gummiprofilen, Streifen mit Korundbeschichtung.
Es sind die im Treppenbereich vorgegebenen Nennbeleuchtungsstärken einzuhalten (siehe Kapitel 7 "Beleuchtung").
4.4.2
Anforderungen an Treppen in Flucht- und Rettungswegen
Als Flucht- und Rettungswege gelten grundsätzlich nur Treppen mit geraden Läufen.
Wegen der Durchsicht auf den Boden und der häufig ungenügenden Rutschfestigkeit bei Nässe sollte bei außenliegenden Treppen auf Metallgitterroste verzichtet werden. Ist die Verwendung von Metallgitterrosten unvermeidbar, sind ggf. zusätzliche rutschhemmende Maßnahmen erforderlich.
4.4.3
Absturzsicherungen
An Treppen sind Absturzsicherungen und Umwehrungen mit mindestens 1,0 m Höhe und ab einer Absturzhöhe von 12 m mit einer Mindesthöhe von 1,1 m anzubringen. Geländer müssen mindestens mit einer Fuß- und Knieleiste ausgestattet sein und an der Mindesthöhe einer Aufnahme einer Horizontalkraft von 500 N/m (Wartungstreppen 300 N/m) standhalten.
4.4.4
Handläufe
Handläufe müssen an Treppen mit mehr als vier Stufen angebracht werden. Landesbauordnungen können dies schon bei geringerer Stufenzahl fordern.
Bei einer Stufenbreite ab 1,50 m sind Handläufe an beiden Seiten erforderlich.
4.4.5
Notwendige Treppen und Treppenräume
Notwendige Treppen dürfen nicht gewendelt sein. Jede notwendige Treppe muss zur Sicherstellung der Rettungswege aus den Geschossen ins Freie in einem eigenen, durchgehenden Treppenraum liegen (notwendiger Treppenraum).
Notwendige Treppenräume müssen einen unmittelbaren Ausgang ins Freie haben, der Ausgang ins Freie kann auch über einen feuerhemmend abgetrennten Flur ohne Öffnungen führen.
Bei Stufen, deren Auftritt a < 24 cm ist, muss die Unterschneidung, u, mindestens so groß sein, dass insgesamt eine Auftrittstiefe u + a = 24 cm erreicht wird.