DGUV Information 207-010 - Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Besonderheiten verschiedener Bewohner- und Patientengruppen

Nicht nur in speziellen Arbeitsbereichen sind bezüglich des Bewegens von Menschen besondere Aspekte zu beachten. Auch bei der Versorgung bestimmter zu betreuender oder zu versorgender Personengruppen fallen Besonderheiten an. An dieser Stelle werden exemplarisch die Besonderheiten der Versorgung schwergewichtiger Menschen sowie an Demenz erkrankter Personen betrachtet.

4.2.1
Schwergewichtige Menschen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (2014) hat jeder zweite erwachsene Mensch Übergewicht. Dies wirkt sich selbstverständlich auch auf die pflegerische Betreuung dieser Personen aus. So ist die Versorgung von Menschen mit einem Gewicht zwischen 100 und 200kg in den verschiedenen Einrichtungen der Pflege und Betreuung längst alltäglich geworden. Prognosen weisen darauf hin, dass zukünftig auch deutlich schwerere Menschen versorgt werden müssen. Hierauf müssen sich sowohl stationäre als auch ambulante Einrichtungen vorbereiten.

Bezogen auf die ergonomische Arbeitsweise trifft dies insbesondere folgende Bereiche:

Arbeitsorganisation

In stationären Einrichtungen ist es sinnvoll, unter Beachtung statischer Aspekte Zimmer bzw. Bereiche (z. B. Bariatrie-Stationen) für die Aufnahme schwergewichtiger Personen einzuplanen und bereitzuhalten.

Im ambulanten Bereich sollte z. B. vor/bei Übernahme des Versorgungsauftrags bei schwergewichtigen Menschen geklärt werden, wie die statischen Voraussetzungen in der Wohnung sind, ob das Treppenhaus ausreichend breit ist und wie Tragkraft und Breite des Aufzugs sind. Dies ist notwendig, um z. B. Notfalleinsätze planen oder adäquate Hilfsmittel einsetzen zu können. Aber auch, um zu prüfen, ob eine ambulante Versorgung überhaupt sichergestellt werden kann oder ob die Versorgung anders organisiert werden muss.

Gleichzeitig müssen sich Pflegedienste z. B. auch darum kümmern, ob die Kostenübernahme für den erhöhten Arbeitsaufwand (z. B. regelmäßiger Einsatz von mind. zwei Beschäftigten) geklärt ist.

Sowohl für stationäre wie auch für ambulante Einrichtungen sollte immer auch eine "Handlungsanweisung: Aufnahme eines schwergewichtigen Personen" erstellt werden. Die Beschäftigten müssen entsprechend unterwiesen und ggf. nachgeschult werden.

Arbeitsplatzgestaltung

Die Gestaltung eines Arbeitsplatzes zur Versorgung schwergewichtiger Menschen hängt immer eng mit den baulichen Gegebenheiten zusammen.

So sollten z. B. in stationären Einrichtungen die "vorbereiteten" Zimmer mit einem geeigneten Deckenliftersystem und ausreichend Bewegungsfläche ausgestattet sein. Weitere notwendige bauliche Veränderungen sind beispielsweise verbreiterte Türen, zusätzliche Stabilisierung von Waschbecken oder Toilettensitzen.

Im ambulanten Bereich gelten die gleichen Hinweise wie bereits in Kap. 4.4 erläutert zuzüglich der notwendigen Besonderheiten zur Versorgung schwergewichtiger Personen.

Einsatz von Hilfsmitteln

Schwergewichtige Personen sind ohne Hilfsmittel nicht mehr sicher und ergonomisch zu transferieren oder in ihrer Mobilität zu unterstützen. Daher ist der Einsatz von Hilfsmitteln unumgänglich.

Es ist daher sinnvoll, zunächst eine Übersicht der sicheren Arbeitslast aller vorhandenen Hilfsmittel zu erstellen. Alle Hilfsmittel sollten mit der entsprechenden kg-Angabe markiert werden. Dies gilt ebenso für die Geräte und Einrichtungen in Funktionsabteilungen z. B. Röntgen- oder OP-Tisch, OP-Schleusen etc.

Doch nicht nur das Gewicht spielt eine Rolle. Schwergewichtige Menschen benötigen zumeist auch Hilfsmittel, die ihren Körpermaßen angepasst sind. Oft müssen solche Hilfsmittel neu beschafft werden.

Alternativ kann vorausschauend der Fachhandel kontaktiert werden, um im Bedarfsfall kurzzeitig notwendige und geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stellen zu können. Diesbezüglich bedarf es zumeist deutlich formulierter vertraglicher Regelungen z. B. bezüglich der Definition der "Kurzfristigkeit".

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g_bu_1433_as_30.jpgFazit 1: Das ist wichtig für Sie als UNTERNEHMENSLEITUNG
Planen Sie die Versorgung schwergewichtiger Personen vorausschauend.

g_bu_1433_as_30.jpgFazit 2: Das ist wichtig für Sie als BESCHÄFTIGTE
Die sichere und gleichzeitig ergonomische Bewegungsunterstützung schwergewichtiger Personen ist ohne Hilfsmittel kaum leistbar. Nutzen Sie entsprechende Hilfsmittel.

4.2.2
Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z. B. Demenz)

Menschen mit kognitiven Einschränkungen werden in allen Arten von Einrichtungen des Gesundheitswesens betreut, behandelt, versorgt und gepflegt. Es gibt vielerlei Ursachen für kognitive Einschränkungen und mannigfaltige Erscheinungsformen. Wie bei allen im Gesundheitsdienst zu versorgenden Menschen muss auch bei kognitiv eingeschränkten Personen im Rahmen einer individuellen Betreuung, Behandlung, Versorgung und Pflege immer deren persönliche Einschränkung der Ausgangspunkt jeglichen beruflichen Handelns sein.

Beispielhaft werden an dieser Stelle einige allgemeine Hinweise zum Bewegen und der Bewegungsunterstützung bei an Demenz erkrankten Menschen aufgeführt. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um Hinweise, die für jeden zu versorgenden Menschen im Gesundheitswesen gelten. Sie werden dennoch an dieser Stelle exemplarisch für diese spezielle Personengruppe aufgeführt, da der Umgang mit an Demenz erkrankten Personen oft auch bei den Beschäftigten Unsicherheit auslöst.

Arbeitsorganisation

Bei der Versorgung von Menschen mit Demenz können unterschiedliche Konzepte (z. B. Validation nach Naomi Feil; Personenzentrierte Pflege und Betreuung nach Tom Kitwood) zum Einsatz kommen. Um solchen Konzepten und natürlich den nach ihnen betreuten Menschen gerecht werden zu können, sind Betreuung und Pflege entsprechend zu organisieren. Dies fällt insbesondere in Einrichtungen der Akutversorgung (z. B. Krankenhäuser) häufig schwerer als in Wohneinrichtungen oder in der Tagespflege. Dennoch muss der Schichtplan darauf achten, dass die Versorgung in Ruhe, mit ausreichend Zeit und der gebotenen Individualität - auch bei der Bewegungsunterstützung - möglich ist. Dies ist selbstverständlich bei allen zu versorgenden Menschen zu beachten. Eine qualitativ hochwertige Versorgung kognitiv eingeschränkter Personen ist in der Regel jedoch zeitintensiver.

Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Versorgung möglichst kontinuierlich durch die gleichen Personen erfolgt. Die Beschäftigten stellen sich den an Demenz erkrankten Personen als "sicherer Hafen" und "als Bindungsobjekt" (vgl. Kitwood 2006) zur Verfügung. Auch dies sollte selbstverständlich für alle zu versorgenden Personengruppen gelten, erscheint hier aber erneut von besonderer Bedeutung, um Vertrauen, Gewöhnung und Routine zu ermöglichen. Insofern ist ein eher prozessorientiertes Pflege- und Betreuungssystem für die Versorgung kognitiv eingeschränkter / an Demenz erkrankter Personen zu empfehlen.

Arbeitsplatzgestaltung

Die Gestaltung des Arbeitsplatzes - auch in Einrichtungen ausschließlich für an Demenz erkrankte Personen - muss die Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit bei Arbeit mit den ausgewählten Pflege- und Betreuungskonzepten vereinbaren. Dies gilt natürlich ebenso für die Betreuung an Demenz erkrankter Personen in ihrer häuslichen Umgebung.

Für Einrichtungen und Wohnungen von Menschen mit Demenz werden Orientierung, Sicherheit und Wohlbefinden als zentrale Gestaltungsziele formuliert. Orientierung kann hier beispielsweise durch eine klare Strukturierung der Räumlichkeiten, durch farbliche Absetzungen von z. B. Türrahmen, durch Vermeidung von Wiederholungen (ähnlich aussehende Bereiche) und durch ein gutes Beleuchtungskonzept erreicht werden. Das Gefühl von Sicherheit kann durch die Reduzierung von Reizen (z. B. Geräuschdämpfung) oder Rückzugsecken wie uneinsehbare Nischen erreicht werden. Wohlbefinden kann über vertraute Einrichtungsgegenstände, Ordnung und bereits genannte Aspekte geschaffen werden. Dass die Anforderungen an Barrierefreiheit (in Betriebsstätten) und Sturzprophylaxe erfüllt sein müssen, ist als selbstverständlich zu betrachten.

Einige dieser Punkte sind jedoch für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nicht förderlich. So kann der "vertraute Teppich" den Einsatz von Hilfsmitten wie Liftern erschweren. "Uneinsehbare Wohlfühlecken" sind ungünstig, wenn sich dort z. B. Übergriffe auf Beschäftigte ereignen. Das Vermeiden von "Wiederholungen" fordert bei den Beschäftigten eine erhöhte Flexibilität.

An dieser Stelle wird deutlich, dass das "Wohl" der zu versorgenden Menschen und der Beschäftigten immer gemeinsam gedacht und geplant werden muss.

Einsatz von Hilfsmitteln

Die wenigsten Menschen, die Hilfsmittel zur Bewegungsunterstützung benötigen, beginnen deren Nutzung ohne jegliche Befürchtung. Bei demenziell erkrankten Menschen können jedoch potentiell vorhandene Ängste vor Hilfsmitteln kaum über rationale Argumente gemindert werden. Dies muss während der personen- und einschränkungsorientierten Gewöhnung an die Hilfsmittel und deren Nutzung beachtet werden.

Auch der Gestaltung der Hilfsmittel kann hier eine besondere Bedeutung zukommen. So kann es sein, dass für manche demenziell erkrankten Menschen z. B. ein mobiler Lifter mehr Ängste auslöst als ein Deckenschienensystem. Aber - es kann auch genau anders herum sein. Daher ist es diesbezüglich schwer, allgemein gültige Vorgaben an die Gestaltung der Hilfsmittel zu geben. Geräuscharm sollten sie jedoch alle sein.

Qualifikation

Die meisten an Demenz erkrankten Menschen sind ab einem gewissen Stadium ihrer Erkrankung nicht mehr kognitiv zugängig. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Beschäftigten ihre Kompetenzen bezogen auf Ansätze wie Kinaesthetics oder Aktivitas Pflege® zunehmend nonverbal einsetzen müssen. Eine verbale Unterstützung mit "Bewegungs-Kommandos" kann vermehrt zu Irritationen und paradoxen Reaktionen führen und ist daher nicht sinnhaft.

Als Faustregel gilt hier: Auch wenn der Geist viel vergisst, der Körper tut dies nicht. Dies soll bedeuten, dass erlernte und über Jahre praktizierte Bewegungsmuster lange erhalten bleiben. Können Beschäftigte die zu betreuenden Menschen kognitiv nicht mehr erreichen, müssen ihre Hände dies tun. Die Bewegungsunterstützung muss sehr sensibel und absolut passgenau erfolgen. Dann bekommt der Körper der zu unterstützenden Person genau die Information, die er benötigt, um die erforderlichen Bewegungen auszuführen. Hierbei ist selbstverständlich die Erhaltung von Ressourcen das Ziel. Dieses sollte jedoch ohne Überforderung angestrebt und nicht als Training umgesetzt werden.

Inzwischen werden von den verschiedenen Verbänden/ Vereinen der Bewegungsansätze spezielle Konzepte für die Bewegungsunterstützung bei Menschen mit Demenz entwickelt.

Arbeitskleidung

In vielen Einrichtungen für demenziell erkrankte Menschen wird für die Pflegenden Privatkleidung bevorzugt. An die Beschaffenheit der Privatkleidung sowie an deren Aufbereitung sind jedoch die gleichen Ansprüche zu stellen, wie dies in Kapitel 3.8 beschrieben wurde.

g_bu_1433_as_30.jpgFazit 1: Das ist wichtig für Sie als UNTERNEHMENSLEITUNG
Denken Sie die Anforderungen an die Betreuungsqualität und die Sicherheit der Beschäftigten gemeinsam und stimmen Sie beides aufeinander ab.

g_bu_1433_as_30.jpgFazit 2: Das ist wichtig für Sie als BESCHÄFTIGTE
Grundsätzlich gelten für Sie bei der Betreuung von Menschen mit Demenz die gleichen Vorgaben wie bei der Betreuung aller anderen Personen.