DGUV Information 212-190 - Klassifizierung und Auswahl von Atemschutzgeräten nach ISO-Standards

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Anpassungsüberprüfung für geschlossene Atemanschlüsse

Die Beurteilung der Passform ist am Ende des Auswahlprozesses ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherstellung der Wirksamkeit eines Atemschutzgerätes. Geschlossene Atemanschlüsse mit einer Dichtlinie an Gesicht oder Hals (Klassen bT, cT und dT) bieten keinen wirksamen Schutz, wenn sie nicht passen. Daher muss bei der Person, die einen derartigen Atemanschluss gebrauchen soll, eine Anpassungsüberprüfung durchgeführt werden.

Für alle anderen Atemanschlüsse ist keine Anpassungsüberprüfung erforderlich.

Jede Person, die einen geschlossenen Atemanschluss mit einer Dichtlinie an Gesicht oder Hals gebraucht, muss eine geeignete qualitative (QLFT) oder quantitative Anpassungsüberprüfung (QNFT) gemäß ISO 16975-3 bestehen.

Die Anpassungsüberprüfung muss vor dem erstmaligen Gebrauch durchgeführt werden. Vor der Anpassungsüberprüfung muss die Person in das korrekte Anlegen des Atemschutzgerätes unterwiesen und über den Zweck und die Verfahren für die Anpassungsüberprüfung informiert sein. Die atemschutzgerättragende Person muss während der Anpassungsüberprüfung im Bereich der Dichtlinie des Atemanschlusses frei von Haaren sein.

Bei Wechsel des Atemanschlusses oder Veränderungen im Bereich der Dichtlinie an Gesicht oder Hals der atemschutzgerättragenden Person, ist die Anpassungsüberprüfung zu wiederholen.

Für die Schutzklassen PC1, PC2 und PC3, bei denen ein erforderlicher Fit-Faktor (RFF) von 100 gefordert ist, können entweder qualitative oder quantitative Methoden zur Anpassungsüberprüfung verwendet werden. Ab der Schutzklasse PC4, bei denen der erforderliche Fit-Faktor größer als 100 sein muss , dürfen nur quantitative Methoden (QNFT) herangezogen werden.

Der bei Verwendung einer quantitativen Methode ermittelte Fit-Faktor (QNFF) muss gleich oder größer als der RFF sein.